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Huber Annemarie · 2002-12-09

Huber Annemarie · Bern · 2002-12-09

Wortprotokoll

Ich kann die Fragen von Frau Graf wie folgt beantworten. Die folgenden fünf Volksinitiativen müssen zwingend am 18. Mai des nächsten Jahres zur Volksabstimmung kommen, sofern sie nicht im Anschluss an die Schlussabstimmung der Räte zurückgezogen werden: "Gleiche Rechte für Behinderte", "Moratorium plus", "Strom ohne Atom", Gesundheits-Initiative und Lehrstellen-Initiative. Die beiden Räte haben in dieser Session die nötigen Vorkehren getroffen, dass sie am nächsten Freitag in die Schlussabstimmung kommen müssen. Ebenfalls in die Schlussabstimmung kommen werden die beiden altrechtlichen Initiativen "für einen autofreien Sonntag pro Jahreszeit - ein Versuch für vier Jahre", die so genannte Sonntags-Initiative, und die Initiative "Ja zu fairen Mieten". Für diese Initiativen gilt für das Ansetzen der Volksabstimmung die gesetzliche Frist von neun bzw. zehn Monaten ab dem nächsten Januar noch nicht.

Zu den sieben erwähnten Volksinitiativen kommen die zwei Militärvorlagen, Änderung des Militärgesetzes und Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und Zivilschutz, gegen die das Referendum ergriffen worden ist und für welche die Referendumsfrist am 23. Januar des nächsten Jahres abläuft. Falls das Referendum zustande kommt, muss die Volksabstimmung wie geplant am 18. Mai des nächsten Jahres durchgeführt werden, damit die beiden Vorlagen am 1. Januar 2004 in Kraft treten können.

Im Parlament sind zudem zwei Bundesbeschlüsse über die Finanzierung der AHV und IV durch die Anhebung der Mehrwertsteuersätze hängig. Es geht um zwei Verfassungsänderungen. Diese Vorlagen werden die Räte aber nicht wie geplant in dieser Session verabschieden können, sondern frühestens im Frühjahr 2003. Deshalb wird die Volksabstimmung über diese beiden Vorlagen spätestens im Frühjahr 2004 durchgeführt werden müssen, also nicht im kommenden Jahr. So viel zur Ausgangslage.

Der Bundesrat wird sich bei der Planung der Volksabstimmungen einerseits an die im März 2000 anlässlich der Abstimmung über die so genannte "Beschleunigungs-Initiative" gemachten Versprechungen halten, wonach Volksinitiativen und Referenden nicht mehr hinausgeschoben, sondern rasch zur Abstimmung gebracht werden sollen. Andererseits müssen aber das geplante Inkrafttreten einer Vorlage, aber auch die Opportunität eines grossen Abstimmungspaketes und die Agenda weiterer politischer Ereignisse, z. B. der Nationalratswahlen im Oktober des nächsten Jahres, mitberücksichtigt werden.