Reichmuth Othmar · Ständerat · 2021-06-14
Reichmuth Othmar · Ständerat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-14
Wortprotokoll
Bei der vorliegenden Motion geht es um eine Anpassung im Lebensmittelrecht. Demnach soll der Verkauf von nicht vorverpackten Tiefkühlprodukten direkt an die Konsumenten ermöglicht werden.
Die Forderung hat folgenden Hintergrund: Eine junge, dynamische Firma aus dem Kanton Schwyz - sogar das gibt es - hat sich der Entwicklung von neuen Tiefkühlspezialitäten verschrieben. Dabei wird konsequent auf Zusatz- und Konservierungsstoffe verzichtet. Um die Haltbarkeit zu gewähren, werden die Produkte tiefgekühlt gelagert.
Zum Konzept gehört auch der Verkauf dieser Tiefkühlprodukte, ohne dass diese vorverpackt sind. Damit kann sehr viel Verpackungsmaterial eingespart werden. Um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, hat die Firma ein ausgeklügeltes System von der Lagerung über den Verkauf bis zum Konsumenten entwickelt und bei den Behörden eingereicht. Das hat offenbar überzeugt, und das zuständige kantonale Lebensmittelinspektorat hat die Bewilligung erteilt. Das Ganze hat dann rund ein Jahr problemlos funktioniert. Nach einem Hinweis aus einem anderen Kanton auf Artikel 25 Absatz 4 der Hygieneverordnung, in dem es heisst: "Tiefgefrorene Lebensmittel müssen vorverpackt sein", wurde die Bewilligung dann wieder entzogen.
Der Sachverhalt ist nun wie folgt: Das Verbot in unserer Hygieneverordnung entspricht einer Übernahme im Sinne der Gleichwertigkeit mit EU-Recht. Allerdings sieht die europäische Verordnung kein explizites Verbot wie die Schweiz vor. Die EU-Verordnung regelt nur die Lieferung an den Endverbraucher, nicht aber den Offenverkauf. Überhaupt gehen die Bestimmungen im aktuellen Lebensmittelrecht heute von einer anderen Philosophie aus. Das heisst konkret: Das Gesetz regelt, welche Anforderungen erfüllt werden müssen, und nicht, wie diese erreicht werden sollen. Es ist also nicht mehr zu definieren, wie ein Produkt zu lagern oder zu verkaufen ist, sondern eben, welche Anforderungen zum Beispiel von der Deklaration oder dem Produkteschutz erfüllt sein müssen. Die Lebensmittelunternehmer haben damit mehr Freiheit, aber auch mehr Verantwortung.
Das sieht auch der Bundesrat so und empfiehlt die Motion zur Annahme. Der Nationalrat hat das bereits in der Frühjahrssession getan, also die Motion angenommen.
Ihre Kommission empfiehlt Ihnen ebenfalls einstimmig die Annahme der Motion. Ich bitte Sie, diesem Entscheid zu folgen.