Lexipedia

Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · 2002-12-05

Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · Basel-Stadt · Liberale Fraktion · 2002-12-05

Wortprotokoll

Lassen Sie mich vorausschicken, dass sich kein Artikel, den wir heute beschliessen, gegen die Interessen unserer militärischen Landesverteidigung richten sollte. Wenn wir in der Frage des Gewissens die Hürde zu tief ansetzen, so leisten wir damit einfach einer freien Wahl zwischen Militärdienst und zivilem Ersatzdienst Vorschub. Das darf generell nicht in unserer Absicht liegen. Zumindest ist es nicht die Absicht der Liberalen. Weiter soll keine Regelung zur Anwendung kommen, die den Missbrauch in irgendeiner Weise erleichtert. Es muss aber eine Lösung gefunden werden, die den jungen Personen, die in Hinsicht auf die Militärdienstpflicht ethische Bedenken haben, entgegenkommt. In dieser Hinsicht besteht hier Einigkeit - natürlich auch bei den Liberalen. Es ist klar: Dies ist keine einfache Aufgabenstellung, denn ethische Bedenken lassen sich weder leicht definieren, noch sind sie abschliessend zu erforschen oder zu überprüfen. Auch Wertungen unterliegen einer momentanen Einschätzung, sind Momentaufnahmen und verändern sich. Es ist müssig, darauf hinzuweisen, dass die moralischen und ethischen Vorstellungen in den letzten hundert Jahren auf diametral entgegengesetzte Arten ausgelegt worden sind. Es gilt jedoch festzuhalten, dass der zivile Ersatzdienst und seine Zielsetzungen sozialer und sicherheitspolitischer Natur sind. Die vorgesehenen Einsatzbereiche entsprechen doch in ihrer Ausrichtung den gängigen moralischen Vorstellungen und sollten auch verpflichtend sein.

Nun aber zurück zur politischen Fragestellung: Es galt zu prüfen, ob die Einführung des Tatbeweises mit der verfassungsrechtlichen Grundlage in Einklang zu bringen ist. Das Parlament hat den Auftrag gegeben, für die Überführung in den Zivildienst anstelle der Gewissensprüfung den Tatbeweis aufzunehmen. Zudem galt es ja, die Dauer des Zivildienstes festzulegen. Präziser ausgedrückt: Es galt festzulegen, ob der heutige Faktor von 1,5 - bezogen auf die Dauer des Militärdienstes - auf 1,3 herunterzuschrauben sei. Die Liberalen sind der Meinung, dass die Gewissensprüfung der Situation und dem Alter der Betroffenen besser entspricht und zudem einen besseren Zugang zu diesen noch sehr jungen Personen ermöglicht. Deshalb unterstützen die Liberalen bei Artikel 1 den Antrag der Mehrheit und halten bei Artikel 8 am Faktor 1,5 fest.

Viel alarmierender jedoch ist der Umstand, dass sich rund ein Drittel eines Rekrutenjahrganges auf dem so genannten "blauen Weg" von der Militärdienstpflicht befreien lässt. Damit werden der Landesverteidigung personelle Ressourcen entzogen. Längerfristig wird das Milizsystem so doch in Frage gestellt. Die Ursachen dafür sind ernsthaft auf verschiedenen Ebenen zu hinterfragen. Gerade weil ich unserer militärischen Landesverteidigung und auch dem zivilen Ersatzdienst positiv gegenüberstehe, darf ich es mir erlauben, hier kritisch zu hinterfragen. Es muss ein Weg gefunden werden, dass zumindest ein Teil jener, die heute den "blauen Weg" beschreiten, anders eingesetzt werden kann, z. B. eben im zivilen Ersatzdienst. Die Kriterien oder Gründe, die zur Dienstbefreiung führen, sind nicht in Frage zu stellen. Ich persönlich hege jedoch Zweifel an der Handhabung und an der Auslegung dieser Kriterien. Denn sie lassen der persönlichen Einschätzung eben doch sehr grossen, meiner Meinung nach zu grossen Spielraum.

Nochmals: Die Liberalen stimmen bei den Artikeln 1 und 8 der Mehrheit zu.