Markwalder Christa · Nationalrat · 2021-06-14
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-14
Wortprotokoll
Oft mahlen die Mühlen in der Berner Politik langsam. Für einmal ist es jedoch schnell gegangen. Ich danke sowohl den vorberatenden Kommissionen als auch dem Bundesrat für die zügige Behandlung dieser parlamentarischen Initiative. Ich habe diese vor knapp einem Jahr für den Fall eingereicht, dass die Vorlage über die Erhöhung der steuerlichen Abzüge für die Fremdbetreuung von Kindern in der Referendumsabstimmung an der Urne scheitern würde. Ich habe damit das ursprüngliche Projekt des Bundesrates wieder aufgenommen, das vorsieht, den Fremdbetreuungsabzug bei den direkten Bundessteuern von heute 10[NB]100 auf 25[NB]000 Franken pro Jahr und Kind zu erhöhen.
Wir haben in der Schweiz nach wie vor ein Problem mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für erwerbstätige Eltern. Dieses liegt auch in unserem Steuersystem begründet, das nach wie vor das Ein-Ernährer-Modell steuerlich fördert und begünstigt. Mit der Erhöhung des Fremdbetreuungsabzugs auf 25[NB]000 Franken pro Jahr und Kind sollen erstens die Fremdbetreuungskosten quasi kostendeckend in Abzug gebracht werden können; dies schafft zweitens Erwerbsanreize, insbesondere für Mütter, deren Zweiteinkommen durch die Progression und die hohen Kinderbetreuungskosten heute oft wegbesteuert wird; drittens sind die Steuerausfälle von rund 10 Millionen Franken pro Jahr für den Bund verkraftbar. Bundesrat und Kommissionen rechnen sogar damit, dass dies zu einer besseren Ausnutzung des Fachkräftepotenzials, zu einer Belebung des Arbeitsmarktes und letztlich auch zu einer Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Produktivität führen würde. Längerfristig dürfte sich dies deshalb auch günstig auf die Steuereinnahmen auswirken. Tendenziell würden Erwerbsanreize, insbesondere diejenigen für gut qualifizierte Mütter, gestärkt.
Nachdem das Parlament die Vorlage mit der zusätzlichen Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs überladen hatte - dies hätte zu geschätzten Steuerausfällen von rund 360 bis 370 Millionen Franken pro Jahr geführt -, wurde die Gesetzesänderung letzten September mit über 63 Prozent Nein-Stimmen an der Urne wuchtig bachab geschickt. Nun ist die Zeit für einen neuen Anlauf gekommen, die ursprüngliche moderate Vorlage des Bundesrates wieder aufzunehmen und in dieser Form zu verabschieden.
Diese parlamentarische Initiative ist als Teil des freisinnigen Gesamtpaketes für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu betrachten. Einerseits hat dieser Rat vor zwei Wochen meine Motion zur Einführung der Individualbesteuerung mit deutlicher Mehrheit angenommen. Gleichzeitig läuft die Unterschriftensammlung der FDP-Frauen Schweiz zusammen mit einem politisch breit abgestützten Komitee für eine entsprechende Verfassungsgrundlage. Andererseits sind die Kinderbetreuungskosten in unserem Land sehr hoch, weshalb sich die Erwerbsarbeit oder die Aufstockung von Teilzeitpensen für den zweiten Elternteil - und das sind nun mal meistens die Frauen, also die Mütter - oft nicht lohnt. Diesen Missstand will die vorliegende parlamentarische Initiative beseitigen.
Im Namen unserer Fraktion bitte ich Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten, der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Aeschi Thomas abzulehnen. Man darf im Leben Fehler machen, aber den gleichen Fehler sollte man nach einer verlorenen Volksabstimmung nicht zweimal begehen. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.