Candinas Martin · Nationalrat · 2021-06-10
Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-10
Wortprotokoll
Namens der Mitte-Fraktion äussere ich mich zu den verbleibenden Differenzen zum Ständerat, um die es ja heute Morgen geht.
Der Ständerat hat sich zum dritten Mal einstimmig gegen gesetzliche Einschränkungen bei den elektronischen Medienangeboten der SRG ausgesprochen. Nach Meinung des Ständerates sollen die Grundsätze des Online-Angebots der SRG weiterhin in der Konzession festgelegt werden. In Artikel 18 Absatz 2 der SRG-Konzession sind die Grundsätze, welche die Minderheit Rutz Gregor ins Gesetz übernehmen will, bereits weitgehend festgehalten. Eine Mehrheit der Mitte-Fraktion vertrat in diesem Rat bisher die gleiche Meinung wie Herr Rutz. In der Differenzbereinigung ist es jedoch unsere Aufgabe, Differenzen zu bereinigen. Nachdem der Ständerat uns in verschiedenen Punkten entgegengekommen ist, wird die Mehrheit der Fraktion in diesem Punkt nachgeben.
Noch etwas an die Adresse von Kollege Rutz: Die SRG bekommt mit diesem Massnahmenpaket keinen Rappen. Hier geht es um die Privaten. Es stellt sich nur die Frage, ob man die SRG in diesem Zusammenhang einschränken will oder nicht.
Die Mehrheit unserer Fraktion wird hier jetzt dem Ständerat folgen. So bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Rutz Gregor abzulehnen und der Mehrheit und damit dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.
Bei Artikel 40 geht es um die Abgabenanteile für die privaten Radio- und Fernsehstationen. Gemäss Ständerat sollen mindestens 8 Prozent des Ertrages der Abgabe für Radio und Fernsehen für die privaten Radio- und Fernsehstationen eingesetzt werden. Unsere Kommission hält an einer flexiblen Lösung mit 6 bis 8 Prozent fest. Damit ist ein Maximalbetrag gesetzlich festgelegt. Die Mitte-Fraktion ist der Meinung, dass eine Obergrenze zwingend nötig ist. Es wird Aufgabe der Einigungskonferenz sein, hier eine Lösung zwischen den Räten zu finden. Allenfalls können die 8 auf 9 Prozent erhöht werden. Zentral für uns ist, dass wir im Gesetz eine Obergrenze festlegen.
Bei der Geltungsdauer des Massnahmenpakets zugunsten der Medien besteht auch noch eine Differenz zwischen den Räten. Während der Nationalrat die Dauer auf fünf Jahre beschränken wollte, hat sich der Ständerat bewegt und sieht nun sieben Jahre für das gesamte Massnahmenpaket, inklusive der bisherigen indirekten Presseförderung, vor. Unsere Delegation brachte diesen Kompromissvorschlag mit einer Geltungsdauer von sieben Jahren ebenfalls in der letzten Runde hier ein. Leider fand der Vorschlag damals knapp keine Mehrheit. Nachdem der Ständerat nun diesen Schritt auf uns zu gemacht hat, sollten auch wir uns bewegen, um diese Differenz zu bereinigen. Vier Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes soll der Bundesrat dann die Evaluation der Massnahmen einleiten und der Bundesversammlung einen Bericht mit Vorschlägen für das weitere Vorgehen unterbreiten. Im Sinne eines Entgegenkommens zum Ständerat - und das gehört nun einmal zu einer Differenzbereinigung - lehnen wir den Minderheitsantrag Christ ab und bitten Sie, der Mehrheit zu folgen.
Die Mitte-Fraktion ist überzeugt, dass wir nun ein ausgewogenes und mehrheitsfähiges Massnahmenpaket zugunsten der Schweizer Medienlandschaft haben. Die letzten Differenzen werden wir sicher in der Einigungskonferenz erledigen, und so kann dieses Geschäft in dieser Session erfolgreich abgeschlossen werden.
Namens der Mitte-Fraktion bitte ich Sie, die Minderheitsanträge Rutz Gregor und Christ abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.