Fehr Mario · Nationalrat · 2002-12-05
Fehr Mario · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-05
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat zu folgen. Sie haben sich vorhin denkbar knapp - mit 86 zu 82 Stimmen - für die Beibehaltung des bisherigen Modells mit der Gewissensprüfung entschieden. Ich glaube, wenn Sie sich für dieses Modell entschieden haben, müssten Sie jetzt in der Konsequenz auch dem gesamten Konzept des Bundesrates folgen. Ich glaube nicht, Herr Siegrist, dass es angeht, jetzt zu sagen, dass man ein Gesetz für ein paar Jahre einrichten will. Ein Gesetz gilt eigentlich immer so lange, bis ein neues beschlossen ist. Selbstverständlich kann bei einem neuen Gesetz auch wieder über die Dauer des Zivildienstes in einem reinen Tatbeweismodell diskutiert werden. Die Diskussion in Österreich beispielsweise zeigt auch, dass es möglich ist, den Faktor für den Zivildienst zu erhöhen. Wenn wir die Situation im internationalen Vergleich ansehen, sehen wir beispielsweise, dass Österreich einen Faktor 1,5 hat, Deutschland aber nur ein Verhältnis von 9 zu 10. In beiden Ländern gibt es die Art von Gewissensprüfung, wie es sie bei uns gibt, nicht. Vielleicht macht es Sinn, sich noch einmal vor Augen zu führen, über wie viele Leute wir hier sprechen. Während beispielsweise in Deutschland ein Drittel der jungen Männer Militärdienst macht, ein Drittel Zivildienst leistet und ein Drittel gar nichts tut, in Österreich ein Viertel der jungen Männer Zivildienst macht, kommen bei uns gerade einmal 7000 Zivildienstleistende auf 400 000 Mitglieder der Armee. Ich glaube, es ist ein Leichtes nachzuvollziehen, dass allein die Reduktion des Faktors von 1,5 auf 1,3 keine viel grössere, keine riesige Anzahl Zivildienstleistender produzieren wird. Aber es ist ein Zeichen in die richtige Richtung, ein Zeichen, das notabene auch die vorberatende Kommission das letzte Mal mit 14 zu 10 Stimmen beschlossen hat. Ich glaube, es wäre sinnvoll, heute auch noch ein Zeichen dafür zu setzen, wie es Herr Eberhard gerade vorhin gesagt hat, dass wir jetzt dann energisch in Richtung einer neuen Lösung arbeiten wollen.
Wenn wir die Einsatzorte betrachten und auch die neue Botschaft des Bundesrates genau durchlesen, dann sehen wir, dass diese Reduktion des Faktors auch inhaltlich gerechtfertigt ist. Zivildienst ist heute weiss Gott an vielen Orten - in den Spitälern, im Natur- und Umweltschutz, in der Landwirtschaft - genau gleich streng wie Militärdienst, wenn nicht manchmal sogar noch anstrengender. Von daher rechtfertigt sich die Reduktion des Faktors. Sie rechtfertigt sich aber auch sonst. Die Bedingungen für die Zulassung zum Zivildienst sind in der Schweiz, wie gesagt, so streng wie in keinem anderen Land. Die Reduktion rechtfertigt sich auch aus arbeitsmarktrechtlichen Gründen. Herr Banga hat zu Recht [PAGE 1966] darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Armeereform auf die Bedürfnisse der Arbeitgeber Rücksicht genommen wurde. Wenn Sie im Rahmen dieser Reform auch Rücksicht auf die Arbeitgeber nehmen wollen, müssen Sie diesen Faktor reduzieren.
Insgesamt bitte ich Sie hier, das zu tun, was die vorberatende Kommission Ihnen das letzte Mal beantragt hat und von dem ich hoffe, dass es hier auch Bundesrat Couchepin mit viel Energie vertreten wird. Ich bitte Sie, den Faktor jetzt auf 1,3 zu reduzieren. Ich glaube, Sie leisten damit der Gerechtigkeit einen guten Dienst.