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Meyer Mattea · Nationalrat · 2021-06-09

Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-09

Wortprotokoll

Ich war zehn Jahre alt, als die letzte erfolgreiche AHV-Revision über die Bühne ging. Damals wurde das Frauenrentenalter erhöht, aber damals gab es gleichzeitig auch eine massive Verbesserung für die Rentensituation der Frauen mit der Einführung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Seither wurde jede einzelne Reform abgelehnt, entweder schon hier im Parlament oder spätestens im Volk, obwohl zum Teil grössere Kompensationsmassnahmen vorgeschlagen wurden als jene, die heute in dieser Reform vorliegen.

Wir haben vorhin die Zahlen gehört: Bei der zweiten Version der 11. AHV-Revision waren es 56 Prozent, bei der Altersvorsorge 2020 noch mehr. Hier schlägt der Bundesrat lediglich eine Kompensation von 33 Prozent vor. Der Ständerat unterbietet das sogar noch mit 22 Prozent.

Eine Erhöhung des Rentenalters der Frauen ist ein Rentenabbau. Frauen verlieren, gemessen an der AHV-Medianrente, rund 1200 Franken Rente pro Jahr. Das ist ein Hohn für all die Frauen, die jahrelang, jahrzehntelang bezahlt und unbezahlt gearbeitet haben und dann im Alter trotzdem von Armut betroffen sind oder kaum über die Runden kommen.

Sie werden wohl auch alle Nachrichten von betroffenen Frauen erhalten; ich zitiere gerne eine solche Nachricht: "Liebe Frau Meyer, ich wurde dieses Jahr 58 Jahre alt und arbeite, wenn alles gutgeht, noch knapp sechs Jahre. Wenn es nach dem Willen der bürgerlichen Parteien geht, soll ich sogar noch ein Jahr länger arbeiten. Wie bitte sollen ich und Frauen meiner Generation, die weniger verdienen, geschieden sind oder in einem typischen Frauenberuf arbeiten, sich in dieser teuren Schweiz im Alter finanziell zurechtfinden und die Miete, Essen und Krankenkassenprämien zahlen? Anerkennung für das Geleistete, das möchte ich für mich und alle Frauen; Anerkennung für die geleistete Arbeit zuhause, Respekt für all die unbezahlten, aber gern geleisteten wertvollen Stunden als Mutter." Diese Frauen haben endlich Respekt verdient.

In meinem Minderheitsantrag beträgt das Kompensationsvolumen immerhin 66 Prozent. Es beruht auf dem Trapezmodell des Ständerates. Jene Frauen, die durch die Erhöhung des Rentenalters unmittelbar am stärksten betroffen sind, erhalten die grösste Verbesserung. Die Frauen, die nicht das volle Jahr, sondern drei, sechs oder neun Monate länger arbeiten müssen, haben abgestufte Rentenzuschläge.

Das Geld wird also sehr gezielt eingesetzt. Zu diesem Zeitpunkt kommt dann immer die Kritik, das sei ein Giesskannenprinzip, weil es keine Akzentuierung bei Frauen mit schwierigen Einkommensverhältnissen erlaube.

Rund 85 Prozent aller Frauen haben bei der AHV ein massgebendes Einkommen von über 42 660 Franken pro Jahr angegeben oder können das angeben. Das ist einzig und allein dem Umstand geschuldet, dass es in der AHV Betreuungsgutschriften gibt. Nichtsdestotrotz leidet genau diese Frauengeneration, die in den nächsten zehn Jahren in Rente kommt, systematisch unter zu tiefen Renten - wegen Fehlern, die auch politisch bedingt sind: die nach wie vor existierende Lohnungleichheit, schlecht versicherte Teilzeitarbeit, ungleiche Verteilung unbezahlter Arbeit usw.

Ich habe es schon beim Eintreten gesagt: Die Rente der Hälfte aller Frauen, die 2018 in Rente gingen und sowohl eine AHV- als auch eine Rente aus der zweiten Säule beziehen, liegt unter 3000 Franken. Ich glaube, niemand hier im Saal weiss, was es bedeutet, mit so wenig Geld auskommen zu müssen. Genau hier greift unser Minderheitsantrag; es sind Ausgleichsmassnahmen nach dem Trapezmodell, aber mit einem maximalen Zuschlag von 430 Franken pro Monat. Eine Frau mit massgebendem Einkommen von rund 57[NB]000 Franken kommt so auf eine Rente von 2438 Franken pro Monat; im Vergleich zu 2008 Franken ordentliche Altersrente sind das immerhin 400 Franken mehr pro Monat. Das ist das Mindeste, was Frauen verdienen, die ihr Leben lang unbezahlte und bezahlte Arbeit geleistet haben und diese übrigens auch nach dem Rentenalter weiterhin leisten. Wir dürfen nicht vergessen: Ohne die Betreuungsarbeit der Grossmütter in diesem Land würde unsere Wirtschaft zusammenbrechen.