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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-06-10

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-06-10

Wortprotokoll

Heute ist der nationale und internationale Informationsaustausch für die Kriminalitätsbekämpfung unabdingbar. Wenn wichtige Informationen möglichst schnell und effizient hin- und herfliessen sollen, braucht es dafür auch die richtigen Instrumente. Für zwei solche Projekte haben Sie vor Kurzem den Weg geebnet: einerseits für die Interoperabilität und andererseits für die Weiterentwicklung des Schengener Informationssystems. Nun folgt das dritte wichtige Vorhaben, das den internationalen Informationsaustausch für die Schweizer Polizei einfacher und schneller machen soll. Sie haben es von der Sprecherin Ihrer vorberatenden Kommission, Ständerätin Gmür-Schönenberger, gehört: Das Vorhaben war in der Kommission unbestritten und wurde einstimmig verabschiedet. Ich freue mich natürlich auch einmal über harmonische Momente in der Bundespolitik, sie sind ja derzeit nicht so zahlreich.

Nun, worum geht es? Ich möchte Ihnen ein Beispiel für die Anwendung des Prümer Abkommens geben. Es kommt zu einem Einbruch in ein Schweizer Waffengeschäft, Waffen im Wert von mehreren hunderttausend Franken werden gestohlen. Die Polizei vermutet eine professionelle Bande dahinter. Die Forensiker finden am Tatort einen Fingerabdruck. Dieser wird analysiert und in der nationalen Fingerabdruckdatenbank abgeglichen - negativ, es gibt keinen Treffer in der Schweiz. Jetzt will die Polizei wissen, ob es bei diesem Fingerabdruck in einem anderen europäischen Land einen Treffer gibt. Eine solche Abfrage in anderen Ländern ist, genauso wie bei DNA-Spuren oder Fahrzeughalterdaten, für die Schweizer Polizei heute ein aufwendiger und langwieriger [PAGE 572] Prozess. Sie soll dank dem Prümer Abkommen vereinfacht und effizienter durchgeführt werden können.

Heute, ohne das Prümer Abkommen, füllt die Kantonspolizei ein Anfrageformular aus. Das Anfrageformular wird an das Fedpol übermittelt. Das Fedpol wiederum verschickt die Anfrage, notabene per E-Mail, via den Interpol-Kanal beispielsweise an alle europäischen Länder. Dann ist einmal Warten angesagt. Es verstreicht wertvolle Zeit, zurück bleiben praktisch in jedem Fall offene Fragen. Unklar bleibt auch, ob die Anfrage dann überhaupt in allen Ländern bearbeitet wird. Auch wissen wir nicht, ob alle Länder, die über Informationen verfügen, sich gemeldet haben.

Das Prümer Abkommen vereinfacht internationale Abfragen von Tatortspuren oder von Personen mittels DNA und Fingerabdrücken sowie Abfragen von Fahrzeug- und Fahrzeughalterdaten für die Strafverfolgungsbehörden und macht sie effizienter und schneller. In einem ersten Schritt wird mit einer einzigen Abfrage ein automatisierter Abgleich der nationalen Datenbanken ausgewählter europäischer Länder ausgelöst. So kann festgestellt werden, welche Länder über möglicherweise wichtige Informationen zu einem konkreten Fall verfügen. Wenn beispielsweise eine DNA-Spur oder ein Fingerabdruck in der Datenbank eines anderen Landes einen Treffer auslöst, erhalten die Schweizer Strafverfolgungsbehörden direkt eine Mitteilung. Sie können sofort direkt bei diesem Land anfragen und die entsprechenden Informationen einfordern.

So können Ermittlungen entscheidend beschleunigt und Verbindungen zwischen Straftaten in der Schweiz und Straftaten im Ausland schneller und effizienter festgestellt werden. Ausserdem lassen sich Seriendelikte und Vorgehensweisen krimineller Organisationen rascher erkennen und aufdecken. Durch die Prümer Zusammenarbeit können sich auch neue[NB]Ansätze für Ermittlungen in noch ungelösten Fällen ergeben.

Frau Ständerätin Gmür-Schönenberger hat darauf hingewiesen, dass das Prümer Abkommen keine Schengen-Weiterentwicklung, also für die Schweiz freiwillig ist. Da aber praktisch alle europäischen Länder Informationen zu DNA, Fingerabdrücken und Fahrzeugen via Prümer Abkommen abfragen, werden die Schweizer Abfragen via Interpol-Kanal alles andere als prioritär behandelt. Das ist einfach nicht mehr das bevorzugte Mittel. Künftig dürften Antworten auf dem Interpol-Kanal noch länger auf sich warten lassen oder ganz ausfallen. Bei den angefragten Ländern generiert eine solche Anfrage im Vergleich zum Prümer Abkommen, wo die Bearbeitung in der ersten Phase eben vollautomatisch funktioniert, deutlich mehr Aufwand.

Mit der technischen Realisierung der Prümer Zusammenarbeit wird zusätzlich auch das mit den USA abgeschlossene PCSC umgesetzt. Diese vom Bundesrat bereits im Jahr 2012 genehmigte Zusammenarbeit verfolgt die gleichen Ziele wie das Prümer Abkommen, ist aber auf den Austausch von DNA-Profilen und Fingerabdrücken beschränkt. Der Austausch mit den USA wird über die gleiche technische Infrastruktur wie der Austausch mit den europäischen Ländern stattfinden. Ausserdem ist die Umsetzung des PCSC-Abkommens eine der Bedingungen, damit die Schweiz weiterhin am Visa Waiver Program teilnehmen kann. Wir werden Ihnen dann noch die Erfüllung einer weiteren Bedingung unterbreiten. Diese betrifft die PNR-Datenbank; das kommt dann gegen Ende Jahr.

Die Umsetzung des Prümer Abkommens ermöglicht auch die Inkraftsetzung des Eurodac-Protokolls. Dieses Protokoll sieht vor, dass Strafverfolgungsbehörden neu auf die Eurodac-Datenbank zurückgreifen können. In dieser sind Fingerabdrücke von Personen gespeichert, die in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch gestellt haben oder beim Versuch aufgegriffen wurden, unerlaubt in den Dublin-Raum einzureisen. Der Zugriff auf diese Datenbank ist für die Strafverfolgungsbehörden ausschliesslich gestattet zur Prävention und Aufdeckung schwerwiegender Straftaten und in Fällen, in denen der Verdacht auf einen terroristischen Hintergrund besteht.

Ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.

[VS]

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