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Michel Matthias · Ständerat · 2021-06-14

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-14

Wortprotokoll

Gemäss Motionstext fordert die Motion im Allgemeinen die Förderung der Mobilität der Lernenden. Ich glaube, diese allgemeine Forderung kann man eigentlich unterstützen. Konkret verlangt werden - das scheint mir das Entscheidende zu sein - signifikant mehr Mittel, das heisst mehr Geld für die Förderung, ebenso wie eine national koordinierte digitale Plattform.

Ein kurzer Rückblick zur Historie: Unsere Schwesterkommission hat diese Motion vor knapp einem Jahr, im Juli 2020, eingereicht, also vor der Beratung der Kulturbotschaft, welche die gesetzliche Basis für diese Sprachaustauschprogramme ist. Die Einreichung erfolgte vor der Beratung der Kulturbotschaft in den Räten. Derselbe Nationalrat, der die Motion guthiess, lehnte in der Kulturbotschaft einen Beschluss zur Aufstockung der Mittel für den Sprachaustausch ab, der aus unserem Rat kam. Unser Rat hatte für den Sprachaustausch 10 Millionen Franken mehr verlangt, der Nationalrat lehnte dies aber ab. In der Differenzbereinigung folgten wir dem Nationalrat und befanden in diesem Fall zusammen mit dem Nationalrat, dass die Mittel, die der Bund in diesem Bereich für die Jahre 2021 bis 2024 einsetzt, ausreichend seien. Bei der Beratung dieser Motion empfindet unsere Kommission dasselbe. [PAGE 626]

Der Motion ist zugutezuhalten, dass sie das Augenmerk auf einen bisher eher stiefmütterlich oder stiefväterlich behandelten Bereich des Sprachaustauschs legt, nämlich die Berufsbildung. Wenn man an Sprachaustausch denkt, denkt man mehrheitlich an den studentischen, über die Grenzen hinausgehenden Austausch, an die internationalen Programme wie Erasmus, die als Leuchtturm gefeiert werden, oder man spricht über den Klassenaustausch im Bereich der obligatorischen Schule. Gerne gehen da die Lernenden der Sekundarstufe II vergessen. Dabei gehört es zur Attraktivität unseres Schweizer Berufsbildungssystems, dass Lehrabgängerinnen und -abgänger nicht nur ein theoretisches Sprachwissen haben, sondern sich auch in einer anderen Landessprache praktisch zu bewegen wissen, da sie eine gewisse Zeit in einer anderen Landessprache quasi gebadet haben, sei es im Genfer- oder Neuenburgersee oder im Boden- oder Zugersee.

Doch nun zu den Argumenten, welche unsere Kommissionsmehrheit trotzdem zur Ablehnung der Motion führten:

Im Vergleich zur vorherigen Vierjahresperiode stehen für den propagierten und auch wichtigen Sprachaustausch auch unter Lernenden nun klar mehr Mittel zur Verfügung. Diese Mittel sollten nun zuerst klug und wirkungsvoll umgesetzt werden. Hierfür hat Movetia - unsere nationale Austauschagentur - ein neues Programm geplant, das im Frühling 2022 lanciert werden soll. Gemäss Homepage ist es ein nationales Programm für Mobilitäten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in und am Ende der beruflichen Grundbildung; das entspricht also genau dem Fokus dieser Motion.

Neben mehr Mitteln verlangt die Motion, wie gesagt, auch eine digitale Plattform. Dieses Anliegen sollte mit dem Schwerpunkt Digitalisierung im Rahmen der Initiative Berufsbildung 2030 ebenfalls aufgenommen worden sein. In der Initiative Berufsbildung 2030 ist die Digitalisierung ein Schwerpunkt. Es gibt noch fünf weitere Schwerpunkte, und es gibt rund dreissig Projekte, welche die Verbundpartner - also Bund, Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt - aufgegleist haben.

Dieser Hinweis soll Ihnen auch zeigen, dass die Verbundpartner in der Berufsbildung die Bedürfnisse und die Herausforderungen der Zukunft erkennen und entsprechende Schwerpunkte setzen. Entsprechend sollte vielleicht eine gewisse Zurückhaltung angebracht sein, dieses Programm der Verbundpartner im Bereich der Berufsbildung nun mit einzelnen, wenn auch als wichtig erkannten Anliegen politisch zu übersteuern, vor allem, wenn das Anliegen, wie schon erwähnt, eigentlich schon erkannt und mit mehr Ressourcen und Programmen in die Kulturbotschaft 2021-2024 aufgenommen worden ist.

Aus diesen Gründen erachtet die Kommission die Motionsanliegen eigentlich als erfüllt bzw. über die ohnehin geplanten Ressourcen und Massnahmen hinaus als nicht notwendig, jedenfalls derzeit nicht. Wir zählen aber - dies im Sinne des allgemeinen Bekenntnisses zum Sprachaustausch - auf eine gute Umsetzung des erwähnten Austauschprogramms und generell darauf, dass der Sprachaustausch auch für Lernende gefördert wird.

Der Entscheid fiel in der Kommission mit 7 zu 3 Stimmen. Namens der Kommissionsmehrheit beantrage ich die Ablehnung der Motion.