Stöckli Hans · Ständerat · 2021-06-14
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-14
Wortprotokoll
Gerne erinnere ich mich an die Debatte, welche wir in der Herbstsession 2019 hier im Ständerat geführt haben und in der wir versuchten, einen Kompromiss zu finden zwischen der neuen Fassung des Bundesrates einerseits, welche durch die Rückweisung entstanden ist, und der Volksinitiative andererseits. Es war aus meiner Sicht ein sehr gutes Resultat, das wir gefunden haben. Es war ein Kompromiss, der die Initiative zwar nicht vollständig, aber doch in gewissen Teilen erfüllte, nämlich indem man eben nicht nur Werbeaktivitäten verbietet, welche für Minderjährige bestimmt sind, sondern auch Werbung, welche von diesen auch eingesehen werden kann. Die Initiative verlangt, dass man alle Werbung verbietet, welche Jugendliche erreichen kann; das geht natürlich weiter.
Nun will man einen Schritt zurück machen, einen Schritt - und das muss ich leider sagen -, der nicht dazu beitragen dürfte, dass es keine Volksabstimmung über die Initiative geben wird. Wir sind daran, uns auf diese Situation vorzubereiten. Sie sprechen vom Jugendschutz, und ich muss Ihnen sagen, dass sich unverdächtige Zeugen, wie beispielsweise die Versicherer, welche die Mehrheit der Versicherten in unserem Land regruppieren, oder die Lehrerinnen und Lehrer, ganz klar zugunsten der Lösung der Kommissionsmehrheit ausgesprochen haben. Ich zitiere beispielsweise die Lehrerinnen und Lehrer, die sagen, dass das, was der Nationalrat beschlossen habe, eine "Alibiübung" sei - eine "Alibiübung", meine Damen und Herren!
Ich ersuche Sie wirklich dringend, den Kompromiss, den wir vor den Wahlen gefunden haben, jetzt nicht wieder aufs Spiel zu setzen. Die Lösung, die Sie präsentieren, ist keine Lösung, sondern eine Scheinlösung, eine Alibilösung, das wissen Sie alle auch ganz genau!
Dementsprechend bin ich klar der Meinung, dass man der Mehrheit folgen und sowohl den Einzelantrag meiner lieben Kollegin Z'graggen als auch den Antrag der Minderheit I (Müller Damian) ablehnen sollte.
Meine Überlegungen habe ich schon zur Genüge dargelegt, aber vielleicht noch eine Motivationserklärung: Als Finanzdirektor und Stadtpräsident von Biel hatte ich Schwierigkeiten mit denjenigen, die unbedingt wollten, dass die Werbung eingeschränkt werden sollte. Ich habe mich dann nolens volens damit abgefunden. Als ich dann aber in die Gesundheitspolitik gekommen bin und gesehen habe, welches Problem der Tabakkonsum für unsere Gesundheit wirklich darstellt, hat sich meine Meinung klar geändert. Als Präsident der Gesundheitsligenkonferenz bin ich bei jeder Diskussion mit meinen Kolleginnen und Kollegen darauf aufmerksam gemacht worden, dass der Tabakkonsum der Risikofaktor aller - aller! - chronischen Krankheiten ist. Das hat mich zur klaren[NB]Überzeugung gebracht, dass wir wirklich dort ansetzen müssen, wo es etwas bringt: Wir sollten demnach verhindern, dass die Jugendlichen - und ich spreche hier von Kindern und Jugendlichen - durch die Aktivitäten der Tabakkonzerne nicht unnötigerweise in diese schwierige Lage versetzt werden.
Auch Sie wissen haargenau, wie das funktioniert, ich muss das nicht weiter darlegen. Für mich ist klar, dass wir ein Zeichen setzen müssen. Dabei müssen wir in Erwägung ziehen, dass neben den gesundheitlichen Interessen auch die Kosten zu betrachten sind. Es sind immerhin Kosten im Umfang von 3 bis 5 Milliarden Franken, die alleine durch den Tabakkonsum anfallen, was rund 4 Prozent aller Kosten sind. Eine Studie der FMH hat ergeben, dass man, wenn man die Werbeeinschränkungen so vornehmen würde, wie es nun die Kommissionsmehrheit vorschlägt, jährlich 1 Milliarde Schweizerfranken im Gesundheitswesen sparen könnte. Setzen Sie das nicht einfach aufs Spiel! Bedenken Sie, dass wir hier unserer Jugend gegenüber in der Verantwortung stehen!