Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · 2021-06-16
Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-16
Wortprotokoll
In Artikel 6b schlägt der Ständerat eine erneute Modifizierung des Ausnahmeartikels für Kapazitätsbeschränkungen vor. Es geht darum, dass für die sogenannten GGG-Personen Lockerungen der Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen und Messen gelten. [PAGE 1383]
Die SP-Fraktion bleibt bei ihrer Haltung, einen solchen Ausnahmeartikel nicht ins Gesetz aufzunehmen:
1.[NB]Wir bestärken, dass wir nicht eine Massnahme aus dem Massnahmenkatalog herausnehmen und dann auf Gesetzesstufe anheben sollten. Wir haben mit dem Ampel- und dem Dreiphasensystem des Bundesrates eine ausreichende Grundlage, auf welcher wir oder eben dann der Bundesrat flexibel und situationsangepasst reagieren können.
2.[NB]Den entscheidenden Schritt vorwärts machen wir mit dem Eintritt in die Normalisierungsphase, die hoffentlich schon ab Mitte August beginnen kann. Ich gebe auch zu bedenken, dass bereits das fünfte Öffnungspaket in Vernehmlassung ist, über das der Bundesrat Ende Juni entscheiden wird. Deshalb wäre ein solcher Artikel, wenn überhaupt, nur für eine ganz kurze Zeit von Gültigkeit.
3.[NB]Wir bitten Sie, die Verhältnismässigkeit zu wahren. Auch wenn der Artikel jetzt nochmals präziser formuliert wurde, bleiben weiterhin offene Fragen der Umsetzung, und es bestehen auch Vollzugsprobleme. Die Geschichte dieses Artikels zeigt einfach: Es ist eine Zangengeburt, und wir sollten dieses Kind nicht in die Welt befördern.
Dann komme ich noch zum zweiten Antrag. Dort bitten wir Sie, im Kulturbereich an unserer Meinung, an der Haltung des Nationalrates festzuhalten und die Massnahmen im Kultursektor bis Ende April 2022 zu verlängern. Denn der Kultursektor ist auch nach den bisher erfolgten Öffnungsschritten noch weit von einem Normalbetrieb entfernt. Konkret ist es so, dass für Engagements von Kulturschaffenden und auch für die Veranstaltenden weiterhin eine grosse Unsicherheit besteht. Dies trifft insbesondere dort zu, wo Kulturschaffende oder Kulturobjekte auf internationale Mobilität angewiesen sind: im Bereich der bildenden Kunst für Ausstellungen und Museen oder auch für internationale Filmproduktionen oder Musikfestivals.
Das Verlängern der Massnahmen ergibt noch aus einem weiteren Grund Sinn: Damit stellen wir nämlich sicher, dass die Verordnung zu Artikel 11 zu den Publikumsanlässen und zum Schutzschirm gleich lang läuft wie dann eben dieses Gesetz. Diese Parallelität darf durchaus gewünscht werden.
Der Kultursektor war als einer der ersten stark von der Krise betroffen, und er wird wohl einer der letzten sein, die sich dann wieder erholen. Deshalb sollten wir hier eine gewisse Planungssicherheit geben und Unterstützungsmöglichkeiten für diejenigen Bereiche der Kulturbranche schaffen, die auch über den 1. Januar 2022 hinaus dringend darauf angewiesen sind.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der SP-Fraktion, an unserem Beschluss festzuhalten.