Lexipedia

Müller Damian · Ständerat · 2021-09-13

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-13

Wortprotokoll

Niemand will, dass die Energiestrategie 2050 ins Stocken gerät, und niemand bestreitet, dass die Wasserkraft darin eine wichtige Rolle spielen wird. Für mich ist klar, dass die Wasserkraft das Rückgrat der Schweizer Stromproduktion ist. Die Bedeutung der Wasserkraft nimmt im Kontext der Klimastrategie sogar noch zu. Die [PAGE 763] zunehmende Elektrifizierung führt zu einem steigenden Bedarf an erneuerbaren und flexibel einsetzbaren Stromquellen. Mit dem unbestrittenen Ausstieg aus der Kernkraft steigt dieser Druck noch mehr. Gleichzeitig werden Stromimporte aufgrund ähnlicher Effekte in der EU unsicherer, dies umso mehr, als ein Stromabkommen in kurzer Frist nicht absehbar ist.

Gerade weil die Schweizer Wasserkraft ein so relevantes Thema ist, sollten wir jetzt nicht nebenbei auf die Schnelle noch über den Wasserzins debattieren. Wir sollten auch nicht so tun, als seien die aktuell wieder etwas höheren Strompreise in Stein gemeisselt und bis in alle Ewigkeit garantiert. Das zeigt nur schon ein Blick zurück auf die Debatte vor rund vier Jahren, als Sie hier in diesem Rat wegen der sehr tiefen Strompreise nach Lösungen zugunsten der Wasserkraft gesucht haben.

Natürlich ist die Situation nicht dieselbe. Es gibt heute einen Anreiz, in die Wasserkraftwerke zu investieren und sie zu erneuern. Aber Investitionen in die Wasserkraft hängen nicht nur davon ab, sondern vor allem auch von den langfristigen Preisperspektiven bzw. der Erwartung einer angemessenen Rendite. Fehlt die Aussicht auf eine angemessene Rendite, weil insgesamt zu viele Unsicherheiten bestehen oder die Fixkosten, unter anderem aufgrund des Wasserzinses, zu hoch bleiben, werden die Investitionen auf ein Minimum reduziert und grössere Erneuerungsinvestitionen verschoben. Kommt dazu, dass sich in den letzten Monaten die internationalen Rahmenbedingungen verschlechtert haben. Seit Mitte dieses Jahres anerkennen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Herkunftsnachweise der Schweizer Wasserkraft nicht mehr. Diese Zertifikate sind auf dem internationalen Markt wertlos geworden. Der ökologische Mehrwert der Schweizer Wasserkraft wird also nicht mehr vergütet.

Für mich ist unbestritten, dass die Nutzung der Wasserkraft vernünftig abgegolten werden muss und soll. Aber hier und jetzt können wir nicht über die richtige Ausgestaltung des Wasserzinses debattieren. Vielmehr bin ich der klaren Auffassung, dass wir diese Diskussion gesondert und umfassend führen müssen. Wir sollten uns noch einmal vertieft mit diesen veränderten Rahmenbedingungen, mit der Rolle der Wasserkraft in der Energiestrategie und mit ihrem Beitrag zur sicheren Versorgung auseinandersetzen.

Eine Verlängerung der bestehenden Regime zementiert das heutige Modell bis 2030, ohne dass wir nun die Diskussion führen. Das ist für eine so wichtige Frage nicht angemessen und schon gar nicht sachgerecht. Hinzu kommt, dass die Bestimmung zum Wasserzins in dieser Vorlage sachfremd ist. Im Unterschied zu den restlichen Fördertatbeständen, die auslaufen und wo Investitionsunsicherheiten entstehen würden, passiert beim Wasserzins nichts, wenn wir zuwarten. Das geltende Recht bleibt also in Kraft, und die Erneuerung beim Wasserzins wird, wie geplant, vom Bundesrat in einer separaten Vorlage aufgenommen. Gemäss den Plänen des Bundesrates ist der Wasserzins auch nicht Teil des überwiesenen Mantelerlasses.

Deshalb beantrage ich mit meiner Minderheit, hier in Artikel 49 nicht unnötig früh die Verlängerung des geltenden Wasserzinsmodells bis 2030 zu zementieren. Mit der Annahme dieses Minderheitsantrages werden keine Resultate vorweggenommen, es wird bloss die Möglichkeit eröffnet, in einer separaten Vorlage eine vertiefte und umfassende Diskussion über den Wasserzins zu führen, so wie dies das Parlament und der Bundesrat eigentlich vorgesehen hatten. Wenn Sie aber dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmen, verhindern Sie die nötige Diskussion über dieses wichtige Thema. Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen und das, was der Bundesrat schon geplant hat, nämlich eine separate Vorlage zum Wasserzins, auch entsprechend so vorzusehen, damit die Kommission die vom Parlament selber gewünschte Diskussion führen kann.

Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen.

Müller Damian · Ständerat · 2021-09-13 | Lexipedia | Lexipedia