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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2021-09-14

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-14

Wortprotokoll

Wir führen diese Debatte nicht zum ersten Mal, trotzdem drei kurze Bemerkungen zum Thema:

1.[NB]Worum geht es finanziell? Wir haben einen Bericht einverlangt. Dieser wurde vorhin nicht referiert. Für die Zeit von 2015 bis 2020 wären es gut 10 Milliarden Franken, die man der AHV zuweisen könnte. Im Zeitpunkt des Inkrafttretens werden es 12 oder 13 Milliarden sein, die man direkt der AHV zuweisen könnte. Pro Jahr sind es 1,3 Milliarden.

Herr Bischof, setzen Sie den Betrag von 10 Milliarden Franken ins Verhältnis zu dem, was man den Frauen wegnimmt. Mit der Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 wurden Beschlüsse gefasst, mit denen man auf dem Buckel der Frauen 10 Milliarden Franken einspart. Die Frage ist zwar, wie viel man kompensiert. Man nimmt den Frauen aber 10 Milliarden weg. Man könnte nun umgekehrt die 10 oder 12 Milliarden, die jetzt für die AHV auf dem Tisch liegen, sofort verwenden. Man hätte ein für die AHV besseres und sofort greifbares Ergebnis. Sie werden erklären müssen, weshalb Sie darauf verzichten, diesen Betrag der AHV jetzt zuzuweisen, wie es der Nationalrat beschlossen hat.

Die Frage wird sein, warum man den Frauen, die um einen Drittel tiefere Renten haben als die Männer, diese 10 Milliarden Franken wegnimmt und gleichzeitig diese 10, diese 12 Milliarden nicht der AHV zuweist, obschon man dies ohne Weiteres könnte, wenn man dies nur politisch wollte. Nachher werden es pro Jahr noch einmal 1,3 Milliarden Franken sein. Sie werden erklären müssen, weshalb Sie diese Revision auf dem Buckel der Frauen vornehmen wollen und nicht bereit sind, der AHV die Erträge aus den Negativzinsen zuzuweisen.

2.[NB]Es stellt sich dann die Frage nach der Unabhängigkeit der Nationalbank. Es ist unterstrichen worden, dass diese durch die Beschlüsse des Nationalrates nicht tangiert wird.

Die Frage der Gewinnverwendung ist eine politische Frage, eine Frage, die nicht durch die Nationalbank zu entscheiden ist, sondern die eben politisch entschieden wird. Wie wir wissen, geht der Gewinn heute gemäss Verfassung - aber die Verfassung wird ja geändert - zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund; das ist die heutige Regelung.

Das Problem bei den Negativzinsen ist, dass wir Sondererträge haben; das ist die Ausgangslage. Man hätte sich das vor wenigen Jahren noch gar nicht vorstellen können, aber Negativzinsen sind jetzt ein Ertragstreiber für die Nationalbank. Es geht der Nationalbank hier aber um ein währungspolitisches Instrumentarium, das als Nebeneffekt einfach auch noch viel Geld in die Kasse spült. Hier stellt sich die Frage, wie man dieses Geld verwenden soll - eine rein politische Frage. Der beste, der am meisten anerkannte Verwendungszweck für so einen Sonderertrag, der jetzt durch die Währungspolitik zufällig anfällt, ist die AHV. Es handelt sich bei diesen Erträgen um Volksvermögen: nicht um privates Vermögen, sondern um Volksvermögen. Volksvermögen wird am besten in der AHV verwendet, die das auch ganz gut gebrauchen kann.

Es gibt ein Vorbild dafür, das ist schon einmal geschehen. Es ist ausser mir zwar kaum mehr jemand aus dieser Zeit hier, aber es ist so: Mit den Goldmilliarden, mit dem Nationalbankgold hat man damals dasselbe gemacht. Die AHV ist entsprechend hier der sich aufdrängende Empfänger für dieses Vermögen, und dafür braucht es einen entsprechenden politischen Beschluss. Die Politik ist hier gefragt.

3.[NB]Wenn Sie jetzt hier in den Saal schauen: Wo liegen die politischen Probleme? Der Nationalrat ist dafür, und in einer Volksabstimmung hätte dieses Vorhaben beste Chancen - beste Chancen! -, wie seinerzeit beim Gold. Im Ständerat ist derzeit die Mehrheit nicht dafür - ich sage bewusst "derzeit". Denn Sie hätten es jetzt in der Hand, die Mehrheitsfähigkeit dieser Vorlage zu verbessern, wenn Sie der Minderheit zustimmen würden. Das muss gesagt werden. Aber wenn Sie das nicht machen, wenn Sie beim Entscheid der Kommissionsmehrheit bleiben, ist für diesen Moment der Entscheid so gefällt. Das ist hinzunehmen, aber damit ist nicht aller Tage Abend.

Es gibt ja zwei Varianten, muss man sagen. Die eine Variante ist, dass diese Vorlage, die jetzt beschlossen wird, vom Volk abgelehnt wird, so, wie dies bei allen Vorgängervorlagen zur AHV seit 25 Jahren geschehen ist. Dann stellt sich die Frage: Was passiert nachher? Wie auch nach der Altersvorsorge 2020 ist die naheliegende Antwort: eine Zusatzfinanzierung. Diese Zusatzfinanzierung liegt auf dem Tisch. Es braucht nachher einfach einen Beschluss, mit dem dann auch der Ständerat so weit ist, der ja die STAF-Vorlage entscheidend geprägt und entscheidend auch die Verantwortung für die Finanzierung der AHV übernommen hat.

Das Geld ist vorhanden. Man könnte es mit einem Federstrich, natürlich nach der Zustimmung in der Volksabstimmung, zuweisen. Ich bin überzeugt, das Volk würde dem ohne Weiteres und sofort zustimmen. Es braucht dann auch noch die entsprechende Überzeugung hier im Ständerat.

Das ist für den Fall, dass die Vorlage AHV 21, genauso wie alle Vorgängervorlagen, abgelehnt wird. Kommt sie aber durch, dann ist es ebenfalls sinnvoll, das so zu regeln. Denn man muss hier darauf hinweisen, dass bei dieser Vorlage die entscheidende Frage bezüglich der Renten nicht gestellt und schon gar nicht beantwortet wird: Das ist die Frage der Rentenhöhe.

Sie können es immer wieder lesen, und bei der BVG-Vorlage werden wir das dann sehen: Allein in den letzten fünfzehn Jahren sind die Renten in der zweiten Säule um bis zu 20 Prozent gesunken. Wir haben ein riesiges [PAGE 798] Rentenproblem, das sich in der Zukunft anbahnt, und es ist naheliegend, dass bei der AHV in Zukunft etwas geschehen muss. Man könnte das auch probat finanzieren, indem man hier eine entsprechende Vorlage zu den Nationalbank-Milliarden zu behandeln hat. Die Möglichkeiten sind gegeben.

Ich empfehle Ihnen, der Minderheit Germann zu folgen. Wenn Sie der Minderheit nicht folgen, was Sie im Begriffe sind zu tun, dann werden Sie diese Geschichte mit den Nationalbankgeldern nicht erledigt, sondern nur vertagt haben.