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Gutjahr Diana · Nationalrat · 2021-06-14

Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-14

Wortprotokoll

Zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 11: Die Mehrheit hält noch immer an der Verlängerung der Kulturmassnahmen fest. Es ist aber nicht angezeigt, die finanziellen Unterstützungsmassnahmen heute schon bis Ende April 2022 zu verlängern. Spätestens ab Spätsommer soll wieder eine volle Auslastung der Veranstaltungen möglich sein, sodass keine finanziellen Beiträge mehr gesprochen werden müssen. Sollten diese Prognosen nicht eintreten, steht für Grossveranstaltungen noch immer ein sogenannter Schutzschirm zur Verfügung, der Veranstaltungsausfälle bis Ende April 2022 abdecken soll. Ich bitte Sie deshalb, [PAGE 1300] meinen Minderheitsantrag zu unterstützen und die Verlängerung der Ausfallentschädigung bis Ende April 2022 nicht zu unterstützen.

Bei Artikel 6b, wo es um die Ausnahmen von Zugangsbeschränkungen geht, unterstützen wir die Streichung. Weshalb? Im Nachgang zur Parlamentsdebatte vom letzten Montag kamen grosse Diskussionen auf, und es herrschte grosse Konfusion. Aus diesem Grund haben wir auch den Antrag auf Rückkommen gestellt, um nochmals über den Inhalt und die Auslegung zu diskutieren.

Die Ungereimtheiten konnten jedoch auch während der Kommissionssitzung nicht ausgeräumt werden, auch nicht mit dem Verwaltungsbericht, der den Kommissionsmitgliedern vorlag. Aus diesem Grund kam unsere Delegation zum Entschluss, nun die Streichung des Artikels zu unterstützen, da wir mit dem neu geschaffenen Artikel 1a den Grundstein für die Öffnung gelegt haben. Dieser lautet: "Sobald der impfwillige erwachsene Teil der Bevölkerung ausreichend geimpft ist, sind die Kapazitätsbeschränkungen aufzuheben."

Es ist deshalb nicht angezeigt, eine noch weitere Teilung der Gesellschaft mittels Impf-, Test- und Genesungsnachweis voranzutreiben, was wir immer grundsätzlich infrage gestellt haben. Mit Artikel 1a ist klar und deutlich formuliert: Wenn das Ziel erreicht ist, darf es keine zusätzlichen Kapazitätsbeschränkungen mehr geben.

An dieser Stelle möchte ich erwähnen, dass wir einen Antrag gestellt haben, in welchem Bereich ein Covid-Zertifikat eingesetzt werden darf und wo nicht, nämlich nur im internationalen Reiseverkehr und bei Grossveranstaltungen ab 5000 Personen im Innenbereich. Hätte das Parlament diesen Antrag unterstützt, dann hätten wir diese Diskussion heute nicht. Die SVP-Fraktion unterstützt deshalb die Streichung von Artikel 6b.

Auch in Bezug auf die Homeoffice-Pflicht möchte ich hier noch ein paar Worte verlieren. Einmal mehr zeigt es sich, dass gewisse Massnahmen keinen Bezug zur Realität haben. Auf der einen Seite soll die Maskenpflicht am Arbeitsplatz aufgehoben werden, aber gleichzeitig gilt weiterhin die Homeoffice-Pflicht. In der Vernehmlassung wurde nicht einmal die Option der Aufhebung erwähnt. Nur wer sich einem Testregime unterwirft, ist davon befreit. Dabei wissen wir, dass das Testen extrem aufwendig und bürokratisch ist und dass keine Gewissheit besteht, dass überhaupt alle Tests ausgewertet werden können. Auch wenn es um die Zugangsbeschränkungen geht - hier möchte ich nochmals den Bezug zu Artikel 6b machen -, wird in den Berichten darauf hingewiesen, dass die Testkapazität dann wohl nicht ausreichen wird.

Wir sehen hier also: Es gibt widersprüchliche Haltungen in Bezug auf das Testen. Betrachten wir die sinkenden Zahlen sowie die eigenverantwortlichen Testmöglichkeiten, aber auch die Impfbereitschaft, dann sehen wir, dass solche Massnahmen einfach unverhältnismässig sind.

Es ist deshalb angezeigt, hier endlich eine Stossrichtung vorzugeben, statt ständig neue Warteschlaufen einzubauen wie mit der Verlängerung der Geltungsdauer von Artikel 11, bei dem es um die Entschädigungen geht und den ich zur Streichung beantrage - das nenne ich nämlich den Versuch zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens!

Ich bitte Sie deshalb, meinen Minderheitsantrag zur Streichung von Ziffer II Absatz 5 zu unterstützen und bei Artikel 6b dem Streichungsantrag der Mehrheit zu folgen.

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