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Schmid Martin · Ständerat · 2021-09-13

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-13

Wortprotokoll

Der Antrag Engler sieht vor, dass man bei der Sanierung von Wasserkraftanlagen in Zukunft auch die wiederkehrenden Betriebs- und Unterhaltskosten als Massnahmen anerkennt. Eine Vorbemerkung: Ich bin ein schlechter Kommissionssprecher, weil ich einen Interessenkonflikt habe. Ich bin nämlich in Kraftwerken engagiert, die solche Sanierungen machen. Wer die Betriebs- und Unterhaltskosten bezahlt, ist andauernd ein Thema, und das ist natürlich auch ein Grund, weshalb allenfalls die Sanierungen dort nicht vorwärtskommen. Es sind erhebliche Anstrengungen vorzunehmen, um die Fischgängigkeit zu realisieren bzw. um alle Anforderungen zu erfüllen. Aus Sicht der Kraftwerkbetreiber und teilweise auch aus Sicht der Umwelt muss ich sagen, dass dieser Antrag schon etwas hat, sodass das dann vielleicht besser realisiert wird. Welche finanziellen Auswirkungen der Antrag mit sich bringt, weiss ich nicht, aber wenn man der Ökologie zum Durchbruch verhelfen will, dann muss man dem Antrag Engler zustimmen.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Gesuchsbehandlung ebenfalls ein Thema ist. Die Frau Bundesrätin - wir werden es später diskutieren - hat darauf hingewiesen, dass die Projekte komplex sind und die Gesuchsbehandlung mit hohem Aufwand verbunden ist. Dem gibt es nichts beizufügen. Das Einzige, was man vielleicht anfügen könnte, ist, dass man dort, wo die Projekte auch in Bezug auf die Umweltverträglichkeit geprüft werden, gegenüber den Kantonen mehr Vertrauen haben könnte und dass man mehr von dieser Beurteilung übernehmen könnte. Das ist aber eine andere Frage.

Zum Kostenthema: Fachlich ist es so, dass letztlich auch Betriebs- und Unterhaltskosten dazugehören, wenn man sanieren will. Das sind ja Kosten, die künftig neu dazukommen. Wenn man von der Wirtschaftlichkeit her denkt, dann sind diese also aufzunehmen.

Wir haben diese Themen in der Kommission nicht diskutiert. Die Kommission ist sich aber bewusst, dass sie uns - die Sanierung der Gewässer wird ein Thema sein, wie das auch Kollege Zanetti angetönt hat - unabhängig von diesem Entscheid weiterbeschäftigen werden. Wir haben diese Fristen bis 2030 und haben noch extrem viele offene Punkte, auch Sanierungen, die vorzunehmen sind.