Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-06-10
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-06-10
Wortprotokoll
Sie haben heute noch über zwei Minderheitsanträge zu entscheiden, und dann bleibt auf jeden Fall noch eine Differenz zum Ständerat.
Ich äussere mich zuerst zur Minderheit Rutz Gregor bei Artikel 26a RTVG. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass diese Frage in der Konzession der SRG nach intensiven Verhandlungen entsprechend geregelt wurde; das war auch die Überlegung, die den Ständerat und jetzt auch Ihre Kommissionsmehrheit dazu gebracht hat, diesen Entscheid so zu fällen und Artikel 26a zu streichen. Diese Vorlage war ja einmal in der Vernehmlassung. Eine Änderung wurde von niemandem gefordert. Sie müssen schon davon ausgehen, dass die Privatradios und die Privatfernsehen, wenn sie sich wirklich daran gestört hätten, das in der Vernehmlassung eingebracht und gesagt hätten, dass wir diese Konzession jetzt wieder neu miteinander verhandeln müssten. Dieses Anliegen wurde nicht eingebracht. Von daher muss ich Ihnen sagen: Ich denke, es wird am richtigen Ort diskutiert, nämlich dort, wo es um die Konzession der SRG geht.
Ich kann Ihnen sagen - und ich habe es Ihnen letzte Woche schon gesagt -, dass ich bereits angekündigt habe und das auch durchziehen werde, dass ich, wenn diese Vorlage zu Ende beraten ist, eine Dialogplattform installieren und mit sämtlichen Medien, mit den Privaten und der SRG, und verschiedensten Kreisen einen Dialog führen werde. Ich gehe davon aus, dass auch diese Fragen aufs Tapet gebracht werden: Was ist die SRG, was macht die SRG im Bereich Wort und im Bereich Text? [PAGE 1234]
Aber wo Sie vielleicht nicht mehr ganz auf dem Laufenden sind: Heute geht es nicht mehr um die alten Gräben zwischen den Privaten und der SRG. Heute haben in der Schweiz sämtliche Medien, die öffentlich-rechtlichen und die privaten, eine gemeinsame Konkurrenz, die ihnen den Boden unter den Füssen wegzieht, und das sind diese internationalen Tech-Giganten, die ihnen die Werbegelder abziehen. Ich glaube, da sind wir in der Schweizer Medienlandschaft einen Schritt weiter, als es vielleicht hier zum Teil suggeriert wird. Es ist nicht so, dass Private gegen die SRG kämpfen, sondern man hat gemeinsam die Aufgabe, den Medienplatz Schweiz so aufzustellen, dass man diese Vielfalt und diese Qualität in Zukunft auch trotz der Konkurrenz weiterhin haben kann. Aber die Konkurrenz besteht nicht zwischen ihnen, sondern die Konkurrenz kommt aus dem Ausland.
Ich bitte Sie, hier Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Noch einmal: Das ist eine Forderung, die in der Vernehmlassung gar nicht eingebracht worden ist. Das sollte man auch weiterhin der Branche überlassen.
Zum zweiten Punkt, zur Frage der Befristung: In der Differenzbereinigung ist es immer wichtig, dass man sich zwischendurch wieder einmal das ganze Bild vor Augen führt. Sie haben bei der indirekten Presseförderung, also wenn es um den Print geht, jetzt einen Ausbau vorgenommen. Sie haben beim Print mehr ausgebaut, als es Ihnen der Bundesrat vorgeschlagen hat. Ich möchte darauf hinweisen: Das war Ihr Entscheid, dass Sie mit der Sonntags- und der Frühzustellung noch einmal eine beträchtliche zusätzliche Unterstützung aussprechen, die vornehmlich den grossen Unternehmen, den grossen Verlegern zugutekommt. Das ist Ihr Entscheid.
Sie haben in dieser Vorlage gleichzeitig neu eine Online-Medien-Förderung eingeführt. Ich denke, das müsste im Zeitalter der Digitalisierung eigentlich wirklich völlig selbstverständlich sein. Ich meine, Sie wissen, dass heute gerade junge Menschen ihre Zeitung eben auf dem Tablet und nicht mehr auf Papier lesen. Aber auch einige von uns Älteren, wenn ich so sagen darf, lesen die Zeitung auf dem Tablet, lesen die Zeitung auch online. Dass man hier sagt, diese Inhalte würden nicht subventioniert, sondern nur Inhalte, die auf Papier gedruckt werden, würden Unterstützung erhalten, ist daher wirklich schwierig zu erklären. Dies gilt vor allem auch dann, wenn jene Seite, die sich immer für die Digitalisierung starkmacht, ausgerechnet in diesem Punkt dann sagt: "Digitalisierung interessiert uns nicht - wir sind dagegen, hier eine Förderung vorzusehen!" Ihre Mehrheit, auch die Mehrheit im Ständerat, hat hier Ja gesagt, damit endlich auch im Bereich der digitalen Medien respektive im Bereich der Online-Medien eine Förderung eingeführt wird.
Sie haben ebenfalls entschieden, dass Sie die ganze Vorlage befristen wollen. Das ist neu. Bis jetzt war die indirekte Presseförderung im Postgesetz immer unbefristet. Sie haben gesagt, Sie wollen beide Förderungen, sowohl jene für den Online- wie jene für den Printbereich, befristen. Ich denke, damit signalisieren Sie ganz stark, dass diese Situation sich weiter verändern wird, dass Sie die Situation schon sehr bald wieder anschauen wollen, dass Sie schon sehr bald eine Evaluation vornehmen. Ich muss Ihnen sagen: Ob man jetzt eine Befristung auf fünf oder auf sieben Jahre vornimmt, ich kann mit beidem leben.
Mit fünf Jahren beginnt die Evaluation eines neuen Instruments allerdings sehr schnell. Sie müssten dort schon sehr schnell sagen, ob es sich bewährt hat und was sich bewährt hat. Es ist offen, ob das innerhalb so kurzer Frist möglich ist, ob Sie nachher Aussagen haben, die auch als Grundlage für eine neue Gesetzgebung dienen können. Da muss ich Ihnen sagen: Bei einer Befristung auf fünf Jahre die Evaluation dann bereits nach drei Jahren vorzulegen, ist schon sehr sportlich.
Wenn Sie die ganze Vorlage von dieser Differenz von zwei Jahren zwischen den Optionen einer Befristung auf fünf oder auf sieben Jahre abhängig machen, ist das etwas schwierig zu erklären; es geht ja um die ganze Vorlage mit all dem, was Sie hier jetzt beschlossen und diskutiert haben. Also noch einmal: Der Bundesrat kann mit fünf oder mit sieben Jahren leben. Ich bitte Sie hier aber, diese Frage nicht so hochzustilisieren, dass Sie sagen: Dann bin ich gegen das ganze Gesetz. Sie haben jetzt nämlich wesentliche Neuerungen, wesentliche Unterstützungen ins Gesetz geschrieben. Wenn Sie die Medienwelt in diesem Veränderungsprozess anschauen, dann stellen Sie fest, dass diese Unterstützung jetzt sinnvoll und notwendig ist. Sie haben vor einem Jahr ein dringliches Medienpaket verabschiedet. Sie haben gesagt, es sei dringlich. Wenn Sie jetzt wegen einer Befristung von fünf oder sieben Jahren einfach zum ganzen Paket Nein sagen, ist das schwierig zu begründen. Dies gilt vor allem dann, wenn man es kombiniert mit Ihrer Aussage vor einem Jahr, es sei dringend, man mache ein dringendes Paket.
Ein letzter Satz - darüber stimmen Sie heute nicht ab; dies wird aber schon bald wieder kommen - zur Frage der Differenz zwischen Ihrem Rat und dem Ständerat: Es geht darum, ob die privaten Radios und Fernsehen vom Ertrag der Abgabe einen Anteil von 6 bis 8 Prozent erhalten, das ist Ihr Vorschlag; der Ständerat will mindestens 8 Prozent. Dazu kann ich Ihnen heute schon sagen: Vielleicht können Sie sich auf 8 Prozent einigen und damit dem Bundesrat bzw. auch dem Ständerat folgen. Der Bundesrat wird nicht über 8 Prozent hinausgehen. Das wollte ich Ihnen hier einfach sagen. Auch bei einer Zustimmung zum Beschluss des Ständerates, wenn Sie also sagen, mindestens 8 Prozent, wird der Bundesrat nicht einfach kurzfristig über 8 Prozent gehen. Man hat jetzt schon von 4 auf 6 Prozent erhöht, man würde dann auf 8 Prozent gehen. Ich habe es Ihnen letztes Mal gesagt: Die privaten Medien müssen ja dieses Geld auch noch abholen können. Sie müssen den Umsatz erbringen, um diese 8 Prozent überhaupt abholen zu können. Von daher, glaube ich, wäre jetzt auch hier eine Klärung sinnvoll und nötig. Ich hoffe, dass auch das am Schluss nicht die entscheidende Frage ist.
Ich bitte Sie, das Ganze anzuschauen und im Blick zu behalten und in diesem Sinne bei Artikel 26a Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Bei der Befristung entscheiden Sie das, was Ihr Herz Ihnen sagt. Aber machen Sie daraus nicht eine Gretchenfrage.