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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-06-14

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-06-14

Wortprotokoll

Gütliche Einigungen, die im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zwischen der Schweiz und der beschwerdeführenden Partei erzielt wurden, sollen gleich behandelt werden wie Urteile des Gerichtshofes, wenn es darum geht, in der Schweiz um Revision des Entscheids der letzten nationalen Instanz zu ersuchen.

Der Bundesrat erachtet den Kommissionsentwurf für eine entsprechende Ergänzung des Bundesgerichtsgesetzes als richtig. Die Anpassung ermöglicht namentlich eine Vereinfachung, wenn vor dem Gerichtshof mehrere Beschwerden in weitgehend identischen Fällen hängig sind. Stellt der Gerichtshof im ersten Fall, den er entscheidet, eine Verletzung der EMRK fest, so können die analogen Fälle durch Abschluss eines Vergleichs erledigt werden. Für die beschwerdeführende Partei entsteht kein Nachteil, wenn auch die gütliche Einigung in der Schweiz als Revisionsgrund anerkannt wird.

Ich beantrage Ihnen namens des Bundesrates, dem Entwurf Ihrer Kommission zuzustimmen.

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