Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-15
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-15
Wortprotokoll
Die vom Bundesrat am 11. August 2021 verabschiedete Vorlage zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes steht – Sie haben es gehört - in unmittelbarem Zusammenhang mit der aktuellen Problematik, vor welcher wir aufgrund der Corona-Situation beim Vollzug der Wegweisung von ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern stehen. Es ist so, dass die meisten Grenzen nach den Corona-bedingten Schliessungen im Frühjahr 2020 für den Personenverkehr wieder offen sind. Aber der Wegweisungsvollzug in der Praxis gestaltet sich weiterhin schwierig. Zahlreiche Heimat- oder Herkunftsstaaten sowie die Dublin-Staaten verlangen einen negativen Covid-19-Test für die Rückübernahme der von der Schweiz weggewiesenen Personen. Wer diesen Sommer gereist ist, der weiss es: Auch Luftverkehrsunternehmen verlangen oft einen solchen Test für den Transport der betroffenen Personen.
Seit Beginn dieses Jahres steigt die Anzahl der Testverweigerungen bei ausreisepflichtigen Personen rasch an; Herr Ständerat Caroni hat darauf hingewiesen. In den Zentren des Bundes waren es Ende April 22 ausreisepflichtige Personen, die einen Covid-19-Test verweigert haben. Ende August waren es bereits 126 Personen. Darin noch nicht enthalten sind ausreisepflichtige Personen, die in den Kantonen untergebracht sind und sich ebenfalls weigern, einen notwendigen Covid-19-Test durchzuführen. Auch hier steigen die Zahlen stetig an.
Es muss davon ausgegangen werden, dass die Testverweigerungen auch in Zukunft stark zunehmen. Das Einreiseregime in den verschiedenen Staaten wird sich ja nicht gerade von heute auf morgen ändern. Die Schweiz hat auch keinerlei Einfluss auf die grenzsanitarischen Massnahmen der Heimat- und Herkunftsstaaten sowie der Dublin-Staaten. Wir sind verpflichtet, diese Einreisevorschriften vollumfänglich einzuhalten. Angesichts der neuen Covid-19-Mutationen und der steigenden Infektionszahlen ist nicht absehbar, dass die besonderen Einreisevorschriften sehr schnell wieder aufgehoben werden könnten.
Diese unsichere Situation stellt insbesondere die Kantone im Bereich des Wegweisungsvollzugs vor grosse Herausforderungen. Es sind daher insbesondere auch die Kantone, die eine rasche Lösung des Problems fordern, unter anderem eben durch die Einführung einer Testpflicht, die auch zwangsweise durchgesetzt werden kann, sofern dies für den Vollzug der Wegweisung notwendig ist.
Hinzu kommt - und darauf muss ich hinweisen -, dass die Migrationslage angespannt ist. Es gibt verschiedene Entwicklungen im Migrationsbereich. Man spricht jetzt oft über Afghanistan. Aber es gibt auch die Mittelmeerroute. Es gibt die Route von den Maghreb-Staaten nach Spanien. Es gibt die Balkanroute. Es gibt auch die Route von Weissrussland nach Litauen und Polen; über diese sind alleine im Juli 3000 Personen praktisch illegal nach Litauen eingereist. Die Lage ist also angespannt. Die Bundesasylzentren sind, auch wegen Corona, heute schon zu 90 Prozent belegt. Wir sind auch auf die Plätze angewiesen, die wieder frei werden, wenn Personen eben ihrer Ausreisepflicht nachkommen.
Das geltende Recht enthält keine genügende gesetzliche Grundlage für eine solche Testpflicht. Wir haben das gründlich abgeklärt, und eben aus diesem Grund hat der Bundesrat mit dieser Botschaft die vorliegenden Änderungen verabschiedet und beantragt sie Ihnen zur Genehmigung. Es soll eine neue Regelung geschaffen werden, wonach ausreisepflichtige Personen verpflichtet werden, sich einem Covid-19-Test zu unterziehen, wenn dies für den Vollzug der Wegweisung notwendig ist. Weigert sich eine betroffene Person, soll ein solcher Test auch gegen ihren Willen durchgesetzt werden können, wenn der Vollzug nicht durch andere, mildere Mittel sichergestellt werden kann. Dabei darf kein Zwang angewendet werden, der die Gesundheit der betroffenen Person gefährden könnte, und Unter-15-Jährige dürfen nicht gegen ihren Willen getestet werden. Die Tests sollen von spezifisch geschultem medizinischem Personal durchgeführt werden. Dabei ist stets die mildeste Testart für die betroffene Person zu verwenden. Ist das zuständige medizinische Personal der Auffassung, dass ein solcher Test die Gesundheit gefährden könnte, ist auf die Durchführung zu verzichten.
Ich möchte auch hier, auch aufgrund des Votums von Ständerat Zopfi, noch darauf hinweisen: Aktuell werden PCR-Tests über Nasen-Rachen-Abstriche oder Rachen-Abstriche durchgeführt. Gemäss neuesten Erkenntnissen ist ein PCR-Test über eine Speichelentnahme - es ist ja sehr einfach, wenn man in ein Röhrchen spucken kann - eigentlich ebenso zuverlässig wie ein Test über einen Nasen-Rachen-Abstrich oder einen Rachen-Abstrich. Welcher Test in einer konkreten [PAGE 809] Situation aber durchgeführt wird, muss situativ und einzelfallgerecht beurteilt werden können. Es kommt auch etwas auf die Vorgaben des Heimat- und Herkunftsstaates, der Dublin-Staaten oder auch der Airlines, die die Transporte durchführen, an.
Ich möchte auch noch betonen, was Ständerat Caroni gesagt hat. Wenn man mit den Amtskollegen aus anderen Staaten spricht, wo es eine solche Regelung gibt - ich hatte die Gelegenheit, im Juni mit meinem Amtskollegen Mattias Tesfaye aus Dänemark zu sprechen -, dann sagen diese: Nur schon die Tatsache, dass es eine gesetzliche Grundlage gibt, wirkt eben präventiv, und deshalb habe man diese Zahlen. Von 102 Fällen musste nur in 2 Fällen ein zwangsweiser Test durchgeführt werden. Auch das Bundesinnenministerium von Herrn Horst Seehofer in Deutschland sagt, es gebe in der Praxis eigentlich keine Probleme.
Was eben schon wichtig ist, ist, dass die Anzahl der Testverweigerungen in den letzten Monaten stark angestiegen ist, und wir gehen davon aus, dass sie weiter ansteigen wird. Deshalb beantragen wir Ihnen ja auch, die Vorlage dringlich zu erklären. Der Bundesrat hatte das Dringlichkeitsverfahren nicht beantragt, es waren insbesondere die Kantone, die intervenierten. Daraufhin haben die Büros hier Dringlichkeit erklärt. Die Vorlage soll dafür aber bis Ende 2022 befristet werden.
Vielleicht noch kurz zur Vernehmlassung: Ich muss nicht mehr sagen, dass die Kantone mit Ausnahme eines Kantons diese Vorlage begrüsst haben. Wir haben im Anschluss an die Vernehmlassung noch Präzisierungen vorgenommen. Die eine ist eben, dass bei Minderjährigen unter 15 Jahren keine solchen Tests durchgeführt werden sollen. Die andere ist - ich habe es bereits ausgeführt -, dass medizinisch geschultes Personal diese Tests durchführen soll. Die Umsetzung der Vorlage wird von einer Arbeitsgruppe mit Beteiligung des SEM und der Kantone begleitet. Diese Arbeitsgruppe ist bereits seit Juli tätig, und für die Lösung der konkreten Umsetzungsprobleme wird auch die FMH in die Arbeiten mit einbezogen.
Ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten und diese gutzuheissen. Der Nationalrat hat gestern beschlossen, die Vorlage des Bundesrates gutzuheissen, und zwar mit 119 zu 65 Stimmen.