Binder-Keller Marianne · Nationalrat · 2021-09-14
Binder-Keller Marianne · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-14
Wortprotokoll
Am 11. August 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes verabschiedet. Personen, welche die Schweiz verlassen müssen, sollen künftig zu einem Covid-19-Test verpflichtet werden können. Die meisten Grenzen, die Corona-bedingt geschlossen werden mussten, sind unterdessen für den Personenverkehr wieder offen. Trotzdem gestaltet sich der Wegweisungsvollzug in der Praxis schwierig. Zahlreiche Heimat- oder Herkunftsstaaten sowie die Dublin-Staaten verlangen einen negativen Covid-Test als Bedingung für die Rückübernahme der von der Schweiz weggewiesenen Personen. Das ist verständlich und nachvollziehbar.
Die Folgen in der Schweiz sind, je nachdem, wie man das sieht, auch nachvollziehbar. Seit Beginn des Jahres 2021 steigt die Zahl derjenigen Personen an, welche den Test verweigern. Wenn sie das tun, müssen sie nicht ausreisen. Bis Ende April waren es 22, bis Ende August 126 Personen. Es kam also zu einer Versechsfachung. In dieser Zahl sind ausreisewillige Personen, die in den Kantonen untergebracht sind und sich ebenfalls weigern, sich einem notwendigen Covid-19-Test zu unterziehen, noch nicht mit eingerechnet. Auch hier steigen die Zahlen. Die Schweiz kann keinen Einfluss auf die grenzsanitarischen Massnahmen anderer Länder nehmen. Deshalb müssen wir selber eine Lösung finden, dies auch auf Druck der Kantone.
Aktuell haben wir in unserem nationalen Recht keine genügende gesetzliche Grundlage für eine Testpflicht und deren zwangsmässige Durchsetzung. Es soll jetzt eine Regelung geschaffen werden, wonach die Tests mit geschultem medizinischem Personal bei diesen Personen auch gegen ihren Willen durchgesetzt werden können. Bei Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren ist eine solche Durchführung ausgeschlossen.
Diskussionen gab es in der Kommission über die Frage, ob ein Test gegen den Willen eines Menschen ein Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit sei. Eine Minderheit der Kommission bejaht dies und stellt sich deshalb gegen die Vorlage. Sie befürchtet, dass bei gewissen Testarten Verletzungen entstehen, wenn ein Mensch sich wehrt. Die Mehrheit erachtet einen solchen Test jedoch als zumutbar. Schliesslich geht es um eine Massnahme zum Schutz der Menschen, auch der Menschen im Heimatland dieser Personen. Man kam zusätzlich zum Schluss, dass es ja auch im Bereich des Möglichen läge, dass sich eine Person nicht wehrt, wenn sie sich nicht verletzen will.
Die Mehrheit Ihrer Staatspolitischen Kommission bittet Sie auch aus rechtsstaatlichen Gründen, auf die Vorlage einzutreten. Es geht um die Mitwirkungspflicht. Auch von dieser hängt es ab, ob in einem Rechtsstaat rechtsstaatliche Verfahren durchgeführt werden. Es kann nicht sein, dass wir Entscheide fällen und abgewiesene Asylsuchende es am Schluss selber in der Hand haben, ob sie in der Schweiz ein Bleiberecht haben oder nicht.