Feri Yvonne · Nationalrat · 2021-06-17
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-17
Wortprotokoll
Leider steht im Geschäftsbericht 2020 des Bundesrates zu meinen beiden ausgewählten Hauptthemen dieses Kurzberichtes, nämlich zur Kurzarbeit und zur Überbrückungshilfe, nur sehr wenig. Klar, es war keines davon ein Ziel des Departements - es hatte ja auch niemand diese Krise geplant oder erdacht. Doch angesichts der Pandemie hätte ich mir schon gewünscht, dass diesen beiden Themen rückwirkend etwas mehr Platz eingeräumt würde, kosten uns diese Massnahmen doch Millionen, ja Milliarden Franken und sind davon doch x Menschen und Unternehmungen in unserem Land betroffen.
Im Rahmen der Bewältigung der Covid-19-Krise hat der Bundesrat Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Krise beschlossen. Die Arbeitslosenversicherung [PAGE 1450] und die Kurzarbeitsentschädigung sind zwei Instrumente, die in der Krise stark benutzt wurden; die Kurzarbeitsentschädigung war besonders wichtig, um Arbeitsplätze zu erhalten und Einkommen zu sichern. Wir haben uns in der Subkommission EFD/WBF der GPK-N über die Entscheidungsgrundlagen des Bundesrates betreffend die Kurzarbeitsentschädigung während der Corona-Krise sowie über die Grundsätze für die Umsetzung der Massnahmen informieren lassen. Es war und ist nach wie vor sehr wichtig, dass dieses Instrument während der Pandemiezeit niederschwellig eingesetzt werden kann und sich der Formularkrieg in Grenzen hält. Das wurde wohl auch adäquat so gehandhabt, auch wenn in den Kantonen sehr unterschiedliche Lösungen herbeigezaubert wurden. Selbstverständlich braucht es ein Controlling; die Aufsicht hat dabei das SECO. Insgesamt waren gegen 1,4 Millionen Personen betroffen, 2020 wurden etwa 10 Milliarden Franken Kurzarbeitsentschädigung ausbezahlt. Im Laufe des Jahres 2020 wurde die Kurzarbeitsentschädigung auf eine Laufzeit von 18 Monaten verlängert und die Karenzfrist auf einen Tag reduziert.
Eine weitere wichtige Massnahme war die Einsetzung der Kredite mit Solidarbürgschaften. Obwohl die GPK im Zuge der Aufarbeitung der Hochseeschifffahrt dem Bundesrat empfohlen hatte, möglichst keine Bürgschaften mehr einzugehen, war das eine wichtige Unterstützung für die vielen Wirtschaftszweige, welche besonders unter der Pandemie gelitten haben. Es wurde möglich, innerhalb kürzester Zeit einen Kredit zu beantragen und das Geld auch zu bekommen, dies auf sehr unbürokratische Weise. Von diesen Härtefallmassnahmen waren die Gastronomie, die Beherbergung, der Detailhandel, verschiedene Dienstleistungsbereiche wie Sport, Unterhaltung und Erholung sowie die Reiseveranstalter am stärksten betroffen. Es bezogen 20 Prozent aller Unternehmen einen Kredit, über 137[NB]000 Unternehmungen an der Zahl. Das Kreditvolumen beträgt etwa 16,9 Milliarden Franken. Ebenso wurden A-Fonds-perdu-Beiträge von über 2000 Millionen Franken an über 24[NB]000 Unternehmen gesprochen.
Es wurde bekannt, dass es bei den Kreditgesuchen einige Missbräuche gegeben hat. Es braucht diesbezüglich bestimmt ein enges Controlling, sodass Betrügereien aufgedeckt werden können und das Vertrauen in die Behörden, aber auch in die Klienten und Klientinnen, gestärkt wird.
Wir alle hoffen nicht, dass es jemals wieder zu einer Pandemie kommen wird. Ausschliessen können wir das leider nicht. Deshalb ist es sehr wichtig, dass wir aus der Covid-Situation lernen und die richtigen Schlüsse daraus ziehen. Der Bundesrat tut das mit seinen Evaluationen. Die GPK und andere Kommissionen unterstützen ihn dabei. Jedenfalls sind die heute erwähnten Themen, die Kurzarbeit und die Kredite, Gegenstand einer Inspektion der GPK, ja sogar der PVK. So werden wir, wenn die Ergebnisse vorliegen, unsere Schlüsse daraus ziehen und Empfehlungen ableiten können.
An dieser Stelle geht auch ein grosses Dankeschön an den Gesamtbundesrat für seinen Einsatz im letzten Jahr.