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Germann Hannes · Ständerat · 2021-06-16

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-16

Wortprotokoll

Ich habe mich im Vorfeld eingehend mit dieser Regelung auseinandergesetzt. Wir sind auch vonseiten von Unternehmen, die alarmiert sind, entsprechend informiert worden. Ich muss Ihnen sagen, ich kann hier nicht alle juristischen Finessen exakt nachvollziehen. Doch Kollege Noser hat es angesprochen: Es kann nicht dem Zufall überlassen werden, ob ein Schweizer Unternehmen den Horden von US-Anwälten - ich sage es jetzt einmal so - ausgeliefert wird. Dieses internationale Raubrittertum hat nun wirklich langsam Grenzen erreicht. Wenn wir hier noch zusätzlich quasi eine Öffnung bieten, um einzudringen und die Unternehmen auszunehmen, dann, muss ich sagen, haben wir irgendetwas an unserer Aufgabe nicht verstanden. Ich will das nicht der Kommission für Rechtsfragen unterstellen, das wäre anmassend. Doch der Bundesrat und die Verwaltung haben sich beim Verfassen dieses Artikels ja wohl auch einiges überlegt. Ich bitte Sie darum, sich dem Bundesrat anzuschliessen.

Ich möchte noch einen anderen Grund anfügen. Ich habe vor Jahren einen sogenannten CAS bei der Universität St. Gallen absolviert. Ich lege das offen, weil ich das jedem empfehlen kann, und zwar war dieser Lehrgang explizit für Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte. Es ging primär um die Corporate Governance. Wir haben, wie wir alle wissen, in verschiedensten Dossiers Diskussionen um die Corporate Governance, die in der heutigen Zeit markant an Bedeutung gewonnen hat. Darum wäre es gerade in diesem Zusammenhang völlig kontraproduktiv, die Unternehmensjuristen schlechterzustellen.

Es kann doch nicht sein, dass nachher irgendwie interne Fehler gegenüber einem ausländischen Interessenten offengelegt werden müssen, indem man den Unternehmensjuristen zwingen kann, alles herauszugeben. Wir sollten hier die Corporate Governance nicht unnötig schwächen, und wir stärken sie auch nicht, indem wir festlegen, dass zwingend alles herausgegeben werden muss. Die grösseren Unternehmen, die ja hier im Fokus stehen, sind mit ihren internen Juristen zweifellos in der Lage, ihre Governance selber abzudecken.

Ich bitte Sie einfach, auch zu beachten, dass der Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristen, der im angloamerikanischen Recht seit Langem unter dem Ausdruck "legal professional privilege" verankert ist und die amerikanischen Unternehmen vor allem im Vorfeld von Zivilprozessen schützt, zunehmend auch in den umliegenden europäischen Ländern eingeführt wird. Deutschland ist ein Beispiel für einen Staat, der die Unternehmensjuristen im Zivilrecht nun auch gleich schützt wie die freischaffenden Anwälte. Aber warum um Himmels willen soll ein freischaffender Anwalt - ich will auch hier niemandem zu nahe treten - besser gestellt sein als ein Unternehmensjurist? Damit zwingen Sie das Unternehmen ja einfach, einen Freischaffenden oder irgendeinen "Associate" einzustellen, und das kann es ja nicht sein. Wir sollten hier also auch bereit sein, unser System adäquat zu schützen.

Daher bitte ich Sie, dem Antrag des Bundesrates zu folgen.