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Triponez Pierre · Nationalrat · 2002-12-04

Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-04

Wortprotokoll

Es geht hier um die allerletzte Differenz, nachdem wir uns soeben bei Artikel 7 dem Ständerat angeschlossen haben. Wir haben bei Artikel 7d noch eine Differenz, das ist aber die allerletzte. Die Minderheit empfiehlt Ihnen, auch diese auszuräumen, dann braucht es keine Einigungskonferenz.

Es geht um die Unentgeltlichkeit des Verfahrens. Ich möchte ganz kurz auf die Geschichte blicken: Der Bundesrat wollte seinerseits kein unentgeltliches Verfahren; Sie sehen das auch auf der Fahne ganz links. Der Ständerat hat sich damals dieser Lösung angeschlossen, dass ein Verfahren eben nicht unentgeltlich ist. Dann haben wir hier im Nationalrat beschlossen, dass die Verfahren nach Artikel 7 und 7a, also die Verfahren bezüglich der baurechtlichen Fragen, die wir soeben behandelt haben, "in der Regel unentgeltlich" seien - das als neues Element. Der Ständerat hat dann beschlossen, auf das "in der Regel" zu verzichten. Er ist in diesem Punkt sogar noch weiter gegangen als wir, hat aber dieses Verfahren auf die erste Instanz beschränkt und gesagt, soweit es sich um erstinstanzliche Verfahren handle, seien sie unentgeltlich - nicht nur in der Regel -, und nur wenn sich jemand mutwillig oder leichtsinnig verhalte, könnten ihm die Verfahrenskosten auferlegt werden, als Ausnahmefall.

Im Nationalrat haben wir in der zweiten Stufe - Sie sehen das in der dritten Spalte der Fahne - dann beschlossen, im ersten Satz bei unserer Fassung zu bleiben, und haben uns aber im zweiten Satz dem Ständerat angeschlossen und gesagt: "Einer Partei, die sich mutwillig oder leichtsinnig verhält, können jedoch Verfahrenskosten auferlegt werden."

Aufgrund dieser Lage hat der Ständerat dann seinerseits seine Version aufrechterhalten, dass das nur für die erstinstanzlichen Verfahren gilt. Er ist aber dabei geblieben, dass das nicht nur in der Regel so sein soll, sondern immer.

Die Kommissionsminderheit - es ist eine starke Minderheit - ist der Auffassung, dass es sich hier nicht mehr um eine wesentliche Frage handelt, dass es die allerletzte Differenz ist, die wir zum Ständerat haben, dass wir dieses Gesetz hier und heute verabschieden könnten, wenn Sie der Minderheit bzw. dem Ständerat auch in diesem letzten Punkt folgen.

Die Kommissionsminderheit empfiehlt Ihnen, der Minderheit und dem Ständerat zu folgen.

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