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Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2021-06-09

Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-09

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion unterstützt selbstverständlich die Minderheit Gysi Barbara bei Artikel 5 Absatz 2. Kranken- und Unfalltaggelder, welche vom Arbeitgeber geleistet werden müssen, sollen der Beitragspflicht unterstellt werden. Das wirkt sich auch positiv auf die Rentenansprüche der Betroffenen aus, welche durch eine längere Krankheit Beitragslücken erleiden. Dies ergäbe natürlich auch höhere Leistungsansprüche, aber auch ein höheres Beitragsvolumen. Es ist nicht nachvollziehbar, wenn zum Beispiel festgestellt werden muss, dass Arbeitslosengelder beitragspflichtig sind, Krankentaggelder es aber bei einer längeren Krankheit nicht sind. Wir von der SP-Fraktion bitten Sie daher, die Minderheit Gysi Barbara zu unterstützen.

Ich komme zur zweiten Minderheit Gysi Barbara. Heute ist es so, dass Selbstständigerwerbende und Angestellte AHV-Beiträge nach unterschiedlichen Sätzen entrichten. Kollegin Barbara Gysi strebt mit ihrer Minderheit eine Vereinheitlichung der AHV-Belastung an. Es leuchtet nicht ein, weshalb[NB]Selbstständigerwerbende und Angestellte nicht gleich behandelt werden. Die SP-Fraktion unterstützt diese Minderheit.

Nun komme ich zur Witwen- und Witwerrente-Diskussion. Mit dem Antrag der Minderheit Feri Yvonne zu Artikel 24 haben wir die Möglichkeit, die unfaire und ungleiche Behandlung von Witwern zu beseitigen, indem wir Absatz 2 streichen. Dieser sieht eine Beendigung des Anspruchs auf Verwitwetenrente nur für Witwer vor, wenn das letzte Kind das 18. Jahr vollendet hat. Ich bin im Gegensatz zu meinem Vorredner, Herrn Kollege Rösti, der Meinung, dass dies die Vorlage erleichtern würde, weil diese Ungerechtigkeit nicht verstanden und breit als solche wahrgenommen wird. Es würde die Vorlage nicht erschweren.

Die Minderheit Maillard möchte auch eine Ungerechtigkeit beseitigen. Rund drei Viertel der verheirateten Paare können nämlich wegen des Ehepaarplafonds nicht von den Erziehungsgutschriften profitieren, wir haben es gehört. Mit dieser Minderheit schlagen wir vor, diesen unfairen Effekt zu eliminieren, indem Erziehungsgutschriften bei der Plafonierung nicht berücksichtigt werden.

Nun ist es mir ein grosses Anliegen, noch zu den Hilflosenentschädigungen zu sprechen. Viele ältere Menschen benötigen heute ja nicht Pflegeleistungen im engen Sinn, sondern Betreuung als Unterstützung, um eigenständig den Alltag gestalten zu können. Dies kann unmittelbar bei Beginn der Pensionierung erforderlich sein, aber in den meisten Fällen ist es später. Diese Betreuung ist im heutigen System stark unterfinanziert und muss zu weiten Teilen von den Betroffenen selber getragen werden, was zu einer Unterversorgung und zu einem erhöhten Risiko für die mentale und physische Gesundheit der älteren Menschen führt.

Für die Bewältigung der Herausforderungen spielen die Hilflosenentschädigung in der AHV sowie der rasche Zugang zu dieser Leistung eine sehr wichtige Rolle. Damit werden nicht nur die Betroffenen und ihre Angehörigen entlastet, sondern es wird auch Sparpotenzial freigesetzt; zudem werden die gesundheitlichen Risiken effektiv verringert. Es ist deshalb sehr erfreulich, dass sich die Mehrheit der Kommission für die Kürzung der Karenzfrist auf drei Monate ausgesprochen hat. Es leuchtet nicht ein, weshalb man ein ganzes Jahr lang anspruchsberechtigt gewesen sein muss, bevor man den Antrag auf eine Hilflosenentschädigung stellen [PAGE 1210] kann. Diese Frist soll auf drei Monate - 90 Tage - verkürzt werden.

Gemäss Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherungen würde diese Kürzung der Karenzfrist ungefähr 112 Millionen Franken kosten. Ich möchte aber noch einmal betonen, dass nicht nur einfach Kosten anfallen. Wenn man das Wohnen zuhause verbessern und Heimeintritte verzögern oder gar vermeiden kann, dann hilft das sogar, Kosten einzusparen. Das sage ich hier nicht nur einfach, sondern das hat man auch bei der Erhöhung der Hilflosenentschädigung im Behindertenbereich evaluiert. Da konnte klar gezeigt werden, dass der Anteil an Bezügerinnen und Bezügern von Hilflosenentschädigungen, die zuhause leben, erhöht werden konnte, womit auch Kosten eingespart werden. Die Mehrheit der Bezügerinnen und Bezüger von Hilflosenentschädigungsgeldern ist ja über 80 Jahre alt. Da macht es wirklich keinen Sinn, dass wir sagen, die Anspruchsberechtigten müssten noch ein Jahr warten, bis sie diese Entschädigung beantragen können.

Wir von der SP-Fraktion bitten Sie daher, den Antrag der Minderheit Sauter abzulehnen und selbstverständlich auch keine Verknüpfung der Entwürfe 1 zur AHV und 2 zur Zusatzfinanzierung vorzusehen, wie es auch der Bundesrat und die Minderheit I (Maillard) nicht wollen.

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