Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · 2021-06-10
Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-10
Wortprotokoll
Die SiK-S hat dieses Geschäft an ihrer Sitzung vom 25. März beraten. Bei den Prümer Beschlüssen geht es darum, dass die Schweizer Polizei wichtige Informationen im Kampf gegen die Kriminalität rascher erhalten soll. Kriminalität ist heute oft grenzüberschreitend, vernetzt und mobil, umso wichtiger ist die internationale Zusammenarbeit. Diese wird mit dem Prümer Abkommen und dem Eurodac-Protokoll verstärkt. Damit wird der Informationsaustausch zwischen den Schweizer Strafverfolgungsbehörden und den EU-Staaten effizienter und schneller.
Das Geschäft beinhaltet drei Bundesbeschlüsse:
1.[NB]den Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (Prümer Zusammenarbeit und Eurodac-Protokoll);
2.[NB]den Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit zur Umsetzung des Programms Prüm Plus (Prümer Abkommen, Eurodac-Protokoll und PCSC-Abkommen);
3.[NB]den Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Abkommens über die Zusammenarbeit zur Prävention und Bekämpfung schwerer Straftaten sowie zu deren Umsetzung, genannt Cooperation in Preventing and Combating Serious Crime (PCSC). Dieses Abkommen verfolgt das gleiche Ziel wie das Prümer Abkommen, jedoch mit den Vereinigten Staaten.
Zur Prümer Zusammenarbeit und zu Eurodac: Heute beantragen Schweizer Strafverfolgungsbehörden Informationen zu DNA-Profilen und Fingerabdrücken bei ausländischen Behörden über den Interpol-Kanal - ein komplexer, langwieriger Prozess ohne Garantie, dass eine angeforderte Information erteilt wird. Erschwerend kommt hinzu, dass die Fristen zur Beantwortung einer Anfrage sich von Land zu Land stark unterscheiden. Das Prümer Abkommen ermöglicht den Schweizer Strafverfolgungsbehörden in Zukunft einen verbesserten Austausch von Informationen zu DNA-Profilen, Fingerabdrücken sowie Fahrzeug- und Fahrzeughalterdaten mit EU-Staaten. Mit einer einzigen Abfrage wird ein automatisierter Abgleich der Datenbanken aller beteiligten EU-Länder ausgelöst. So kann eruiert werden, welche Länder über möglicherweise wichtige Informationen zu einem konkreten Fall verfügen. Internationale Abfragen werden für Schweizer Strafverfolgungsbehörden damit effizienter und schneller. Die Prümer Zusammenarbeit ist damit ein wichtiges Instrument für die Bekämpfung von organisierter und transnationaler Kriminalität sowie von Terrorismus.
Die Umsetzung des Prümer Abkommens ist zudem eine Voraussetzung für die Inkraftsetzung des Eurodac-Protokolls. Dieses sieht vor, dass Strafverfolgungsbehörden auf die Datenbank zugreifen können, in der die Fingerabdrücke von Personen gespeichert sind, die in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch gestellt haben oder beim Versuch aufgegriffen worden sind, unerlaubt in den Dublin-Raum einzureisen. Der Zugriff auf diese Datenbank ist lediglich zur Prävention und Aufdeckung schwerwiegender Straftaten gestattet sowie in Fällen, in denen der Verdacht auf einen terroristischen Hintergrund besteht.
Ich komme zum Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit. Die Umsetzung des Prümer Abkommens, des Eurodac-Protokolls und des PCSC-Abkommens ist ein Digitalisierungs- und Innovationsprojekt. Damit die Schweiz künftig mit einem Klick Anfragen verschicken und ebensolche erhalten kann, müssen die bestehenden technischen Strukturen und die Prozesse angepasst werden. Dies betrifft zum Beispiel die nationale Fingerabdruckdatenbank oder die nationale DNA-Profil-Datenbank. Beim Fedpol ergeben sich dadurch in den Jahren 2022 bis 2024 Investitionskosten von 11 Millionen Franken.
Schlussendlich komme ich noch zum PCSC. Das Abkommen mit den USA verfolgt dieselben Ziele wie das Prümer Abkommen, ist aber auf den Austausch von DNA-Profilen und Fingerabdrücken beschränkt. Der Austausch wird über die gleiche technische Infrastruktur wie derjenige mit den europäischen Ländern stattfinden. Ausserdem ist die Umsetzung des PCSC-Abkommens eine der Bedingungen dafür, dass die Schweiz weiterhin am Visa Waiver Program teilnehmen kann. Dank diesem Programm sind Schweizer Staatsbürger, die in die USA reisen, und US-amerikanische Staatsbürger, die bei uns einreisen, von der Visumpflicht befreit.
Das Prümer Abkommen ist keine Schengen-Weiterentwicklung. Die Beteiligung ist für unser Land freiwillig. Da aber praktisch alle europäischen Länder DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeuginformationen via Prümer Abkommen abfragen, werden die Schweizer Anfragen via Interpol-Kanal alles andere als prioritär behandelt. Ohne dieses Abkommen würden Antworten auf dem Interpol-Kanal künftig wohl noch länger auf sich warten lassen oder eben ganz ausfallen.
Bei uns war Eintreten auf die Vorlage absolut unbestritten. Die Detailberatung ergab ebenso Einstimmigkeit bei allen drei Bundesbeschlüssen. Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen, und freue mich auf eine ebenso einstimmige Gesamtabstimmung. Wenn ich mich umsehe, glaube ich, die Sache ist wirklich unbestritten, sonst hätten wohl kaum so viele Leute den Saal verlassen.