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Masshardt Nadine · Nationalrat · 2021-06-16

Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-16

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion ist für Eintreten auf diese Vorlage. Unser Ziel ist es erstens, dass das Potenzial der erneuerbaren Stromproduktion im Inland besser ausgeschöpft wird, als dies heute der Fall ist. Zweitens wollen wir mit dieser Vorlage verhindern, dass es bei den erneuerbaren [PAGE 1362] Energien eine Förderlücke gibt. Drittens wollen wir mit dieser Vorlage Rechts- und Investitionssicherheit schaffen.

Vor uns liegt ein Übergangsgesetz, das gelten soll, bis der Mantelerlass in Kraft treten wird, denn die Förderung von Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien mittels Einspeisevergütungssystem ist bis am 31. Dezember 2022 befristet. Folglich droht ein Wegfall dieser Förderung.

Weiter besteht derzeit insbesondere ein Fördermangel bei grossen Fotovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch. Bei diesen Anlagen reichen die Einmalvergütungen in der heutigen Höhe nicht, um einen wirklich wesentlichen Zubau zu erzielen. Das bisherige Einspeisevergütungssystem soll mit dieser Vorlage durch eine effizientere Förderung mittels Investitionsbeiträgen für alle Erzeugungstechnologien ersetzt werden. Das begrüssen wir.

Generell gilt: Die Anreize für Investitionen in inländische Anlagen zur Stromerzeugung müssen dringend aufrechterhalten und verstärkt werden. Nur durch einen kontinuierlichen Zubau können die Ziele der Energiestrategie 2050 erreicht werden. Die Massnahmen im geltenden Recht reichen dazu klar nicht aus. Die Investitionsbeiträge für Sonne, Wind, Wasser und Biomasse sorgen für eine administrative Entlastung und ermöglichen mit den gleichen Fördermitteln mehr Zubau. Insbesondere die stärkere Förderung der Fotovoltaik ist eine grosse Chance für die Umwelt, aber auch für unsere einheimische Wirtschaft und für unsere Arbeitsplätze, denn das Potenzial der Sonnenenergie ist riesig. Im Vergleich mit anderen erneuerbaren Energien ist der Einsatz der Fördermittel bei der Fotovoltaik auch kosteneffizienter. Mit weniger Fördermitteln kann hier also mehr Strom zugebaut werden.

Der SP ist aber auch klar, dass es dann in einem zweiten Schritt dringend weitere Massnahmen braucht, um die Energiewende durchzusetzen. Dazu gehören Energieeffizienz, ein noch rascherer Ausbau der Fotovoltaik sowie auch die ökologische Sanierung der bestehenden Wasserkraft.

Damit noch ganz kurz zur Wasserkraft: Der Weiterführung der Marktprämie für die Grosswasserkraft stehen wir ablehnend gegenüber, dies einerseits aus formellen Gründen - diese Weiterführung geht über das ursprüngliche Anliegen der Initiative hinaus -, andererseits aber auch aus materiellen Gründen: Die Weiterführung der Marktprämie für Grosswasserkraftanlagen trägt nicht zum Ausbau neuer Produktionskapazitäten bei. Es ist klar, die Mittel des Netzzuschlagsfonds sind beschränkt. Alle Zahlen zeigen, dass der eingesetzte Franken bei der Fotovoltaik die grösste Wirkung zeigt. Deshalb hat bei uns die Sonnenenergie klar Priorität, und wir sehen dort das grösste Potenzial. Darum wollen wir sicher sein, dass die finanziellen Mittel für den dringend nötigen Zubau auch ausreichen.

Weiter sind wir der Ansicht, dass neue Kleinwasserkraftanlagen erst ab einer Leistungsgrenze gefördert werden sollten, ab der sie eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen, denn ganz kleine Anlagen haben eine vergleichsweise kleine energetische Ausbeute, bringen aber dennoch einen grossen Eingriff in ökologisch wertvolle Gewässer mit sich.

Zusammengefasst: Die Vorlage ist eine Übergangslösung, welche Investitionssicherheit schafft und den Zubau der erneuerbaren Energien und insbesondere auch der Fotovoltaik weiterhin sicherstellt. Die SP-Fraktion bittet Sie, darauf einzutreten.