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Rieder Beat · Ständerat · 2021-06-16

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-16

Wortprotokoll

In der Kommission sind wir uns einig gewesen: Die Unternehmensjuristen brauchen bei gewissen Prozessen in gewissen Ländern einen besseren Schutz. Wir haben in der Kommission alles unternommen, um Ihnen eine Kompromissvariante vorzulegen, die dann vielleicht im [PAGE 681] Zweitrat noch verbesserungsfähig ist, die aber den Gegebenheiten der ZPO entspricht.

Wir bewegen uns hier in der ZPO. Das Problem der Unternehmensjuristen tritt in internationalen Gesellschaften auf, namentlich bei Prozessen in angelsächsischen Staaten, wo die Unternehmensjuristen dieser Gesellschaften nicht die gleichen Rechte haben wie die Unternehmensjuristen von Gesellschaften ebendieser Staaten. Unsere Barriere ist das Gegenrechtserfordernis, damit dehnen wir den Berufsgeheimnisschutz in der Schweiz nicht zu weit auf die Unternehmensjuristen aus.

Der Berufsgeheimnisschutz schützt nicht die Anwälte, sondern die Klienten. Wir möchten nicht, dass gewisse Klienten in der Schweiz mehr Rechte haben als andere. Dieser gezielte Schutz von Unternehmensjuristen der Schweiz in internationalen Gesellschaften kann auch nicht als "blocking status" angesehen werden, d. h. gezielt auf diesen Staat, sondern er gilt generell - generell! - in der Schweiz wie auch im Ausland.

Ich bin der Meinung, dass die Fassung der Kommission Unterstützung verdient; allenfalls ist sie in Artikel 167a Absatz 1 Buchstabe e noch verbesserungsfähig, aber ich meine, dass wir hier nicht einen solch wichtigen Grundsatzentscheid in Richtung des bundesrätlichen Entwurfes fällen sollten. Wir können dann den Berufsgeheimnisschutz auch in der ZPO schwer oder überhaupt nicht mehr eingrenzen.

Ich bitte Sie deshalb, der Kommission zu folgen.