Z'graggen Heidi · Ständerat · 2021-06-10
Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-10
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative aus dem Jahr 2016 verlangt, dass die rechtlichen Grundlagen so zu ändern sind, dass für den Zugang zu amtlichen Dokumenten der Bundesverwaltung in der Regel keine Gebühr erhoben wird. Nur in begründeten Ausnahmefällen, wenn der Aufwand der Verwaltung in einem [PAGE 588] Missverhältnis zum öffentlichen Interesse steht, soll für die Aushändigung von amtlichen Dokumenten eine Gebühr in Rechnung gestellt werden.
Die SPK des Nationalrates gab der parlamentarischen Initiative im Oktober 2016 Folge, die SPK des Ständerates im Januar 2017. Sie schlossen sich im Wesentlichen der Argumentation der Initiantin an, dass mit der Gesetzesänderung verhindert werden müsse, dass Gesuchsteller wegen unverhältnismässig hoher Gebühren abgeschreckt werden, von ihrem gesetzmässigen Informationsrecht Gebrauch zu machen. Die Initiative wurde dann sistiert, weil der Bundesrat in Aussicht gestellt hatte, dass eine Teilrevision des Öffentlichkeitsgesetzes erfolgen würde. Da das aber nicht der Fall war, wurde die Sistierung 2018 durch die SPK des Nationalrates aufgehoben und eine Vorlage ausgearbeitet und in die Vernehmlassung gegeben. In der Vernehmlassung war dann die Mehrheit der Teilnehmenden gegenüber der Vorlage positiv eingestellt.
Die Vorlage sieht vor, dass nicht mehr das Grundprinzip einer Erhebung von Gebühren gelten soll. Neu soll vielmehr das Grundprinzip des kostenlosen Zugangs zu amtlichen Dokumenten gelten. Artikel 17 des Öffentlichkeitsgesetzes legt also nachher die Kostenlosigkeit des Zugangs zu amtlichen Dokumenten fest, mit einem Ausnahmetatbestand in Artikel 17 Absatz 2, dass ausnahmsweise eine Gebühr verlangt werden könne, wenn eine besonders aufwendige Bearbeitung durch die Behörden zu erwarten sei; der Maximalbetrag liegt bei 2000 Franken. Vorgängig sei die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller über die Absicht der Behörde, eine Gebühr zu erheben, zu orientieren.
Die finanziellen Auswirkungen sind minimal. 2018 zum Beispiel wurden nur bei 2,6 Prozent der Gesuche Gebühren erhoben. Bei rund 97 Prozent aller Gesuche wurden also keine Gebühren erhoben. Insgesamt resultierte eine Summe von 13[NB]358 Franken.
Der Nationalrat hat die Vorlage mit 136 zu 54 Stimmen angenommen.
Die SPK des Ständerates liess sich am 29. März 2021 durch eine Vertretung der SPK des Nationalrates über die Vorlage orientieren. Die Mehrheit der Kommission kam nach der Diskussion zum Schluss, Ihnen Nichteintreten auf die Vorlage zu beantragen. Die Minderheit ist für Eintreten; ich gehe davon aus, dass sie das nachher auch selber begründen wird. Die Minderheit ist im Wesentlichen der Meinung, dass die Gebühren für Bürgerinnen und Bürger oder Medienschaffende eben nicht ein Hindernis für den Zugang zu amtlichen Dokumenten sein dürfen; das widerspreche dem Sinn und Geist der Öffentlichkeitsgesetze.
Warum kam die Mehrheit der SPK des Ständerates aber zum Schluss, Nichteintreten zu beantragen? Bei 97 Prozent aller Gesuche - ich habe es schon gesagt - werden bereits heute keine Gebühren erhoben. Lediglich in etwa 3 Prozent der Fälle ergeben sich Gebühren, mit Einnahmen von 13[NB]000 Franken; sie sind also unwesentlich. Die Kommission stellte sich die Frage: Ergibt sich hier überhaupt ein Problem? Wenn wir davon ausgehen, dass in den etwa 3 Prozent der Fälle, in denen Gebühren erhoben werden, sehr aufwendige Gesuche zu bearbeiten sind, geht es nicht um eine Einschränkung des Öffentlichkeitsprinzips, sondern um das Kostendeckungsprinzip, also um die Frage, was eine umfangreiche Leistung der öffentlichen Hand kostet. Die Kosten für aufwendige Abklärungen sollen auf den Verursacher, die Verursacherin und nicht auf die Allgemeinheit überwälzt werden; das wäre dann das Äquivalenzprinzip.
Die Gebührenfreiheit im Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung wäre ein eigentlicher Paradigmenwechsel. Die Kommission hat sich auch darüber unterhalten, was die Folgen eines solchen Paradigmenwechsels wären. Es ist nicht auszuschliessen, dass es zu einem Anstieg von Gesuchen kommt, von aufwendigen Gesuchen, weil gar nicht mehr die Überlegung angestellt werden müsste, wie es bezüglich Kosten aussehen könnte, und damit zu einem Anstieg von grossen und aufwendigen Arbeiten in der Verwaltung und damit auch zu einer Behinderung der Effizienz der Verwaltung.
Ausserdem wurde ausgeführt, dass nicht auszuschliessen wäre, dass dieser Paradigmenwechsel automatisch eine Übertragung auf die kantonale Ebene zur Folge hätte. Es gibt heute zehn Kantone, die in ihren Öffentlichkeitsgesetzen einen gebührenfreien Zugang zu amtlichen Dokumenten vorsehen. Bei sechzehn Kantonen werden Gebühren erhoben.
Aus all diesen Gründen empfiehlt Ihnen die Kommission Nichteintreten auf die Vorlage.