Lexipedia

Aebischer Matthias · Nationalrat · 2021-06-14

Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-14

Wortprotokoll

Bei den Änderungen im Covid-19-Gesetz sind sich der Nationalrat und der Ständerat in zwei Punkten noch nicht einig. Das betrifft zum einen, Sie haben es gehört, die Geltungsdauer der Massnahmen im Kulturbereich. Zum andern geht es um die Zugangsbeschränkungen für Inhaberinnen und Inhaber eines Impf-, Test- und Genesungsnachweises, sprich eines Covid-Zertifikates.

Möglicherweise staunen Sie jetzt, dass dieses Thema noch einmal diskutiert wird, denn der Nationalrat hat sich bei Artikel 6b in der letzten Lesung dem Ständerat angeschlossen. Der Grund für diese erneute Diskussion sind verschiedene Fragen betreffend Umsetzung dieses Artikels, Fragen, welche schon letzte Woche hier in diesem Saal aufgeworfen wurden und in der ständerätlichen Kommission dann auch gestellt wurden. So hat die ständerätliche Kommission ein Rückkommen beantragt, ohne konkrete Anträge zu präsentieren, aber natürlich in der Absicht, dass bei einem Rückkommen die Fragen noch einmal diskutiert werden können. Beide Kommissionen müssen in diesem Fall ein Rückkommen beschliessen. Die WBK-N hat dem Rückkommen mit 23 zu 0 Stimmen zugestimmt.

Wir haben länger diskutiert, und die Kommissionsmehrheit hat entschieden, den ursprünglich vom Ständerat eingefügten Artikel 6b gänzlich zu streichen. Beweggründe, welche zu diesem Entscheid geführt haben, gibt es viele. Einige Mitglieder sind der Meinung, man würde dem Bundesrat mit diesem Zusatzartikel eine unnötige Hürde in den Weg stellen. Andere befürchten, es komme mit diesem Zusatz zu einer Zweiklassengesellschaft von Leuten mit und ohne Zertifikat; Sie haben vorhin die Ausführungen gehört. Wieder andere glauben, dass die Testkapazitäten für Anlässe nicht ausreichen würden und somit nur geimpfte und genesene Personen von diesem Artikel profitieren könnten.

Die Verwaltung ihrerseits führte aus, es sei unvorstellbar, dass in der Stabilisierungsphase, also bereits im Juli, zum Beispiel Open Airs oder Fussballspiele mit 30[NB]000 bis 40[NB]000 Leuten ohne Kapazitäts- und Zugangsbeschränkungen stattfinden könnten. Zudem würden bei der vom Ständerat vorgelegten Version auch Restaurants dazugehören. Konkret hiesse das, dass bei einem Open-to-all-Ansatz - auf gut Deutsch: bei einem Restaurant, das Gäste mit und ohne Zertifikat einlässt - einige Gäste stehen und an Zehnertischen feiern könnten, während andere, ohne Zertifikat, mit Maske und[NB]Registrierung, nur an Sechsertischen platziert werden dürften.

Diese Konfusion bewegte die Minderheit Kutter dazu, bei der ständerätlichen Version die Worte "öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe" zu streichen. Weitere Einzelheiten und Auswirkungen des Minderheitsantrages hat Ihnen Kollege Kutter vorhin erklärt.

Die Mehrheit ist, wie gesagt, der Meinung, Artikel 6b sei zu streichen und die Öffnungsstrategie sei dem Bundesrat zu überlassen. Das Stimmenverhältnis Mehrheit/Minderheit betrug 18 zu 7 Stimmen.

Die Diskussion über die Verlängerung der Massnahmen im Kulturbereich nahm etwas weniger Platz ein. Eine Mehrheit - das Stimmenverhältnis betrug 16 zu 9 Stimmen - will am Entscheid des Nationalrates festhalten und bis zum 30. April 2022 verlängern. Dies entspreche auch der Geltungsdauer der Covid-19-Verordnung für Publikumsanlässe und sei somit ein logischer Schritt, hiess es unter anderem. Es komme hinzu, dass gerade bei Kulturanlässen mit internationaler Beteiligung die Unsicherheit nach wie vor gross sei und wohl noch für längere Zeit gross bleiben werde.

So viel also zu den übrig gebliebenen zwei Differenzen. Für das Amtliche Bulletin - meine Kollegin hat das vorhin schon gemacht - gilt es noch zu erwähnen, dass wir bei Absatz 8 des Sportartikels 12b noch einer redaktionell oder besser gesagt juristisch korrekten Variante zugestimmt und aus einem "und" ein "oder" gemacht haben. Denn es ist klar, dass all die Clubs, welche die Auflagen beim Durchschnittseinkommen, das[NB]ist Absatz 6 Buchstabe b, oder bei der[NB]Gesamtlohnsumme, das ist Absatz 6 Buchstabe c, nicht erfüllen, nur 50 Prozent der entgangenen Ticketeinnahmen erhalten.