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Germann Hannes · Ständerat · 2021-06-09

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-09

Wortprotokoll

In Artikel 12b Absatz 8 geht es um Massnahmen im Bereich des Sports. Der Nationalrat hat der vom Bundesrat geforderten Aufhebung der Kreditobergrenze von 115 Millionen Franken bei den A-Fonds-perdu-Beiträgen für Sportclubs der professionellen und semiprofessionellen Ligen zugestimmt, wie der Bundesrat und der Ständerat dies auch bereits bestätigt haben. In Abweichung zur Fassung des Bundesrates und des Ständerates hat der Nationalrat aber in Artikel 12b Absatz 8 eine Ergänzung eingefügt. Sie finden diese Differenz auf Seite 8 der Fahne. Der Beschluss des Nationalrates ist dabei relativ einfach formuliert: Wer gemäss Vorgabe die Löhne um 20 Prozent oder bis auf 148 200 Franken senkt, erhält zwei Drittel der entgangenen Ticketeinnahmen. Der betreffende Sportclub hat dann die Lohnsumme für die folgenden fünf Jahre einzuhalten. Wer diese Bedingung indes nicht erfüllt, bekommt maximal 50 Prozent.

Die WBK-S bedauert an sich die Änderung der Spielregeln während des laufenden Spiels. Allerdings ist gemäss[NB]BASPO zumindest keine Verordnungsänderung erforderlich. Die bereits erlassenen Verfügungen müssten einfach durch angepasste Versionen ersetzt werden. Das ist natürlich auch ein Zusatzaufwand. Wie gesagt, die Änderung der Spielregeln haben wir in der Kommission bedauert. Allerdings haben wir auch zur Kenntnis genommen, dass die nationalrätliche Kommission diese Änderung in Artikel 12 Absatz 8 mit 20 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen und der Nationalrat dieselbe diskussionslos genehmigt haben.

So schliessen wir uns mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung an, wenn auch ohne Begeisterung und mit einigen Bedenken.

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