Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-06-14
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-06-14
Wortprotokoll
Die Mobilfunkanbieterinnen planen und betreiben landesweite Netze. Aufgrund der Nachfrage der Kundschaft steigen die Anforderungen an die Übertragungskapazitäten ständig. Die Mobilfunkkonzessionen, die von der Eidgenössischen Kommunikationskommission vergeben werden, überlassen die Wahl des eingesetzten Funkstandards, z. B. 3G, 4G oder 5G, den Konzessionärinnen. Sie schreiben den Konzessionärinnen gegenwärtig einen Mindestversorgungsgrad von 50 Prozent der Bevölkerung vor.
In diesem Rahmen ist es Sache der direkt beteiligten Mobilfunkanbieterinnen sowie der Liegenschaftseigentümerinnen, Miet- oder Kaufverträge zur Errichtung von Sendeeinrichtungen abzuschliessen. Dabei ist das Bau- und Umweltschutzrecht, insbesondere die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung, einzuhalten.
Der Bundesrat hat sich bereits mehrfach zum laufenden 5G-Ausbau geäussert und unterstützt eine landesweite Erschliessung mit zuverlässigen und leistungsfähigen Telekomnetzen. Zu operativen Fragen des Netzausbaus von Swisscom äussert sich der Bundesrat indessen nicht.