Lexipedia

Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2021-06-14

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-14

Wortprotokoll

Am 19.[NB]Juni 2020 reichte Nationalrätin Christa Markwalder die parlamentarische Initiative 20.455, "Steuerliche Entlastung für familienexterne Kinderbetreuung von bis zu 25[NB]000 Franken pro Kind und Jahr", ein. Mit der Initiative wird eine Änderung des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG) verlangt, sodass die nachgewiesenen Kosten für die Drittbetreuung von Kindern bis höchstens 25[NB]000 Franken pro Kind und Jahr von den Einkünften abgezogen werden können. Die Initiative verlangt somit genau dieselbe Anpassung des DBG, die der Bundesrat im Rahmen seiner Botschaft vom 9. Mai 2018 beantragt hatte.

Die Räte erweiterten diesen Entwurf des Bundesrates um eine Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs von 6500 auf 10[NB]000 Franken, worauf dagegen das Referendum ergriffen wurde. Nachdem das Referendum am 27. Januar 2020 zustande gekommen war, lehnte das Volk die Vorlage am 27.[NB]September 2020 mit 63,2 Prozent Nein-Stimmen ab.

Um die ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagene und im Abstimmungskampf praktisch unbestritten gebliebene Änderung betreffend Erhöhung des Kinderdrittbetreuungsabzugs wiederaufzunehmen, gab Ihre Kommission der parlamentarischen Initiative am 2. November 2020 mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge. Die ständerätliche Schwesterkommission stimmte dem Entscheid Ihrer Kommission am 19. Januar 2021 mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Ihre Kommission hat die Vorlage daraufhin in ihrer Sitzung vom 12. April 2021 beraten. Sie beantragt mit der Erhöhung der Obergrenze des Kinderdrittbetreuungsabzugs für die direkte Bundessteuer von 10[NB]100 auf 25[NB]000 Franken bei gleichbleibenden Voraussetzungen für die Geltendmachung dieselbe Massnahme wie der Bundesrat in seiner Botschaft. Der Bundesrat hatte im Rahmen der Vernehmlassung neben der Erhöhung des Kinderdrittbetreuungsabzugs bei der direkten Bundessteuer vorgeschlagen, dass den Kantonen im Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) eine Obergrenze für den Kinderdrittbetreuungsabzug von mindestens 10[NB]000 Franken vorgeschrieben wird. Aufgrund der Ablehnung in der Vernehmlassung hat der Bundesrat diese Anpassung des StHG nicht in die Botschaft aufgenommen. Ebenfalls geprüft, aber verworfen hat der Bundesrat die Ausgestaltung des Kinderdrittbetreuungsabzugs als unbegrenzten Abzug sowie die Anerkennung der Kinderdrittbetreuungskosten als Gewinnungskosten, also als Berufsauslagen. Die Kommission nimmt die vom Bundesrat geprüften Alternativen nicht wieder auf.

Die in der Vorlage beantragte Neuregelung sieht vor, dass der heutige Kinderdrittbetreuungsabzug bei der direkten Bundessteuer deutlich erhöht wird: Anstelle von 10[NB]100 Franken sollen neu maximal 25[NB]000 Franken pro Kind und Jahr abgezogen werden können. Der Kinderdrittbetreuungsabzug soll weiterhin in der Form eines anorganischen Abzuges ausgestaltet bleiben.

Die effektiv angefallenen, nachgewiesenen Kinderdrittbetreuungskosten können wie bisher nur geltend gemacht werden, wenn die Eigenbetreuung der Kinder in direktem kausalem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, der Ausbildung oder der Erwerbsunfähigkeit nicht wahrgenommen werden konnte. Der Abzug ist auch dann bis zum Maximalbetrag zulässig, wenn die Kosten das Erwerbseinkommen des Zweitverdieners oder der Zweitverdienerin bzw. das Erwerbseinkommen der alleinerziehenden Person überschreiten.

Auch die übrigen Anspruchsvoraussetzungen sollen unverändert bleiben. Den Abzug können somit nur jene Personen geltend machen, die zusammen mit den drittbetreuten Kindern im gleichen Haushalt leben und für deren Unterhalt sorgen. Der Abzug kann nur für Kinder beansprucht werden, die das 14. Altersjahr noch nicht vollendet haben.

Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen Eintreten auf die Vorlage. Die Vorlage ist in diesem Sinne nicht neu, wir haben sie bereits 2018 ausführlich diskutiert. Dieses ursprüngliche Anliegen des Bundesrates ist nach wie vor berechtigt und als sinnvolle Massnahme im Rahmen der Fachkräfte-Initiative zu beurteilen.

Die Motivation für Eltern, vor allem für Frauen, einer Erwerbstätigkeit in erheblichem Umfang nachzugehen, wird durch [PAGE 1305] das Steuerrecht immer noch negativ beeinflusst. Heute ist es nicht immer möglich, den Aufwand für die Kinderbetreuung vollständig vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Es ist deshalb wichtig, die im Abstimmungskampf gemachten Zusagen einzulösen und rasch eine Vorlage zu verabschieden, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördert. Mit der Erhöhung des Abzugs für Kinderdrittbetreuungskosten kann der negative Erwerbsanreiz im Steuerrecht praktisch neutralisiert werden.

Eine Minderheit empfindet es als Zwängerei, wenn man kurz nach einer Abstimmung bereits wieder über das gleiche Thema debattieren muss. Weitere Argumente werden Sie vom Minderheitssprecher selber hören.

Die Kommission bittet Sie mit 21 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen, auf die Vorlage einzutreten.