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Dittli Josef · Ständerat · 2021-06-16

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-16

Wortprotokoll

Ich wurde von einem jungen Urner Juristen genau für diesen Punkt sensibilisiert und darauf angesprochen. Deshalb habe ich jetzt, auch als Nichtjurist, mit grossem Interesse dieser Diskussion zugehört, und ich muss wirklich sagen: Ich bin nach dieser Diskussion ganz klar auf der Seite der Mehrheit.

Offenbar befürchtet die Minderheit eine Gefährdung des Sprachfriedens oder irgendwelche Nachteile, die dann entstehen könnten. Ich erachte dieses Argument jedoch nicht als stichhaltig genug, um in der Waagschale mehr zu erhalten als bei der Mehrheit. Ich gehe davon aus - Kollege Zopfi hat es jetzt gerade gesagt -, dass nur sehr wenige Kantone von der freiwilligen Möglichkeit Gebrauch machen würden, eine andere Landessprache oder Englisch als Verfahrenssprache zuzulassen. Selbst jene Kantone, die von dieser Kompetenz Gebrauch machen würden, dürften wohl nur an vereinzelten Spezialgerichten Englisch oder eine andere Landessprache als Verfahrenssprache zulassen.

Dieser junge Jurist hat mich noch auf einen anderen Punkt aufmerksam gemacht, nämlich dass die neu geplante Bestimmung von Artikel 42 Absatz 1bis des Entwurfes zum Bundesgerichtsgesetz in der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates unbestritten war. Gemäss dieser Bestimmung sollen inskünftig vor Bundesgericht Rechtsschriften in englischer Sprache eingereicht werden können, wenn das Verfahren vor der Vorinstanz auf Englisch geführt wurde. Dort ist man also offenbar so weit und ist bereit, das zu machen. Und jetzt soll man das mit dieser Kann-Formulierung einfach ausschliessen?

Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Ich finde diese Lösung bedeutend besser, als wenn wir es nicht so regeln.