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Ettlin Erich · Ständerat · 2021-09-14

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-14

Wortprotokoll

Ich glaube, es ist gut, wenn ich nochmals eine Auslegeordnung mache, weil diese Fragen doch entscheidend sind. Vermutlich bilden sie den Kern unserer heutigen Diskussion.

Die Frage ist: Ausgleichsmassnahmen - wie viel, für wen, bis wann und wie?

Der Bundesrat hatte, wie gesagt, 700 Millionen Franken pro Jahr oder insgesamt 3,3 Milliarden Franken für neun betroffene Jahrgänge eingesetzt; je nach Inkrafttreten wären es in seinem Entwurf die Jahrgänge 1959 ff. gewesen. Diese Jahrgänge erhalten sowohl beim Entwurf des Bundesrates wie auch bei allen anderen Varianten auf Lebenszeit entweder eine höhere Rente oder eine tiefere Kürzung; in jedem Fall erfahren sie eine Angleichung oder eine Verbesserung ihrer Rentensituation. Die Jahrgänge danach haben keine Ausgleichsmassnahmen mehr und würden die Rente nicht mehr mit 64, sondern mit 65 erhalten.

Damit wir für alle Zahlenmodelle einen Vergleichsmassstab haben, führe ich kurz die Zahlen für 2021 auf, wobei ich Monatsrechnungen mache: Die Mindestrente beträgt 1195 Franken pro Monat, die Maximalrente 2390 Franken pro Monat, und die Maximalrente erhält man ab einem durchschnittlichen Einkommen von 86 040 Franken. Das ist in etwa der Verhältnismassstab.

Abweichend vom Bundesratsmodell, unserem ersten Entwurf, hat der Ständerat ein sogenanntes Progressiv-degressiv-Modell eingeführt, und zwar in Form eines Trapezes. Es ist deshalb so, weil man gesagt hat, dass die ersten Jahrgänge, die ihre Rente früher oder später erhalten, den Zuschlag [PAGE 787] nicht sofort ein Jahr später bekommen sollen, sondern drei Monate später für den ersten Jahrgang, sechs Monate später für den zweiten Jahrgang und neun Monate später für den dritten Jahrgang. Für diese Jahrgänge hat man gesagt, dass es keinen Sinn machen würde, den vollen Ausgleich zu machen, tragen sie doch auch nicht die volle Schwere der Anpassung. Deshalb hat man gesagt: progressiv aufbauend einen Zuschlag, wenn man das macht, und hinten hat man degressiv abgebaut. Das heisst, man sagt, dass die letzten Jahrgänge degressiv abnehmend weniger erhalten, weil es dann einen sauberen Übergang zum Jahrgang gibt, der als erster gar nichts mehr erhält - im Sinne von Züri West und Fading-out der Schallplatte. So ist das degressive Modell in etwa ausgestaltet.

Im Modell, das wir in der Frühjahrssession angenommen haben, war vorgesehen, dass man einen Rentenzuschlag von 150 Franken ausserhalb der Rentenformel gibt, und zwar 150 Franken für alle Rentenempfänger, unabhängig von der Einkommenshöhe, aber eben abgestuft - progressiv, degressiv. Der erste Jahrgang, der dann nicht mehr progressiv ist, hätte 100 Prozent dieses Zuschlags - 150 Franken - erhalten. Auf die Reduktion der Kürzungssätze bei Vorbezug wurde in diesem Modell verzichtet. Die Gesamtkosten unseres Ständeratsmodells, das wir erarbeitet haben, würden 2,1 Milliarden Franken bis im Jahr 2032 betragen. Das entspricht etwa 21 Prozent der sogenannten Bezugsgrösse, der 10 Milliarden Franken, die wir durch die Anpassung des Frauenreferenzalters auf 65 Jahre weniger ausgeben. Der Bundesrat hat 33 Prozent, der Ständerat hat 21 Prozent der Bezugsgrösse eingesetzt.

Dann hat der Nationalrat wieder ein anderes Modell gewählt, ebenfalls nicht dasjenige des Bundesrates, aber auch nicht das des Ständerates. Er hat aber den Gedanken des Rentenzuschlags für die betroffenen Jahrgänge aufgenommen. Der Nationalrat hat also einige Ideen aus dem Ständeratsmodell genommen. Er hat das Zuschlagssystem genommen, aber diesen Zuschlag sozial ausgestaltet: Er hat für höhere Einkommen tiefere Zuschläge vorgesehen und für tiefere Einkommen höhere Zuschläge. Das ist eine soziale Komponente, die er mit drei Stufen ausgestaltet hat, nämlich 150 Franken bis zu einem Durchschnittseinkommen von 57[NB]360 Franken, 100 Franken bis zu einem Durchschnittseinkommen von 71[NB]700 Franken und 50 Franken für Einkommen, die darüberliegen. Die tieferen Einkommen erhalten also 150 Franken Zuschlag und die höchsten Einkommen 50 Franken Zuschlag. Der Nationalrat hat das auch nicht progressiv und degressiv ausgestaltet und die Zuschläge nur für sechs Jahrgänge vorgesehen.

Mit dem Modell bleibt der Nationalrat im Rentensystem. Das heisst, die Plafonierung bleibt bestehen und die Maximalrenten werden nicht überschritten. Wenn man die Maximalrente schon hat, nützt der Zuschlag beim Nationalratsmodell nichts mehr. Der Nationalrat hat die Zuschläge jedoch mit einer Regelung verbunden, um Schwelleneffekte zu verhindern. Artikel 34a Absatz 1bis regelt, dass nie jemand, der ein tieferes durchschnittliches Einkommen hat, eine höhere Rente erzielt als jemand mit einem höheren durchschnittlichen Einkommen.

Die Vorbezugskürzungen wurden ebenfalls eingeführt. Der Nationalrat hat ein System mit drei Stufen vorgesehen. Die tiefen Einkommen haben keine Vorbezugskürzung: 0 Prozent Vorbezugskürzung. Die Einkommen, die über dem Betrag der vierfachen jährlichen minimalen Altersrente nach Artikel 34 liegen, haben 2 Prozent Vorbezugskürzung. Aber sie haben eben eine Vorbezugskürzung. Eine Frau mit einem einzigen Übergangsjahr und tiefem Durchschnittseinkommen kann also nach dem Nationalratsmodell weiterhin mit 64 Jahren ohne Kürzung in Rente gehen. Allerdings erhält sie den Zuschlag nur, wenn der Bezug der Rente ab 65 Jahren erfolgt.

Die Gesamtkosten des Nationalratsmodells betragen 4,1 Milliarden Franken oder etwa 40 Prozent des Finanzierungsbeitrags. Im Modell des Bundesrates sind es 33 Prozent, in demjenigen des Ständerates 21 Prozent.

In Ihrer Kommission wurde versucht, einen Mittelweg zwischen diesen Modellen zu begehen, also zwischen Nationalratsmodell und ursprünglichem Ständeratsmodell; dies mit dem Ziel, ebenfalls eine soziale Ausprägung zu gestalten, jedoch mehr Jahrgänge zu berücksichtigen und bei der Höhe der Gesamtausgaben in etwa beim Bundesrat zu bleiben. Von den vielen Varianten wurden in einer zweiten Runde sechs Varianten verfeinert. Der Minderheitsantrag, der heute auch diskutiert wird, lag immer vor; er wurde auch in der ersten und zweiten Sitzung diskutiert.

Zu diskutieren gab insbesondere die Reduktion der Vorbezugssätze gemäss Nationalrat. In der Version des Nationalrates betragen die Kosten des Vorbezugs in etwa gleich viel wie diejenigen des Zuschlags. Das hat man als nicht angemessen angesehen. Man hat - dies auch im Hinblick auf den Fachkräftemangel - gesagt: Es kann nicht sein, dass man für den Vorbezug wie für den Zuschlag bei denen, die warten, bis sie 65 Jahre alt sind, gleich viel Geld ausgibt. Nicht umstritten war die soziale Ausprägung, also diese stufenweise Anpassung des Zuschlags. Jedoch gaben natürlich die Höhe des Zuschlags und die grosszügige Ausgestaltung der Vorbezüge zu Diskussionen Anlass.

Das Ergebnis der wirklich intensiven Diskussionen ist die Mehrheitsvariante mit folgenden Eckpunkten: Das ist die progressiv-degressive Ausgestaltung mit Trapezform. Vier Jahrgänge erhalten 100 Prozent des Zuschlags. Vorher wird der Zuschlag aufbauend berechnet, nachher degressiv. Neun Jahrgänge - wie in der Botschaft des Bundesrates - sind ausserhalb des Systems, d. h., es kommt kein Plafond zum Tragen. Ehepaarrenten und Maximalrenten spielen keine Rolle. Man erhält den Zuschlag, auch wenn man schon am Plafond ist. Dann kommt ein sozial gestaffelter Zuschlag mit drei Stufen zum Tragen. Die tiefsten Einkommen erhalten 240 Franken, die mittleren 170 Franken und die höchsten 100 Franken.

Den Zuschlag erhält man voll, auch bei Vorbezug, jedoch gibt es bei Vorbezug die Kürzung gemäss heutiger Regelung. Das sind 6,8 Prozent bei einem Jahr Vorbezug. Das ist keine neue Regelung, die besteht jetzt schon. Zu beachten ist allerdings, dass ab dem Jahr 2027 vorgesehen ist, diese Sätze zu reduzieren, versicherungsmathematisch anzupassen, und die tiefen Vorbezugssätze noch einmal um 40 Prozent zu reduzieren. Das ist in unserem System.

Was sind die Folgen? Bei einer Minimalrente von 1195 Franken und einem Vorbezug um ein Jahr, also mit 64 Jahren, ergibt das im Übergangsjahrgang eine Kürzung um 81 Franken und dann einen Zuschlag von 240 Franken. Das gibt 1354 Franken und 1407 Franken ab 2027. Das heisst, eine Frau der Übergangsjahrgänge, die heute mit 64 in Rente geht und 1195 Franken erhält, bekommt - wenn sie in einem Übergangsjahrgang ist - bei 100 Prozent Entschädigung 1407 Franken. Das Modell ist also sehr, sehr grosszügig. Ich habe es an diesen Minimalrenten aufgezeigt.

Aber auch wer die Maximalrente hat, erhält natürlich mehr. Wir haben, leider erst nach der Sitzung vom 31. August, eine Berechnung der einzelnen Renten erhalten. Man sieht dort, dass mit diesem Modell Rentenerhöhungen um bis zu 18 Prozent gemacht werden. Das ist eine Seite dieser[NB]Grosszügigkeit. Und auch bei einem Vorbezug mit 62 Jahren, in einem solchen Übergangsjahrgang, ist die Rente mit 1360 Franken immer noch wesentlich höher als für eine Frau im geltenden Recht, die mit 64 Jahren in Rente geht. Das hat auch damit zu tun, dass die Kürzungssätze auf 2027 hin reduziert werden.

Eine weitere Schwäche dieses Modells ist vielleicht, dass wir die Schwelleneffekte nicht korrigiert haben; das beträfe Artikel 34bis Absatz 1bis, der Nationalrat hatte diesen Absatz noch drin. Das heisst, dass es bei tieferem Durchschnittseinkommen Renten gibt, die höher sind als Renten von Frauen mit einem höheren Durchschnittseinkommen. Das ist sicher ein Thema, das man dann allenfalls noch im Schwesterrat behandeln kann. Schwelleneffekte sind grundsätzlich auch schwierig zu erklären.

Die Gesamtkosten dieses Modells betragen 3,2 Milliarden Franken, also etwa 32 Prozent des Finanzierungsbeitrages. Wir sind hier beim Modell des Bundesrates. Das war das Ziel: Man hat versucht, eine Lösung mit den Eckwerten "neun Jahrgänge" und "32 Prozent" zu finden. Die Mehrheit Ihrer [PAGE 788] Kommission erachtet die Ausgleichssumme als zielgerichtet und auch die soziale Ausgestaltung als richtig. Hier nähert man sich dem Nationalrat. Die unteren Einkommen fahren hiermit wesentlich besser als mit den beratenen Alternativmodellen.

Die Vorbezugskomponente konnte nicht berechnet werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch Anreize für einen Vorbezug bestehen. Angesichts der Zahlenmodelle dürften es eigentlich hohe Anreize sein. Die Schwelleneffekte werden gegenüber der Variante Nationalrat nicht verhindert. Dies ist ersichtlich, wenn man die Rente einer unverheirateten Frau mit einem durchschnittlichen Einkommen von 57[NB]360 Franken nimmt. Sie erhält eine Rente von 2248 Franken. Eine Frau mit einem Einkommen von 58[NB]794 Franken, also einem höheren Einkommen, erhält nur eine Rente von 2197 Franken. Diese Schwelleneffekte muss man sicher noch ansehen.

Im Wissen um diese Verwerfungen hat sich die Mehrheit für diese Variante entschieden, da sie einfach erklärbar ist und den unteren Einkommen eine wesentliche Verbesserung bringt, da bei den oberen Einkommen nicht mit Minimalbeträgen verbessert wird - was in der ursprünglichen Variante noch der Fall war, da hätte man kleine Beträge gegeben. Ausserdem hat man keinen Plafond, ist also ausserhalb des Systems.

Der Minderheitsantrag wird noch durch Kollege Müller Damian erläutert werden. Ich gehe davon aus, dass er dann auch sein System erklärt. Es ist ähnlich aufgebaut, sozial ausgestaltet, auch ausserhalb des Rentensystems. Eigentlich übernimmt er fast das gleiche System, einfach mit weniger Jahrgängen. Die Gesamtkosten seines Modells sind 3,2 Milliarden Franken, also auch 32 Prozent. Die Modelle sind bei den Kosten etwa gleich. Zugunsten seines Modells wurde geltend gemacht, dass es einfacher erklärbar sei. Aber das wird er dann ausführen.

Wir haben dann das Modell, das jetzt als Antrag der Mehrheit vorliegt, dem Modell gegenübergestellt, das jetzt als Antrag der Minderheit vorliegt. Ersteres Modell hat mit 9 zu 3 Stimmen obsiegt. Am Schluss hat dieses Modell mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen die Version Nationalrat obsiegt. Dies zum Konzept und zum Antrag der Mehrheit der Kommission.