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Wiederkehr Roland · Nationalrat · 2002-12-09

Wiederkehr Roland · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-12-09

Wortprotokoll

Artikel 16a: Hier ist aufgezählt, was das Gesuch enthalten soll, das ein Zivildienstwilliger unterbreiten muss. Die Regelung, die der Bundesrat haben möchte, lautet: "Das Gesuch enthält: a. eine Darlegung des geltend gemachten Gewissenskonfliktes; b. einen Lebenslauf, der aufzeigt, wie der geltend gemachte Gewissenskonflikt entstanden ist und sich bisher geäussert hat".

Für diese zwei Punkte schlage ich eine andere Version vor. Nämlich: "Das Gesuch enthält: a. die Darlegung der Motivation für den Zivildienst; b. einen Lebenslauf, der aufzeigt, wie sich der Gesuchsteller bisher für die Gemeinschaft eingesetzt hat"; dann heisst es als Zusatz: "c. Belege, die den Einsatz für die Gemeinschaft aufzeigen". Zum Beispiel gab es im Freiwilligenjahr einen Sozialzeitausweis.

Warum beantrage ich das? Ganz einfach deshalb, weil ich "einen Lebenslauf", der aufzeigen soll, "wie der geltend gemachte Gewissenskonflikt entstanden ist und sich bisher geäussert hat", für einen 18-Jährigen als Zumutung empfinde.

Ich möchte Ihnen das Beispiel eines jungen Mannes geben, der nicht zum Zivildienst zugelassen wurde und so "vertäubt" war, dass er den Militärdienst verweigerte und dann sechs Monate ins Gefängnis musste. Was hat man ihm für Fragen gestellt? Erstens: Warum wollen Sie keinen Militärdienst leisten? "Weil ich glaube, dass das Militär nicht mit meinem Gewissen vereinbar ist, denn ich bin absolut gewaltlos." Als 18-Jähriger hat er das gesagt. Man hat ihn dann gefragt: "Und was noch?" "Weil ich der Meinung bin, dass das Militär einer der grössten Umweltverschmutzer ist, und ich bin für Umwelterhaltung." Dann hat man ihm zur ersten Frage folgende Frage gestellt: Sie gehen mit Ihrer Freundin in den Wald, und es kommen irgendwelche Burschen, die Ihre Freundin vergewaltigen. Was machen Sie dann? "Ich versuche natürlich, diese Burschen in die Flucht zu treiben, wenn nicht noch Schlimmeres. Ich werde sie schlagen, ich werde sie vielleicht töten." Das hat man als Beweis dafür genommen, dass er selber nicht gewaltfrei ist. Man hat ihm gesagt: Na ja, Sie sind ja für Gewalt.

Das zweite Beispiel: Derselbe junge Mann sagte, er sei für absoluten Umweltschutz, und das gebe es im Militär nicht. Darauf fragte man ihn, was er sich eines Tages noch wünschen würde. Er antwortete, er möchte eines Tages in die USA. Man fragte ihn, wie er in die USA gehen würde. Er sagte, mit dem Flugzeug. Darauf antwortete man ihm, in diesem Fall sei er nicht für Umweltschutz. Wegen dieser und anderer "Ungereimtheiten" wurde sein Gesuch für Zivildienst abgelehnt. Dann hat er den Militärdienst verweigert und musste schlussendlich ins Gefängnis.

Für einen 18-Jährigen ist das eine absolut naive und blödsinnige Verhaltensweise - das wissen wir. Aber sie kommt vor, weil ein 18-Jähriger in Gottes Namen noch nicht so reif ist, dass er, wie hier steht, eine Darlegung des geltend gemachten Gewissenskonfliktes vornehmen kann und einen Lebenslauf aufzeichnen kann, "der aufzeigt, wie der geltend gemachte Gewissenskonflikt entstanden ist und sich bisher geäussert hat". Das können viele nicht, weil sie sich nicht so schlau verhalten können wie die anderen, die von Anfang an zum Psychiater oder zum Arzt gehen und sich einfach auf dem "blauen Weg" dispensieren lassen.

Deshalb finde ich, dass wir das so in diesem Gesetz nicht mehr formulieren dürfen. Gemäss meinem Antrag soll die Einstellung positiv gewertet werden. Jemand soll darlegen, weshalb er eine Motivation für den Zivildienst hat. Er soll dann für den Zivildienst berücksichtigt werden, wenn er in seinem Lebenslauf aufzeigen kann, wie er sich bisher gemäss seiner Motivation verhalten hat, wie er sich bisher für die Gemeinschaft eingesetzt hat. Wenn er das schon gemacht hat, soll er von der Pfadi oder vom Altersheim, wo er gearbeitet hat, oder von irgendwoher eine Art Testat vorweisen können. Wenn er das alles hat, soll er zum Zivildienst zugelassen werden. Aber diese unselige Gewissensprüfung - wie gesagt, in einzelnen Fällen ist es so gewesen -, die demütigend ist, sollen wir so nicht mehr durchführen müssen.