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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-14

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-14

Wortprotokoll

Wie vereinbart, äussere ich mich zu allen gleichlautenden Motionen gleichzeitig.

Die Diskussionen rund um die Volksabstimmung vom 7. März 2021 haben gezeigt, dass sich das Nein des Souveräns gegen die konkrete Vorlage gerichtet hatte, wohl aber nicht grundsätzlich - so interpretieren wir das - gegen das Anliegen einer staatlichen elektronischen Identität. Man muss auch sagen: Es war die erste Volksabstimmung überhaupt zu einem digitalen Thema. Das E-Voting wurde in der Öffentlichkeit immer wieder diskutiert, aber es gab dazu keine Volksabstimmung. Das war die erste Vorlage, bei der es um ein digitales Projekt ging. Die Bedingungen waren, würde ich sagen, auch nicht ganz vorteilhaft. Es war ein wenig eine Hors-Sol-Abstimmung, man konnte Covid-bedingt keine richtige Auseinandersetzung mit der Bevölkerung führen, es war auch deshalb etwas schwierig. [PAGE 1599]

Der Bundesrat möchte Ihnen im Bereich der elektronischen Identität, der E-ID, so rasch wie möglich einen neuen Vorschlag präsentieren. Am 26. Mai hat er deshalb das EJPD beauftragt, mit dem EFD und der Bundeskanzlei sowie unter Einbezug der Wissenschaft und der Kantone ein Grobkonzept zu erarbeiten. In einem ersten Schritt hat das EJPD eine Auslegeordnung erstellt, die als Basis für eine breite öffentliche Diskussion zur Zukunft der E-ID dienen soll. Diese Auslegeordnung präsentiert drei staatliche Lösungsansätze und beleuchtet deren verschiedene Einsatzmöglichkeiten.

Am 2. September fand das erste vom Bundesrat beschlossene Treffen des Beirates Digitale Schweiz zum Thema E-ID statt. Dabei habe ich mit verschiedenen Vertreterinnen[NB]und Vertretern aus der Politik, der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft, den Kantonen sowie der Verwaltung über die Zukunft der E-ID in der Schweiz diskutieren können. Im Anschluss an das Treffen wurde die öffentliche Konsultation zur Auslegeordnung eröffnet. Im Vordergrund steht[NB]die Frage, welchen Nutzen und Mehrwert eine staatliche E-ID bringen soll und welche Anforderungen sie erfüllen muss. Dabei können und sollen sich auch kritische Stimmen und die Gegnerinnen und Gegner einer staatlichen E-ID-Lösung einbringen.

Die öffentliche Konsultation wird am 14. Oktober mit einer Konferenz abgeschlossen. Das Ergebnis der laufenden Diskussion dient dem Bundesrat als Basis für seinen Richtungsentscheid, welchen er bis Ende 2021 treffen will. Die Vernehmlassung zu einem neuen E-ID-Gesetz wird voraussichtlich Mitte 2022 eröffnet.

Vor diesem Hintergrund beantragt der Bundesrat, die Motionen anzunehmen.

[VS]