Lexipedia

Gutjahr Diana · Nationalrat · 2021-06-15

Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-15

Wortprotokoll

Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 15. April 2021 die parlamentarische Initiative vorgeprüft. Sie beantragt, ihr keine Folge zu geben.

Was verlangt die parlamentarische Initiative? Sie verlangt, dass ein neuer Absatz in Artikel 11 des Covid-19-Gesetzes eingefügt wird, wonach Versicherten in Berufen mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen die nach Artikel 13 Absatz 1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ermittelte Beitragszeit für die ersten 60 Kalendertage eines befristeten Arbeitsverhältnisses verdoppelt wird. Und sie verlangt auch, dass für diese Berufe für den Leistungsbezug und die Beitragszeit doppelt so lange Rahmenfristen wie jene nach Artikel 9 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes gelten sollen.

Weshalb wurde die Initiative eingereicht? Der Kultursektor sei von der Pandemie stark betroffen. Es seien zwar Massnahmen eingeleitet worden, aber diese würden nicht ausreichen, um den daraus entstandenen Folgen zu begegnen. Dies treffe insbesondere Freischaffende in den Bereichen Theater und Film. Deren Situation zeichne sich u. a. durch fehlende langfristige Verträge aus. Aufgrund der ausbleibenden [PAGE 1358] kulturellen Veranstaltungen seien Freischaffende seit über einem Jahr ohne Arbeit. Viele Kulturinstitutionen könnten ihren Betrieb auch nicht so rasch wieder aufnehmen, sodass es auch in Zukunft grosse Herausforderungen in diesem Bereich geben werde. Dies sei auch der Grund, weshalb der Versicherungsmechanismus angepasst werden müsse.

Die Kommission anerkennt, dass der Kulturbereich überproportional stark von der Covid-Krise getroffen wurde. Deshalb hat man auch frühzeitig reagiert und dabei grosszügige A-Fonds-perdu-Beiträge gesprochen und weitere Massnahmen getroffen, z. B. eine Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen und Kulturschaffende, Beiträge an Transformationsprojekte oder Geldleistungen für Kulturschaffende zur Deckung der Lebensunterhaltskosten vorgesehen. Zudem darf bei der Diskussion nicht ausser Acht gelassen werden, dass eine Anpassung zu einer unglaublichen Ungleichbehandlung gegenüber anderen Bereichen führen würde, die von der aktuellen Krise ebenfalls betroffen sind und bei der Berechnung des Leistungsbezugs nicht bevorzugt behandelt werden.

Weiter wurde in der Kommission festgehalten, dass der Kulturbereich in dieser Frage bereits heute bevorzugt werde. Gemäss der aktuellen gesetzlichen Ausgestaltung ist diese Personengruppe gegenüber anderen Versicherten insofern privilegiert, als die Beitragszeit während der ersten 60 Kalendertage jedes befristeten Anstellungsverhältnisses verdoppelt wird. Zudem wurde die Frage von allfälligen rückwirkenden und zukünftigen Kosten aufgeworfen. Diese Frage konnte aber in der Kommission nicht geklärt werden.

Aus diesen Gründen ist die Kommission zum Schluss gekommen, dass die geltenden Rechtsgrundlagen ausreichen, um den Bedürfnissen gerecht zu werden. Es sind deshalb keine weiteren Anpassungen nötig. Die Kommission lehnte daher die parlamentarische Initiative mit 16 zu 9 Stimmen ab.

Wir bitten Sie namens der Mehrheit, diesem Antrag zu folgen.