Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2021-06-08
Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-08
Wortprotokoll
Nach Vorwürfen des Mobbings und der sexuellen Belästigung bei der RTS gab die SRG eine unabhängige Untersuchung in Auftrag. Aufgrund der Ergebnisse des Berichtes hat der SRG-Verwaltungsrat u. a. beschlossen, die Position einer externen Ombudsperson zu schaffen. [PAGE 1155]
Genau das fordere ich mit meiner parlamentarischen Initiative: Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz müssen die Möglichkeit haben, sich an eine unabhängige externe Vertrauensperson zu wenden. Dass dies zur Sorgfaltspflicht der Arbeitgebenden gehört, hat der Bundesrat im Februar dieses Jahres in seiner Antwort auf eine Interpellation zum IAO-Übereinkommen Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt ausgeführt: "Zusätzlich müssen Arbeitgebende eine interne oder externe Vertrauensperson bestimmen, die Betroffene im Konfliktfall anrufen können." Auch ein Bundesgerichtsurteil kommt zum Schluss, dass es, gestützt auf das Arbeitsgesetz, möglich ist, Unternehmen zu verpflichten, eine Vertrauensperson zu bezeichnen.
Das Problem ist, wie auch der Fall der SRG zeigt, dass dies in der Arbeitswelt längst nicht überall umgesetzt wird. Deshalb möchte ich diese Forderung nach einer unabhängigen externen Beratungsstelle ins Gleichstellungsgesetz aufnehmen. Wir wissen, dass erschreckend viele Menschen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen sind - Frauen wie Männer. Eine repräsentative Studie des SECO und des Eidgenössischen Gleichstellungsbüros hat ergeben, dass ein Drittel der Frauen und 10 Prozent der Männer in ihrem Arbeitsleben mindestens einmal mit sexueller Belästigung konfrontiert werden.
Was ist zu tun? Dagegen gibt es nicht nur eine Massnahme. Bei der Bekämpfung von sexueller Belästigung gefragt sind sowohl Arbeitgebende wie auch Arbeitnehmende und Fachpersonen, gefragt sind Zivilcourage, straf- und zivilrechtliche Instrumente, aber auch Präventions- und Sensibilisierungsmassnahmen.
Seit ich in diesem Rat bin, haben wir wiederholt über konkrete Massnahmen gesprochen. Wir haben darüber gesprochen, ob wir die Beweislasterleichterung auch für sexuelle Belästigung einführen wollen. Das haben wir im Dezember 2020 mit 91 zu 86 Stimmen abgelehnt. Wir haben darüber gesprochen, ob wir die Entschädigungszahlungen für Arbeitgebende erhöhen wollen. Das wurde auch abgelehnt. Wir haben darüber gesprochen, ob die Opferhilfe gestärkt werden soll. Das wurde auch abgelehnt. Meiner parlamentarischen Initiative wurde bei der ersten Behandlung in der WBK-N noch Folge gegeben. In der zweiten Lesung wurde diesem Beschluss knapp - um eine Stimme - nicht zugestimmt. Wir sind uns offenbar einig darin, dass etwas geschehen müsste. Aber wenn es dann konkret wird, ergreifen wir die Massnahmen leider nicht.
Ein grosses Problem ist ja, dass die Betroffenen sich oft nicht wehren, weil sie unsicher sind, sich schämen oder nicht als überempfindlich dastehen möchten. Was machen sie dann in dieser Situation? Sie schweigen, sie ertragen oder sie kündigen - und das alles darf eigentlich nicht sein. Damit eben dieses Schweigen gebrochen werden kann, braucht es eine unabhängige Anlaufstelle.
Warum fordere ich eine externe Anlaufstelle? Wenn ich mich als Betroffene in einem Unternehmen an die HR-Verantwortliche wenden muss, kann dies unter Umständen mehrere Probleme mit sich bringen. Vielleicht kennt diese zuständige Person den Belästiger oder die Belästigerin, vielleicht sind sie auch freundschaftlich verbunden. Oder ich habe Angst, dass meine Meldung im Unternehmen zur Kenntnis gebracht werden könnte, und habe zu wenig Vertrauen. Eine Verpflichtung könnte die wichtige Rolle der Arbeitgebenden stärken. Sie könnte ihre Sorgfaltspflicht stärken und dabei helfen, dass nicht länger so viel geschwiegen wird, wenn es um sexuelle Belästigung geht; das wäre das Ziel.
Wie komme ich darauf, dass geschwiegen wird? Wir haben auf der einen Seite die repräsentative Studie des SECO, die zeigt, wer alles betroffen ist. Auf der anderen Seite sehen wir, dass im Zeitrahmen zwischen 2004 und 2015 gestützt auf das Gleichstellungsgesetz nur 35 Fälle vor Gericht gebracht wurden. Da klafft eine eklatante Lücke.
Mir ist bewusst, dass wir diesem Phänomen vielfältig begegnen müssen, dass hier alle eine Rolle einnehmen müssen. Ich bitte Sie aber, dafür zu sorgen, dass alle Arbeitnehmenden diese Möglichkeit erhalten, nicht nur wir im Parlament - wir als Parlamentarierinnen können uns an eine Anlaufstelle wenden -, und dass wir das in das Gleichstellungsgesetz aufnehmen.