Kutter Philipp · Nationalrat · 2021-06-10
Kutter Philipp · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-10
Wortprotokoll
Wir befinden uns in der dritten Runde der Differenzbereinigung. Bevor ich aber in die Details gehe, möchte ich noch einen grundsätzlichen Gedanken formulieren. Wenn man die Debatte betrachtet, kommt man unweigerlich zum Schluss, dass es in der Frage der Medienförderung zwei grundsätzliche Haltungen in diesem Saal gibt: Für die einen ist die Medienförderung punktuell und möglichst zurückhaltend auszugestalten, um konkret den Transport einer gedruckten Zeitung zu erleichtern und um neu die digitale Transformation zu ermöglichen. Für die anderen ist die Medienförderung für alle Formen, seien es Print- oder Online-Produkte, fast schon zwingend und zur Stärkung der Medienvielfalt vermutlich auch für immer nötig.
Wir sprechen heute zwar über ein befristetes Paket, aber die Frage, die sich dahinter verbirgt, wird sicher zu klären sein, wenn dieses Paket in drei oder vier Jahren ausgewertet wird, sofern es alle politischen Hürden überspringt.
Nun komme ich zu den drei verbleibenden Minderheiten. Ich möchte zuerst kundtun, dass der Ständerat in seiner Debatte vom Dienstag dem Nationalrat in drei Punkten entgegengekommen ist:
1.[NB]Der Ständerat hat die Differenz bei der finanziellen Unterstützung der Aus- und Weiterbildung der Journalistinnen und Journalisten ausgeräumt, indem er die Formulierung des Nationalrates übernommen hat.
2.[NB]Der Ständerat hat den Start-up-Artikel akzeptiert.
3.[NB]Der Ständerat ist uns schliesslich auch in der Frage der maximalen Unterstützungsbeiträge im Bereich der Online-Medien gefolgt.
Differenzen bestehen nur noch in drei Punkten.
Ich beginne beim Online-Angebot der SRG, also mit Artikel 26a RTVG: Hier hat der Nationalrat bislang die Meinung vertreten, dass der Handlungsspielraum der SRG eingeschränkt werden soll. Im Ständerat fand diese Haltung keine Unterstützung, da er der Meinung ist, dass diese Einschränkung auf Kosten des Service public gehe. Nun hat die Kommission mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, hier dem Ständerat zu folgen und auf die Einschränkung zu verzichten. Es geht hier ganz klar darum, einen Schritt auf den Ständerat zuzugehen, womit das Thema aber sicher nicht vom Tisch ist; Sie haben die Voten in der Debatte selbst gehört. Frau Bundesrätin, ich möchte noch anmerken: Ich bin nicht sicher, dass zu diesem Teil des Medienpakets eine Vernehmlassung durchgeführt wurde.
Eine zweite Differenz besteht bei Artikel 40 betreffend die Höhe des Gebührenanteils für konzessionierte Radio- und TV-Veranstalter. Der Ständerat hält an der Formulierung "mindestens 8 Prozent" fest. Der Nationalrat war bisher für eine Bandbreite von 6 bis 8 Prozent. Hier beantragt Ihnen die Kommission mit 15 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen, an Ihrer Formulierung festzuhalten, dies aus zwei Gründen:
1.[NB]Die Kommission findet, dass eine nach oben offen formulierte Bestimmung zu unbestimmt ist. Sie möchte die weitere Entwicklung der Gebührenanteile nicht aus der Hand geben.
2.[NB]Die Kommission ist der Ansicht, dass höhere Gebührenanteile neue Ungleichheiten zwischen den konzessionierten und den nicht konzessionierten privaten Anbietern schaffen und dass dies zu vermeiden ist.
Die dritte Differenz besteht schliesslich bei Ziffer III, wo es um die Laufzeit des Medienpakets geht. Der Bundesrat hatte eine Befristung auf zehn Jahre beantragt, jedoch nur für die neuen Elemente. Diese Position war bisher auch die Position des Ständerates. Für die KVF-N war hingegen klar, dass die Befristung für das gesamte Paket gelten soll, damit anschliessend eine umfassende Auslegeordnung vorgenommen werden kann. Dieses Paket soll auf fünf Jahre befristet sein. Nun hat der Ständerat einen wesentlichen Schritt gemacht. Er hat akzeptiert, dass die Befristung für die ganze Medienförderung gelten soll. Er ist dem Nationalrat auch bei der Laufzeit mit einer Befristung auf sieben Jahre entgegengekommen.
Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, hier dem Ständerat zu folgen und das Massnahmenpaket auf sieben Jahre zu befristen. Die Evaluation wird nach vier Jahren einzuleiten sein. Aus der Sicht der Mehrheit ist das eine vernünftige Frist. Man muss ja auch beachten, dass die Wirkung der neuen Förderung eine gewisse Zeit beobachtet werden muss. Die Minderheit sieht das vorliegende Paket hingegen weiterhin als Soforthilfe, die möglichst auf eine kurze Zeit beschränkt sein soll. [PAGE 1236]
Im Namen der Kommissionsmehrheit lade ich Sie ein, den Mehrheitsanträgen zu folgen und mindestens zwei Differenzen zum Ständerat auszuräumen.