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Gutjahr Diana · Nationalrat · 2021-06-08

Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-08

Wortprotokoll

Unsere Kommission hat am 16. April das Geschäft 19.441, "Externe Beratung für Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz", zum zweiten Mal behandelt. Die parlamentarische Initiative verlangt, dass Arbeitgeber, die mehr als 50 Mitarbeitende beschäftigen, eine externe Ansprechperson für Fälle von sexueller Belästigung einsetzen. Die WBK-N hat der Initiative am[NB]14.[NB]August mit 13 zu 11 Stimmen Folge gegeben. Die WBK-S hat daraufhin am 1. Februar 2021 mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Zustimmung gegeben. Bei der erneuten Beratung hat sich nun die WBK-N mit 12 zu 11 Stimmen gegen die parlamentarische Initiative Wasserfallen Flavia ausgesprochen. Dies bedeutet nicht, dass sexuelle [PAGE 1156] Belästigung geduldet wird - im Gegenteil. Nur der vorgeschlagene Weg ist nach Ansicht der Kommission nicht der richtige.

Von der Initiantin und den Befürwortern wird in die Waagschale geworfen, dass viele Frauen und Männer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen seien. Hingegen wird aber auch bestätigt, dass die Definition von sexueller Belästigung nicht ganz geklärt sei. Es sei deshalb in der Verantwortung von Arbeitgebenden, Arbeitnehmenden und Fachpersonen, sich dieser Problematik proaktiv anzunehmen. Es brauche darum per Gesetz geforderte Beratungsstellen und Unterstützung. Per Gesetz sollen Unternehmungen, die mehr als 50 Arbeitnehmende beschäftigen, eine externe Vertrauensperson benennen, weil bei einer Meldung innerhalb des Unternehmens Zweifel bezüglich der vertrauensvollen Behandlung bestehen.

Was sind Gründe, die gegen eine externe Beratungsstelle sprechen? Das Gleichstellungsgesetz wurde gerade erst dahingehend geändert. Es wurde eine Schwelle von 100 Mitarbeitenden für die Lohnanalyse definiert. Hier nun mit verschiedenen Zahlen zu hantieren, schafft Rechtsunsicherheit. Die Initiative setzt mit dieser tiefen Schwelle bei KMU an und verkennt damit die bereits heute getragene Verantwortung der meist familiengeführten Unternehmungen. Meist liegt die Personalverantwortung beim Firmenchef, der wiederum sexuelle Belästigung oder Gewalt am Arbeitsplatz in keiner Weise toleriert, da dies auch mit Reputationsschäden einhergeht und man sich dies nicht leisten kann, aber auch nicht leisten will. Die Prävention liegt also in der Verantwortung der Unternehmungsführung.

Schlussendlich entsteht auch ein negatives Betriebsklima, wenn Themen - egal, um was es geht - nicht aktiv angesprochen werden. Die vereinfachende Annahme, dass eine externe Stelle auch bei anderen Problemen über mehr Wissen verfügt und bei der Problemlösung mithelfen kann, widerspiegelt deshalb nicht den Alltag. Wenn eine Firma das machen möchte, soll es auf freiwilliger Basis geschehen. Die vorliegende Initiative ist unliberal und wäre ein weiterer Eingriff in die Unternehmensfreiheit.

Abschliessend: Wer sich heute benachteiligt oder belästigt fühlt, kann den Rechtsweg beschreiten. Die gesetzlichen Grundlagen sind vorhanden.

Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie deshalb, der parlamentarischen Initiative Wasserfallen Flavia keine Folge zu geben.