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Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2021-09-13

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-13

Wortprotokoll

Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Copräsident des Arbeitskreises Sicherheit und Wirtschaft. Ich werde in meinem Votum die Initiative und die Gegenvorschläge im Kontext betrachten.

Auf Initiative der SiK-S Mitte 2018 beabsichtigte der Bundesrat, die Kriegsmaterialverordnung etwas zu lockern: So sollten neu Differenzierungsmöglichkeiten für Kriegsmaterialexporte in Länder mit internen bewaffneten Konflikten geschaffen werden. Eine Bewilligung hätte beispielsweise dann erteilt werden können, wenn das betreffende Gut nicht für den direkten bewaffneten Einsatz im internen Konflikt geeignet wäre. Gleichzeitig hätte neu die Aufrechterhaltung der einheimischen wehrtechnischen Industriebasis als eigenständiges Kriterium im Bewilligungsverfahren berücksichtigt werden können. Dieses Ansinnen löste sowohl in der Öffentlichkeit wie auch in politischen Kreisen einen unerwarteten Sturm der Entrüstung aus. Am 31. Oktober 2018 verzichtete der Bundesrat deshalb ersatzlos auf die vorgesehene Revision der Kriegsmaterialverordnung.

Dann ging es schnell: Einerseits wurde die Motion 18.3394 zur "Verbreiterung der demokratischen Basis von Waffenexporten" mit dem Ziel eingereicht, "mehr Klarheit, mehr Verbindlichkeit und mehr Demokratie" zu erreichen. Die Grundsätze zu den Kriegsmaterialexporten und auch die Ausschlusskriterien sollten künftig - hören Sie gut zu - auf Gesetzesstufe und nicht in einer Verordnung festgehalten werden. Gleichzeitig wurde in der Motion auch verlangt, dass die Bestimmungen zu militärischen Exporten gemäss Güterkontrollgesetz, beispielsweise Dual-Use-Güter, den strengeren Bestimmungen zum Kriegsmaterial angeglichen würden. Der Nationalrat stimmte noch zu, der Ständerat lehnte jedoch ab. Die Differenzbereinigung verlief ergebnislos.

Parallel startete eine breit abgestützte Allianz die Volksinitiative mit dem Titel "gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer", über die wir heute sprechen. Die bisherigen politischen Arbeiten - die Motion und die Revision der Kriegsmaterialverordnung - scheinen für gewisse Personen vergessen zu sein. Und nun soll es eingeschränkt in der Bundesverfassung verankert sein? Ich meine, das ist der falsche Weg.

Die Normenhierarchie wird mit der Initiative verletzt. Die Flexibilität für notwendige rechtliche Anpassungen wird verringert. Differenzierungsmöglichkeiten gehen verloren, indem der Handlungsspielraum nicht mehr nach der Art des Rüstungsguts und nach dessen primärem Verwendungszweck gewährt wird. Die Schweizer Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie wird gegenüber der europäischen Konkurrenz stärker benachteiligt, und die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis kann bei Bedarf nicht gezielt unterstützt werden.

Dass mit Schweizer Waffen Bürgerkriege aktiv unterstützt werden, will auch ich nicht. Damit dies nicht geschieht, muss man nicht die Bundesverfassung ändern. Der vorliegende Antrag der SiK-N zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates ist die Lösung, die dem Grundgedanken der Initianten als auch den erwähnten eingereichten Vorstössen vom Jahr 2018 entspricht. Dieser Lösung kann auch die Industrie zustimmen.

Nehmen Sie die damaligen Papiere, und lesen Sie nach. Damals wurde die Regelung auf Gesetzesstufe verlangt, wobei die Initianten politischen Druck aufgebaut und auch Aufmerksamkeit erhalten haben. Das damalige Ziel wird jetzt erreichbar, dies mit dem indirekten Gegenvorschlag und der Präzisierung durch den Antrag der SiK-N. Das wird mehrheitsfähig, wenn die Initiative zurückgezogen wird - und dazu fordere ich die Initianten auf.

Sollte der Beschluss des Ständerates zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates angenommen werden, wird die Industrie ein Referendum unterstützen. Denken Sie daran, es sind nicht nur Rüstungsbetriebe, sondern auch viele Zulieferbetriebe mit einer grossen Zahl von Beschäftigten.

Die Initiative ist folglich abzulehnen, und das anvisierte Ziel ist mit der Annahme des indirekten Gegenvorschlages des[NB]Bundesrates, mit der Präzisierung durch den Antrag der SiK-N, zu erreichen.