Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-06-16
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-06-16
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen gerne die Haltung des Bundesrates zum Gesetzentwurf darlegen, den Ihre Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie Ihnen heute unterbreitet.
Ihre Kommission schlägt Ihnen eine Revision des Energiegesetzes vor, geht also in die gleiche Richtung wie der Bundesrat. Die Kommission hat im April eine Vorlage gutgeheissen, und das einstimmig. Als früheres UREK-Mitglied weiss ich, was es bedeutet, wenn die UREK einen einstimmigen Entscheid fällt: Das hat sehr viel Kraft, und es ist auch immer wieder erfreulich, dass das möglich ist. Die Vorlage, die diese einstimmige UREK Ihnen heute also präsentiert, übernimmt in weiten Teilen die Energiegesetzrevision, die der Bundesrat vorbereitet hat. Ich muss Ihnen sagen: Das ist sehr erfreulich. Das passiert einer Bundesrätin nicht allzu oft, dass sie eine Vorlage in die Vernehmlassung schickt, und dann übernimmt eine Kommission die Vorlage, noch bevor man selber das Projekt in den Bundesrat bringt. Das ist also erfreulich und, denke ich, auch ein gutes Zeichen für die Mehrheitsfähigkeit dieser Vorlage.
Ihre UREK sendet mit dieser Vorlage drei Signale aus:
1.[NB]Ihre Kommission schätzt den Handlungsbedarf gleich ein wie der Bundesrat. Sie ist wie der Bundesrat der Ansicht, dass den erneuerbaren Energien noch einmal zusätzlicher Schub gegeben werden muss.
2.[NB]Ihre Kommission hat auch die Förderinstrumente übernommen, wie sie der Bundesrat für den Ausbau der erneuerbaren Energien vorschlägt. In Zukunft soll im Wesentlichen mit Investitionsbeiträgen gearbeitet werden und nicht mehr mit der kostendeckenden Einspeisevergütung, weil man damit mit dem gleichen Franken mehr erneuerbare Energie ausbauen kann als früher. Es gibt hier also eine Effizienzsteigerung beim Einsatz der Mittel; auch das ist eine erfreuliche Botschaft.
3.[NB]Ihre Kommission ist auch der Meinung, dass das Parlament für die Strombranche rasch Planungssicherheit schaffen muss. Ich denke, es ist für die Investoren jetzt ganz wichtig, dass bekannt ist, ob, was und wie in diesem Jahrzehnt bei den erneuerbaren Energien gefördert wird.
Diese breite Übereinstimmung in unseren Positionen freut mich, wie gesagt, und sie zeugt auch von der Mehrheitsfähigkeit unserer Gesetzgebungsarbeit.
Wichtig ist Ihrer Kommission ebenso wie dem Bundesrat auch noch, dass es nun möglichst rasch vorwärtsgeht. Wir brauchen den Ausbau der erneuerbaren Energien, wir brauchen Versorgungssicherheit, und das ist gerade angesichts der Ausgangslage mit der Europäischen Union sicher nicht weniger wichtig geworden. Hier stellt sich dann die Frage, wie wir am schnellsten ans Ziel gelangen.
Die Vorlage, die Ihnen Ihre Kommission heute präsentiert, wird von Ihrer Kommission als Übergangslösung bezeichnet; die Kommissionssprecherin hat heute gesagt, es sei eine Lückenfüllung mit dem Ziel, diese Übergangslösung per 1.[NB]Januar 2023 in Kraft treten zu lassen, um eben die Lücken zu füllen. Die Übergangslösung Ihrer Kommission dauert allerdings bis Ende dieses Jahrzehnts, also bis 2030, und das ist natürlich schon ein ziemlich langer Übergang oder eine grosse Lückenfüllung. Sollte es die Meinung sein, dass diese Frist von 2030 nur als maximale Frist zu verstehen ist, weil man davon ausgeht, dass im Prinzip vor 2030 eine definitive oder mindestens eine längerfristige Lösung vorliegt, dann hätte das unter Umständen den Nachteil, dass die Investoren nicht genau wüssten, wie lange dieses Förderregime gilt und ob dann allenfalls schon in ein paar Jahren wieder ein anderes, neues Regime kommt. Diese Unsicherheit könnte sich natürlich auch ungünstig auf die Investitionsbereitschaft auswirken und diese hemmen.
In der Detailberatung, die wir ja nachher durchführen werden, werden wir sehen, dass Ihre Kommission sich diesbezüglich noch nicht ganz einig geworden ist. Sollte es nämlich umgekehrt die Meinung Ihrer Kommission sein, dass dieses Förderregime, das Sie heute vorgelegt bekommen, bis 2030 ohne Änderung durchgezogen wird, dann ist das doch etwas mehr als eine Lückenfüllungslösung, also eine Übergangslösung. Das wiederum wäre dann natürlich mit dem Nachteil verbunden, dass gewisse wichtige Elemente in dieser Vorlage, die Sie heute beraten, fehlten. Es sind Elemente, die aus Sicht des Bundesrates für die Versorgungssicherheit und für die Netzstabilität in diesen kommenden Jahren von zentraler Bedeutung sind.
Ich spreche hier ganz konkret von der Winterstromzulage, ich spreche von der strategischen Energiereserve, ich spreche aber auch von den Effizienzmassnahmen. Das sind alles Elemente, die der Bundesrat in seiner Vorlage jetzt nebst dem Energiegesetz eben auch noch vorgesehen hat. Es fehlen in dieser Vorlage, die Sie heute beraten, auch verbindliche Zubauziele. Das ist natürlich ebenfalls ein Mangel, weil, denke ich, diese Verbindlichkeit für den Zubau von erneuerbaren Energien wichtig ist. Wenn wir diese Zubauziele setzen, dann heisst das, dass wir sie auch ernst nehmen wollen, und vor allem, dass wir uns daran auch messen lassen wollen.
Wie gesagt, der Bundesrat wird Ihnen noch vor dem Sommer den Mantelerlass für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien unterbreiten. In diesem Mantelerlass sind im Wesentlichen die Förderelemente enthalten, die Sie jetzt aus der Vorlage herausgenommen haben, und gleichzeitig natürlich auch jene Elemente, die für die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität von grosser Bedeutung sind. Ich gehe davon aus, dass Sie die Vorlage, wie sie Ihnen heute von Ihrer Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie präsentiert wird, im Wesentlichen so beschliessen werden. Zu den Differenzen werde ich mich in der Detailberatung separat äussern.
Wir behalten aber nach wie vor das Ziel vor Augen - und ich denke, da gibt es zwischen Ihrer vorberatenden Kommission und dem Bundesrat keine Differenz -, dass es rasch vorwärtsgeht. Wir müssen die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität in unserem Land sicherstellen, und wir müssen die Dekarbonisierung voranbringen. Daran hat auch die Abstimmung vom letzten Sonntag nichts geändert, im Gegenteil: Trotz der Differenzen ist man sich einig gewesen, dass der Klimaschutz wichtig ist und wichtig bleibt. Deswegen müssen wir auch sicherstellen, dass wir genügend sauberen Strom haben.
Die Fragen, die ich jetzt hier beim Eintreten aufgeworfen habe, werde ich mit dem Ständerat anschauen und diskutieren. Ich denke, wichtig ist eben, dass wir - ich sage es noch einmal - beim Ausbau der erneuerbaren Energien rasch vorwärtskommen, dass wir auch rasch die Investitionssicherheit sicherstellen können und dass wir uns auch [PAGE 1365] zusätzliche Massnahmen für die Versorgungssicherheit überlegen, vor allem für den Winterstrom und für die Netzstabilität. Ich verzichte heute darauf, eine Abstimmung zu verlangen, weil ich der Meinung bin, dass die wesentlichen Elemente heute in Übereinstimmung mit der Vorlage des Bundesrates sind. Vor allem geht es darum, wie das weitere Vorgehen aussieht, und um die Frage, ob das jetzt eine Übergangslösung ist, die sehr lange dauert, oder ob es eine Übergangslösung ist, die rasch abgelöst wird. Diese Fragen müsste ich sowieso mit dem Ständerat besprechen; das werde ich tun.
In diesem Sinne verzichte ich darauf, eine Abstimmung zum Eintreten zu verlangen.