Bruderer Pascale · Nationalrat · 2002-12-04
Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-04
Wortprotokoll
Ich kann es hier sehr kurz und klar machen: Die SP-Fraktion kann eine Lösung nicht unterstützen, welche die Unentgeltlichkeit nur auf die erste Instanz beschränken will.
Nochmals die wichtigsten Argumente in Kürze:
1. Beschränken wir die Unentgeltlichkeit auf die erstinstanzlichen Verfahren, so bewirken wir damit eine Abschreckung, welche betroffene Personen davon abhalten könnte, überhaupt aktiv zu werden. Denn selbst bei einem Erfolg in erster Instanz kann nicht ausgeschlossen werden, dass in einer zweiten Instanz hohe Kosten anfallen werden, wenn nämlich die Gegenpartei das Verfahren weiterzieht. Wir müssen uns bewusst sein: Alleine die Angst vor den Kosten weiterer Verfahren kann hier eine betroffene Person davon abhalten, berechtigte Anliegen geltend zu machen. Eine solche abschreckende Wirkung wollen wir mit unserer Gesetzgebung sicher nicht provozieren.
2. Wir haben uns im Laufe der Beratungen hier im Nationalrat überdeutlich für das Prinzip der Unentgeltlichkeit ausgesprochen. Wir unterstützen die Haltung der Verwaltung und auch des Bundesrates, wonach dieses Konzept nicht auseinander genommen werden soll, sondern konsequent verfolgt werden soll. Selbstverständlich - da sind wir eingeschwenkt - soll die Unentgeltlichkeit nicht bei mutwillig ausgelösten Verfahren oder bei leichtsinnigen Verfahren gelten.
3. Wir sind dem Ständerat in der letzten Differenzbereinigungsrunde bei diesem Artikel im Sinne eines Kompromisses entgegengekommen. Hier möchten wir nun die Differenz aufrechterhalten; das hat ja auch die grosse Mehrheit der Kommission im Sinn. Wir unterstützen die Mehrheit klar.
Damit können wir uns also der Mehrheit anschliessen, und wir bitten Sie, den Antrag der Minderheit Triponez überzeugt abzulehnen.