Germann Hannes · Ständerat · 2021-06-15
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-15
Wortprotokoll
Die Genfer Standesinitiative verlangt von der Bundesversammlung, in der Bundesverfassung die Förderung von Betreuungsplätzen für Kinder im Vorschulalter auf Gemeinde- und Kantonsebene sowie die dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von externen Kinderbetreuungsplätzen zu verankern und das Impulsprogramm für die familienergänzende Kinderbetreuung zu verlängern, bis eben die Bundesverfassung entsprechend geändert ist.
Nun zur Begründung: Die Standesvertreter von Genf haben auf die spezielle Situation in diesem Kanton hingewiesen und haben geltend gemacht, dass die Suche nach einem Betreuungsplatz in ihrem Kanton einem wahren Spiessrutenlauf gleichkäme. Sie verweisen darauf, dass 2000 bis 3000 Familien jährlich keinen Platz für ihre Kinder finden würden. Allerdings lesen wir in der Begründung auch noch, dass diese dann von Personen betreut werden müssten, denen die Ausbildung fehlt bzw. deren Tätigkeit keiner Qualitätskontrolle unterliegt, was wahrscheinlich auch bei der Nachbarschaftshilfe kaum der Fall sein dürfte.
Wir haben uns in der Kommission mit diesem Anliegen befasst und sind der Auffassung, dass die Initiative zu weit geht. Die Unterstützungsmassnahmen im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung müssen überarbeitet werden, da die Bedingungen von Kanton zu Kanton stark variieren; das Genfer Beispiel zeigt, dass die Ansprüche in den verschiedenen Kantonen ganz unterschiedlich sind. Wir haben darum beschlossen, der zeitgemässeren Lösung Folge zu geben, und zwar der parlamentarischen Initiative 21.403 der WBK-N. Das war dann eigentlich der Grund, warum wir im Gegenzug trotz einigen Sympathien der Standesinitiative Genf mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen keine Folge gegeben haben. Wir können die Initiativanliegen, wie gesagt, besser über die parlamentarische Initiative der Schwesterkommission erfüllen als durch die Schaffung eines spezifischen Verfassungsartikels. Letzteres erscheint uns doch etwas zu kompliziert.
Vor diesem Hintergrund ersucht Sie die Kommission, wie gesagt ohne Gegenstimme bei 4 Enthaltungen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.