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Würth Benedikt · Ständerat · 2021-06-17

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-17

Wortprotokoll

Wir behandeln die Motion Reichmuth, faktisch aber eigentlich auch die Motion Chiesa. Es geht im Prinzip um die Frage, ob wir hier in einen Prozess gehen, welcher das Terrain für den Übergang in die ordentliche Lage bereitet. In diesem Zusammenhang müssen wir uns auch die Geschichte im Jahr 2020, wie es überhaupt zur ausserordentlichen und zur besonderen Lage gekommen ist, nochmals vor Augen führen.

Welches waren damals die Ziele? Das ist meines Erachtens unbestritten, es waren zwei wesentliche Ziele: erstens keine Überlastung des Gesundheitssystems, zweitens Schutz der Risikopersonen. Das waren die Kernziele, die wir bei diesem Entscheid, aus der ordentlichen Lage in eine besondere oder [PAGE 727] ausserordentliche Lage zu gehen, eigentlich immer verfolgt haben.

Damals, im Sommer 2020, als man die besondere Lage beschloss, war eigentlich auch noch offen, wie die ganze Impfkampagne funktioniert, ob und wann man überhaupt einen wirksamen Impfstoff bekommt. Heute wissen wir, dass die Impfkampagne der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern vielleicht etwas langsamer, aber wirksam ist - wirksam, das ist wichtig. Ich sage das vor allem auch im Kontext der Situation in Grossbritannien.

Bei der ganzen Diskussion, Kollege Reichmuth hat es angesprochen, ist immer auch die Frage: Wie sieht das Risiko neuer Mutanten aus? Das ist zweifellos ein Thema, das wir im Auge behalten müssen. Jede und jeder von uns hat in diesem Zusammenhang sicher auch mit Expertinnen und Experten darüber gesprochen, wie eine solche Mutation in der Praxis überhaupt vor sich geht. Ich persönlich habe primär als Antwort bekommen, dass man dann eben laufend die Impfstoffe anpassen muss, und das macht die Industrie auch. Teilweise haben wir bereits jetzt Impfstoffe, die auch gegen Mutanten wirksam sind; teilweise wissen wir das natürlich auch für die Zukunft nicht. Aber die Anpassung der Impfstoffe ist die zentrale Antwort auf die Mutanten. In zeitlicher Hinsicht sind es natürlich auch die Auffrischungsimpfungen. Wir müssen uns also daran gewöhnen, dass wir uns mutmasslich jedes Jahr gegen das Virus impfen lassen. Es ist also eine Situation, wie wir sie im Prinzip auch von anderen Viren kennen.

Wenn man nun die Antwort des Bundesrates liest, dann könnte man auch meinen, die Antwort auf Mutanten sei eigentlich die, dass man auf Bundesebene ein Dispositiv für Einschränkungen durch den Bund bereithalten muss. Ich meine, das ist nicht richtig. Wir dürfen nicht vergessen, dass uns, wenn tatsächlich weiterhin staatliche Einschränkungen nötig sein sollten, auch die ordentliche Gesetzgebung, sprich die ordentliche Aufgabenteilung gemäss Epidemiengesetz, zur Verfügung steht. Dann sind auch die Kantone sachlich wie fachlich in der Lage, auf eine solche Situation zu reagieren.

Was wir ebenfalls nicht vergessen dürfen, ist der Umstand, dass das Epidemiengesetz den Bund ja nicht völlig aussen vor lässt. Die ordentliche Zuständigkeitsordnung gemäss Epidemiengesetz sieht auch für den Bund bestimmte Aufgaben vor. Ich erinnere an die Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs. Es ist klar, dass die Kantone das nicht regeln können. Ich denke auch an die Versorgung mit Heilmitteln, an das ganze Thema der Personendaten und Informationssysteme, z. B. an das Proximity-Tracing-System. Auch dort haben wir Kompetenzen für den Bund, und das ist auch richtig so. Das ist alles im Kontext der ordentlichen Lage.

Ich finde, es geht jetzt schon auch um ein gewisses Signal, in welche Richtung wir uns bewegen wollen. In formeller Hinsicht, denke ich, müssen wir zwei Dinge beachten:

1.[NB]Ich kann nachvollziehen, wenn der Bundesrat und ein Teil der Mitglieder dieses Rates argumentieren, dass man diesen Entscheid im Prinzip dem Bundesrat überlassen solle. Auf der anderen Seite muss ich auch festhalten, dass die Rolle des Parlamentes in dieser Krise doch auch Gegenstand hitziger Diskussionen war. Ich stelle einfach fest, dass wir beim Aufbau und Ausbau von Hilfsmassnahmen sehr aktiv waren. In der Regel haben wir die Massnahmen des Bundesrates nochmals verstärkt. Aber jetzt, wo wir in einer Phase der Lockerung sind, sollte eigentlich das Parlament dem Bundesrat durchaus auch ein Signal geben. Das zu Punkt 1 der Überlegungen in formeller Hinsicht.

2.[NB]Die Schweiz besitzt zum Glück ein Zweikammersystem. Wenn wir also diese Motion und auch die Motion Chiesa 21.3441 annehmen, dann wird es so sein, dass im kommenden September der Nationalrat die beiden Vorstösse behandeln wird. Dann wird auch Zeit sein, diese Frage mit den Kantonen nochmals zu diskutieren. Im Zusammenhang mit der Motion Chiesa muss man festhalten, dass der Nationalrat gestern die gleichlautende Motion Aeschi Thomas 21.3157 abgelehnt hat. Sodann kommt dieser Prozess mit diesem Fahrplan zum Zuge, wie ich ihn jetzt geschildert habe.

Ich finde, wie Kollege Reichmuth auch festgehalten hat, dass wir irgendwann wieder in einen ordentlichen Modus kommen müssen. Ich glaube persönlich, dass der Zeitpunkt gegeben ist. Wir müssen mit diesem Virus noch länger leben. Wir müssen uns auch bewusst sein, dass das geltende Epidemiengesetz Massnahmen zur Verfügung stellt, die meines Erachtens ausreichend sind. Wir müssen gerade auch als Ständerat beachten, dass diese Aufgabenteilung im Epidemiengesetz letztlich auf dem Prinzip der Subsidiarität beruht - auf dem Prinzip der Subsidiarität, einem Prinzip unserer Verfassung, das nicht justiziabel ist.

In diesem Zusammenhang ist der Aspekt der Verfassungsgerichtsbarkeit noch interessant; ich erwähne das mit Blick auf die gleichlautenden Motionen Zopfi 21.3690 und Engler 21.3689, "Grundrechte und Föderalismus stärken und die Rechtsstaatlichkeit festigen - ein neuer Anlauf zur Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit". Ich finde, wir müssen uns bewusst sein: Wir haben immer argumentiert, das Parlament, gerade der Ständerat, sei selbst in der Lage, Zuständigkeitsordnungen wiederherzustellen oder zu beachten oder dem Bundesrat auch entsprechende Hinweise zu geben. Ich finde, hier haben wir einen guten Anwendungsfall.

Der Zeitpunkt ist reif, der Zeitpunkt ist da, und ich glaube, es ist angebracht, die Motionen Reichmuth und Chiesa nun anzunehmen und damit das Terrain dafür zu legen, den Prozess in die ordentliche Lage einzuleiten.