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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-14

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-14

Wortprotokoll

Von extremistischen islamistischen Predigern und Gemeinschaften gehen Risiken für die innere Sicherheit der Schweiz aus. Auch die Entwicklung unserer Gesellschaft und der Religionsfrieden könnten davon betroffen sein. Dessen ist sich der Bundesrat bewusst, jedoch sind die geforderten Grundrechtseinschränkungen in dieser Motion - es sind ja einzig muslimische Gemeinschaften angesprochen - diskriminierend und damit verfassungswidrig. Sie widersprechen auch dem Verhältnismässigkeitsprinzip.

Heute kann der Nachrichtendienst des Bundes auf der Grundlage des Nachrichtendienstgesetzes unter anderem die Kommunikation von Personen oder Organisationen überwachen, um frühzeitig Bedrohungen und Risikopersonen zu erkennen. Die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden von Gemeinden, Kantonen und Bund ist eng und gut. Wenn es Anzeichen einer Radikalisierung gibt, informieren sich die lokalen Behörden sowie die Polizei gegenseitig über die operative Zusammenarbeitsplattform Tetra.

Gegen ausländische Personen, welche die innere Sicherheit der Schweiz gefährden, kann das Fedpol Einreiseverbote oder Ausweisungen erlassen. Beides wurde in der Vergangenheit auch schon bei Imamen gemacht. In den vergangenen Jahren sind über ein Dutzend Imame mit Einreiseverboten belegt worden, und seit 2016 wurden über 500 Personen mit einer Einreisesperre belegt. Im Übrigen entziehen wir ja wenn immer möglich auch die schweizerische Staatsbürgerschaft von Personen, die dschihadistisch auffällig waren.

In der Frühjahrssession haben Sie die Änderung des Geldwäschereigesetzes angenommen. Damit wird bei der Finanzierung religiöser Einrichtungen mehr Transparenz geschaffen. Vereine mit erhöhtem Risiko für Terrorfinanzierung müssen sich künftig zwingend in einem Handelsregister eintragen und eine Mitgliederliste führen. Zudem prüft das Fedpol zurzeit in Zusammenarbeit mit dem Nachrichtendienst des Bundes rechtliche Möglichkeiten, um die Auslandfinanzierung von religiösen Einrichtungen, welche dem Gewaltextremismus und der Radikalisierung Vorschub leisten, besser zu erkennen, zu überwachen und zu verhindern.

Ich möchte Sie bitten, die Motion abzulehnen. Das Anliegen ist begründet. Im Kampf gegen Extremismus brauchen wir aber verfassungsmässig und rechtsstaatlich abgestützte Instrumente.