Binder-Keller Marianne · Nationalrat · 2021-06-10
Binder-Keller Marianne · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-10
Wortprotokoll
Es liegen aussergewöhnliche Monate hinter uns, aussergewöhnliche Monate für dieses Parlament. Wir erinnern uns: Am 16. März 2020 rief der Bundesrat die ausserordentliche Lage aus. In der Folge entschieden die Verwaltungsdelegation und das Büro, die Frühjahrssession 2020 nach zwei Wochen abzubrechen.
Losgelöst davon, inwiefern dieser Entscheid aufgrund der damaligen Situation nachvollziehbar und verständlich war, stellte sich sogleich die erste Frage: Sollte es nicht an der Bundesversammlung selbst sein zu entscheiden, wann sie sich selbst nachhause schickt? Wie legitim ist die Delegierung eines solchen Entscheides?
Die Frage warf ein Licht auf unzählige weitere Unklarheiten im Bereich der Parlaments- und der Volksrechte in einer direkten Demokratie. Dies betraf den Stillstand von politischen Fristen, das Sammeln von Unterschriften, das Verschieben von Volksabstimmungen oder allenfalls Wahlen. Es war offenkundig, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Bewältigung einer ausserordentlichen Lage in verschiedenen Bereichen fehlten und etliche Unklarheiten herrschten.
Es geht um die Handlungsfähigkeit des demokratischen Systems Schweiz. Man stelle sich nur einmal vor, diese kaum vorstellbare Krise wäre nicht im Frühling 2020 ausgebrochen, diese nicht vorhersehbare Situation hätte nicht nach, sondern vor den nationalen Wahlen 2019 stattgefunden. Man stelle sich vor, der Bundesrat hätte ein Versammlungsverbot oder gar eine Ausgangssperre beschlossen, wie dies die Regierungen in anderen Staaten tatsächlich taten.
Deshalb gibt es diese Motion Rieder, die Ihnen Ihre Staatspolitische Kommission zur Annahme empfiehlt. Zuvor wurde sie schon im Ständerat mit 32 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen - notabene gegen den Willen des Bundesrates.
Die Motion beauftragt den Bundesrat, Massnahmen zu ergreifen, damit die Handlungsfähigkeit des Staates sowie die [PAGE 1253] Ausübung der demokratischen Rechte auf allen Ebenen unter Wahrung des Föderalismus auch in Krisenzeiten gewährleistet sind. In Ziffer 1 verlangt die Motion, dass der Stillstand von Fristen und das Verschieben von Wahlen in einem ordentlichen Bundesgesetz geregelt werden. Damit soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, auf welche sich Volk und Parlament in Krisensituationen stützen können.
Das Parlament braucht eine eigene Grundlage, auf die es in einer Krise zurückgreifen kann, um nicht nur auf das Not- oder Dringlichkeitsrecht der Exekutive angewiesen zu sein - das ist heute aber noch der Fall. Diese Stellung der Exekutive passt vielleicht zu einer parlamentarischen, aber nicht zu einer direkten Demokratie mit einmaligen Volksrechten. Es sind Rechte, zu denen man auch in Krisenzeiten Sorge tragen muss und für die man vorsorgen muss. Deshalb braucht es ein Gesetz, damit die Rechte des Parlamentes und die Rechte des Volkes in Krisenzeiten gewährleistet sind. Die Voraussetzungen für einschneidende Massnahmen wie jene, welche die Exekutive zur Bekämpfung der Pandemie ergriffen hat und welche klare Eingriffe in die Volksrechte bedeutet haben, müssen geregelt werden. Die Voraussetzungen, wenn es um die Ausübung der demokratischen Rechte auf allen staatlichen Ebenen geht, müssen geregelt werden. Die Voraussetzungen, wenn es um Wahlen und Volksabstimmungen geht, müssen geregelt werden.
Mit 17 zu 7 Stimmen beantragt Ihnen deshalb Ihre Kommission, Ziffer 1 dieser Motion anzunehmen.
In Ziffer 2 verlangt die Motion, dass der Bundesrat die digitale Kompetenz in allen drei Gewalten fördert und damit auch die Ausübung der direkten Demokratie sicherstellt. Da erklärt der Bundesrat, Sie sehen es in seiner Stellungnahme, er sei eigentlich mit verschiedensten Projekten "auf der horizontalen und der vertikalen Ebene" à jour. Er fördert die "Digitale Verwaltung", "E-Justice", und es wird ein Bereich für die "Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI)" geschaffen. Das ist lobenswert. Trotzdem, wir haben es erlebt: Das Parlament und die Kommissionen tagten während Wochen nicht. Die erste Macht im Staat war sozusagen ausser Kraft gesetzt, weil ein physisches Zusammenkommen aufgrund der Anordnungen der Exekutive nicht möglich war und die digitalen Möglichkeiten fehlten.
Auch wenn man grundsätzlich der Meinung ist, dass ein Zusammenkommen physisch erfolgen muss, trifft eben auch der zweite Teil der Motion dort zu, wo in einer Krise die demokratischen Rechte der Volksvertreter und des Volkes selbst geschwächt werden können. Wichtige oder zeitkritische Geschäfte müssen jederzeit behandelt werden können. Die Handlungsfähigkeit des Parlamentes im direkt-demokratischen System muss jederzeit erhalten werden können, auch durch eine Intensivierung der Digitalisierung.
Mit 14 zu 10 Stimmen beantragt Ihnen Ihre Kommission, auch diese Ziffer anzunehmen.
Ich komme zum Schluss. Eine Subkommission Ihrer Staatspolitischen Kommission, Sie wissen es, nimmt sich unterdessen der Thematik "Das Parlament in Krisenzeiten" an. Verschiedenste der Fragestellungen in dieser Motion und in etlichen anderen, welche in dieser Session traktandiert sind, werden aufgegriffen. Umso wichtiger ist eine Annahme der vorliegenden Motion, denn Sie definieren damit den Auftrag Ihrer Staatspolitischen Kommission spezifischer und bestärken die Notwendigkeit des Anliegens und des Findens einer Lösung.
Eine Mehrheit Ihrer Kommission bittet Sie, der Motion zuzustimmen, eine Minderheit beantragt die Ablehnung.