Dormann Rosmarie · Nationalrat · 2002-12-09
Dormann Rosmarie · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-09
Wortprotokoll
Es ist unbestritten: Das schweizerische Gesundheitswesen hält einem Vergleich mit unseren Nachbarstaaten stand. Unsere Gesundheitsversorgung ist die beste. Das behaupte ich nicht ohne Stolz. In den letzten Jahren ist unser Gesundheitswesen im ambulanten und stationären Bereich kontinuierlich verbessert worden. Der ganze Spitex-Bereich und die teilstationären Leistungen wurden gezielt ausgebaut. Je länger, je besser wird auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten eingegangen; auch ist der medizinisch-technische Fortschritt ungebrochen. Im Bereich Medikamentenabgabe sind wir dank der "Pharma Schweiz" an der Weltspitze. Was wollen wir noch mehr?
Leider hat diese Medaille eine Kehrseite, nämlich den Kosten- und Prämienanstieg. Jedes Jahr im Spätherbst geht wegen dem erneuten Anstieg der Krankenkassenprämien ein Raunen durch unser Volk. In der Tat ist die Volksmeinung zu unserem Gesundheitswesen zweigleisig. Man möchte in der Gesundheitsversorgung sicher keinen Leistungsabbau, aber ebenso sicher keinen Kostenanstieg mehr. Um diesen zwei Wünschen nachzukommen, wären wir auf ein "Wundermitteli" angewiesen, das es leider so nicht gibt.
So müssen wir uns immer wieder allen Ernstes die Frage stellen: Gibt es überhaupt ein Anrecht auf Gesundheit, und gibt es ein Anrecht auf eine maximale Versorgung? Die Spirale dreht sich munter weiter: je mehr Leistung, desto mehr Prämien; je mehr Prämien, desto grösser der Leistungsbezug.
Auch die CVP-Fraktion hat für diese Problematik keine Patentlösungen, jedenfalls keine schmerzfreien. Wir sind uns allerdings bewusst, dass alle einen Beitrag an eine Kosteneindämmung leisten müssen, die Leistungserbringer wie die Leistungsbezüger und -bezügerinnen. Jede und jeder muss vermehrt eigene Verantwortung übernehmen und nicht das Maximale fordern, wenn das Optimale genügen würde.
Was wir unter allen Umständen verhindern wollen und müssen, ist die Rationierung der Leistungen, vor allem am Pflegebett. Gegen ein Rationalisieren der Leistungsabläufe haben wir allerdings nichts, im Gegenteil: Eine Rationierung der Leistungen ist mit Rationalisierungsmassnahmen vermeidbar. Statt nach mehr Leistungen zu rufen, sollten wir uns alle selbst zu begrenzen versuchen.
Wir sind uns bewusst, dass wir gegen die Versicherten stimmen, wenn wir auf den Ausbau der Hotellerie in der Grundversicherung verzichten, was zwei Drittel unserer Fraktion tun werden. Die Befürchtung ist gross, dass die Kantone mit ihren öffentlich-rechtlichen Spitälern unter Druck kommen würden, da die nötigen Ein- und Zweibettzimmer gar nicht im notwendigen Ausmass vorhanden sind.
Umgekehrt wird unsere Fraktion für die Versicherten stimmen, wenn es um die Finanzhilfe an gemeinnützige Dachorganisationen geht, die sich um eine verbesserte Information, Beratung sowie Förderung der Selbsthilfe bemühen. Überzeugt kann sich die CVP-Fraktion hinter die Eliminierung der Grauzonen zwischen den verschiedenen Formen der medizinischen Leistungsabgaben stellen.
Durch die Streichung der Leistungen im so genannt halbstationären Bereich schaffen wir die dringend nötige Klarheit. Denn hinter diesem Wort versteckt sich mehr als nur eine halbstationäre Versorgung, z. B. bei einem Notfall, der eine Einweisung in ein Spital notwendig macht. Stossende Beispiele sind bekannt, bei denen Patientinnen und Patienten aus Kostengründen nach der notfallmässigen Grundversorgung wieder aus dem Spital entlassen wurden, nicht etwa aus Gründen von Bettenmangel, sondern wegen der Art und Weise der Finanzierung. Sie müssen wissen, dass die medizinischen Leistungen im stationären Bereich in etwa hälftig vom Kanton und hälftig von der Versicherung bezahlt werden. Die halbstationäre und die ambulante Leistung wird von der Versicherung allein bezahlt. Es ist verständlich, dass die Verantwortlichen in den kantonalen Spitälern darum bemüht sind, möglichst den ambulanten Bereich auszubauen. Das ist ihnen auch sehr gut gelungen. Sie können dabei die Leistungen voll zulasten der Versicherer erbringen und dabei sparen. In der Revision muss diese stossende Grauzone einer klaren Umschreibung weichen.
Nur eine kleine Minderheit der CVP-Fraktion wird die Verschreibung von Wirkstoffen statt Medikamenten unterstützen; dies obwohl diese Form von Medikamentenabgabe eine grosse Kosteneinsparung zur Folge hätte. Die Mehrheit hält am bisher zweifellos bewährten System fest, erhält doch die Patientenschaft in der Regel mengenmässig das Doppelte der notwendigen Anzahl an Pillen. Die Mehrheit möchte aber einerseits niemandem den Bezug von Generika aufzwingen, was unter Umständen eintreffen könnte, und andererseits will man den Forschungsplatz Schweiz im Pharmabereich nicht unnötig gefährden.
Die CVP-Fraktion ist aber erfreut, dass es in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit möglich wurde, ein Kernanliegen unserer Partei aufzunehmen, nämlich die Schaffung einer Versichertenkarte pro versicherte Person - vorläufig allerdings nur für die Rechnungstellung der Leistungen. Ich hatte die Gelegenheit, eine der grössten Krankenversicherungen in Luzern zu besuchen, die täglich rund 24 000 Rechnungen zur Weiterverarbeitung und zur Bezahlung erhält. Es hat mich schockiert, dass rund ein Viertel dieser Rechnungen, also rund 6000 Rechnungen pro Tag, die [PAGE 2010] von den Leistungserbringern, namentlich von den Ärzten, ausgestellt werden, nicht lesbar sind und nicht über die moderne PC-Technik erfasst werden können, sondern einzeln bearbeitet werden müssen. Durch eine einheitliche Rechnungstellung werden namhafte Kosten gespart und können auch in diesem Bereich kostentreibende Grauzonen eliminiert werden.
Geteilt ist die Meinung in unserer Fraktion, was die Erhöhung der Franchise betrifft. Rund die Hälfte der Fraktion stimmt zwecks Kosteneinsparung der Erhöhung der Franchise auf 400 Franken pro erwachsene Person und Jahr zu und nimmt in Kauf, dass dadurch nicht mehr der Bundesrat, sondern das Parlament diese Höhe via Gesetz jeweils anpassen muss. Eine stattliche Anzahl unserer Fraktionsmitglieder wartet auf die von Bundesrat und Verwaltung in Aussicht gestellte Gesamtschau im Bereich Franchise mit Selbstbehalt und zieht eher differenziertere Lösungen in Betracht.
Geschlossen aber sind wir gegen die Erhebung einer Franchise für Kinder. Ein Kernanliegen unserer Partei ist die Umstellung der Kostenträger in den Spitälern, und aus Gründen der Transparenz wünschen wir auch die Einführung des monistischen Systems, bei dem die Versicherer die alleinigen Kostenträger sind, die Kantone aber nicht aus ihrer Beitragspflicht an die Gesundheitsversorgung entlassen werden. Unsere Fraktion stellt sich geschlossen hinter die Lösung der Prämienverbilligung, wie sie die nationalrätliche Kommission erarbeitet hat. Dazu wird sich Herr Robbiani noch äussern.
Auch sind uns die interkantonale Spitalplanung sowie die Planung der Spitzenmedizin ein Anliegen, wozu sich Herr Zäch noch äussern wird. Frau Meier-Schatz wird ihren Minderheitsantrag im Bereich der gezielten Prämienverbilligungen für Kinder vertreten, was ein Kernanliegen der CVP ist. Den Antrag Leuthard betreffend einen Beitrag an die Pflegeleistungen in Pflegeheimen wird die CVP vollumfänglich unterstützen und damit sichern, was sich in den letzten Jahren bewährt hat.
Zur komplexen Frage der Aufhebung des Kontrahierungszwangs, welche auf eine Motion aus den Reihen der CVP zurück geht, werde ich mich in der Detailberatung äussern. Herr Widrig wird seinen Minderheitsantrag, der in unserer Fraktion eine Mehrheit gefunden hat, selbst vorstellen.
Sie ersehen daraus, dass man nicht darum herum kommt, bald für, bald gegen die Patientenschaft, bald für, bald gegen die Versicherer und bald für, bald gegen die Leistungserbringer zu entscheiden. Sind am Schluss dann alle zu gleichen Teilen zufrieden oder alle drei zu gleichen Teilen unzufrieden, hat sich die Revision bewährt. Darum lohnt sich das Eintreten auf diese Vorlage.