preparatory:AB 285106
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-15
Wortprotokoll
Wenn Sie den von der Kommissionsmehrheit beantragten Absatz 3bis Buchstabe c genau lesen, dann sehen Sie, dass diese Bestimmung genau zu einer Einschränkung der Praxis der Behörden bei der Prüfung des Einzelfalls führt, und das wollen wir nicht. Sie müssen den Behörden bei jedem Einzelfall die freie Beurteilung überlassen. Das tun Sie aber nicht, wenn Sie für die Einzelfallüberprüfung bereits wieder Kriterien ins Gesetz hineinschreiben, die bestimmen, wann die Überprüfung im Einzelfall dann nicht mehr möglich sein soll und wann man gehalten ist, das Gesetz einfach umzusetzen. Das heisst, wenn Sie den Einzelfall genauer bestimmen wollen, dann schränken Sie die Behörden ein.