Weichelt Manuela · Nationalrat · 2021-06-10
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2021-06-10
Wortprotokoll
Die Subkommissionen Gerichte/BA der Geschäftsprüfungskommissionen des Nationalrates und des Ständerates wie auch die GPK beider Räte haben die Bundesgerichtspräsidentin zur Berichterstattung des Geschäftsberichtes 2020 angehört. Zum zweiten Mal seit Einführung des Bundesgerichtsgesetzes liegt die Zahl der Eingänge über 8000. Die Richterzahl von 38 wurde aufgrund einer Berechnung von 7400 Fällen pro Jahr ausgelegt. Nur in den Jahren 2010 und 2011 bewegten sich die Eingänge in dieser Grössenordnung. Nachdem die Revision des Bundesgerichtsgesetzes im vergangenen Jahr im Parlament gescheitert war, beschloss das Bundesgericht, im Rahmen seiner eigenen Möglichkeiten eine Neuorganisation der Abteilungen zu prüfen, um die Arbeitslast besser auf die Abteilungen verteilen und von Synergieeffekten profitieren zu können.
Als Sofortmassnahme hat es unter anderem beschlossen, per Anfang 2021 eine Richterstelle von Luzern nach Lausanne zu transferieren und der Strafrechtlichen Abteilung zuzuteilen. Zudem hat das Bundesgericht für 2021 zwei zusätzliche Gerichtsschreiberstellen geschaffen, die es der Strafrechtlichen Abteilung zugeteilt hat.
Per Ende 2020 hat das Bundesgericht 161 Fälle weniger erledigt, als eingegangen sind. Damit haben sich die Pendenzen erhöht - nicht wesentlich, aber immerhin. Das Bundesgericht bezweifelt, dass dies so bleiben wird. Es hat im Geschäftsbericht formuliert, dass es "die Situation als kritisch im Hinblick auf die Erfüllung seiner ihm von der Verfassung zugedachten Aufgabe" erachtet. Mit der Revision des Enteignungsgesetzes wurde dem Bundesgericht Mitte 2020 vom Parlament eine weitere neue Aufgabe übertragen, die für seine Belastung von Bedeutung sein wird: Es ist jetzt auch für die Wahl von rund 150 Mitgliedern der eidgenössischen Schätzungskommissionen und das für einen Teil von ihnen vorgesehene hauptamtliche Anstellungsverhältnis zuständig.
Das Bundesgericht übt die Aufsicht über die drei erstinstanzlichen eidgenössischen Gerichte aus. Im Zusammenhang mit der Aufsicht über das Bundesstrafgericht war es ziemlich gefordert, wie Sie auch den Medien entnehmen konnten. Es musste zahlreiche Berichte verfassen. Ich erwähne nur den Aufsichtsbericht der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes vom April 2020 betreffend die Vorkommnisse am Bundesstrafgericht. Der erwähnte Bericht veranlasste die GPK in der Folge im Juni 2020, oberaufsichtsrechtliche Feststellungen zu verabschieden, da diese in gewissen Fragen die rechtlichen Würdigungen der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes nicht teilten. Es ist geplant, dass diese Differenzen bei nächster Gelegenheit bereinigt werden. Einig sind sich die GPK und die Verwaltungskommission des Bundesgerichtes, dass dieses seine aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen kaum mit konkreten Massnahmen durchsetzen kann. Hier besteht Handlungsbedarf.
Die Untersuchung betreffend die frankofonen Richter - ebenfalls ein Thema aus dem Aufsichtsbericht vom April 2020 - wurde erst 2021 vorgenommen und ist deshalb im Geschäftsbericht 2020 kein Thema.
Erlauben Sie mir einige wenige Worte zum Bundesverwaltungsgericht. Dieses hat das Problem der Limitierung bei den Richterinnen und Richtern auf 65 Vollzeitstellen. Aufgrund der Limitierung kann das Gericht Personalausfälle nicht ausgleichen. Rechnet man alle Ausfälle von mindestens einem Monat zusammen, so hatte das Bundesverwaltungsgericht in den letzten drei Jahren immer zwischen einer und drei Richterstellen nicht besetzt und konnte sie somit auch nicht nutzen. Das Gericht teilte uns mit, dass es deshalb bis zu 300 Fälle weniger erledigen konnte. Zudem ist die Welle beim Bundesverwaltungsgericht bezüglich der Amtshilfe wie erwartet eingetroffen. Sie begann 2020. Früher gab es durchschnittlich 145 Amtshilfeverfahren, 2020 waren es bereits 400. Die nächste Berichterstattung erfolgt bekanntlich im Rahmen des Geschäftsberichtes 2021.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei der Bundesgerichtspräsidentin für die über alles betrachtet gute Arbeit am Bundesgericht bedanken. Ich bedanke mich für den Willen, die Differenzen unter den Richterpersonen zu bereinigen. Die Schweiz ist auf eine gut funktionierende Justiz angewiesen. Auch möchte ich mich im Namen der GPK bei der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit und die Unterstützung bedanken.
Im Namen der Geschäftsprüfungskommissionen bitte ich Sie, den Jahresbericht des Bundesgerichtes zu genehmigen.