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Müller Leo · Nationalrat · 2021-09-15

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-15

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Nachdem der Nationalrat am 4. Juni 2020 relativ klar, mit 108 zu 83 Stimmen, nicht auf die Vorlage eingetreten war, hat der Ständerat das Gegenteil beschlossen. Daraufhin hat unsere WAK am 11. Januar 2021 die Verwaltung beauftragt, einen Zusatzbericht zu verfassen und zu prüfen, ob es andere Möglichkeiten betreffend diesen Industriezollabbau gäbe. Die Verwaltung hat dann diesen Bericht am 30. April 2021 vorgelegt und darin aufgezeigt, welche Möglichkeiten bestünden, die Industriezölle nur teilweise oder in Etappen abzuschaffen.

Diese Darlegungen habe ich mit meinem Minderheitsantrag aufgenommen. Ich beantrage Ihnen als Kompromiss, die Industriezölle etappenweise abzuschaffen, indem in einer ersten Etappe die Zölle für Rohstoffe und Halbfabrikate abgeschafft werden. Zudem soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, in einer zweiten Etappe nach Prüfung diverser Kriterien auch die restlichen Industriezölle abzuschaffen, sofern sich die Zollabschaffungen der ersten Etappe gelohnt haben und sich zeigt, dass es ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis gibt.

Warum schlage ich diese etappenweise Abschaffung vor? Die Abschaffung dieser Industriezölle hat ein sehr schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Wir verlieren über eine halbe Milliarde, konkret 560 Millionen Franken, an Bundeseinnahmen. Dieses Loch muss dann irgendwie gestopft werden, neben dem grossen Loch, das wir aufgrund der Corona-Schulden auch noch haben. Der Nutzen aus der Abschaffung ist sehr gering; das können Sie in der Botschaft nachlesen, das ist nicht meine Behauptung, sondern die Darlegung des Bundesrates. Er schreibt in seiner Botschaft, dass das Bruttoinlandprodukt um etwa 0,1 Prozent steigen würde, das heisst, dass ein um etwa 680 Millionen Franken höheres BIP erzielt werden könnte. Das wäre ein wirklich sehr schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Auch die Konsumentinnen und Konsumenten haben nichts davon. Sie können es nachlesen: Der aggregierte Konsumentenpreisindex würde um 0,1 Prozent sinken. Das heisst, wenn Sie als Konsumentin oder Konsument jeweils in einen Laden gehen und ein Produkt für 100 Franken kaufen, würden Sie statt 100 Franken neu Fr. 99.90 bezahlen. Das ist ja wirklich beinahe nichts. Wir verzichten mit dieser Vorlage aber auf Bundeseinnahmen von über einer halben Milliarde Franken.

Warum soll man das etappenweise tun? Die erste Etappe ist die wirkungsvollste. Wir hätten rund 100 Millionen Franken Einnahmenausfall - also nur etwa einen Fünftel -, aber die Wirkung wäre 80 Prozent. Das wurde in diesem Zusatzbericht festgehalten. Das heisst also, es gäbe 100 Millionen Franken Einnahmenausfall und ein BIP-Wachstum von etwa 560 Millionen Franken. Dem kann ich aus meiner Sicht zustimmen, und ich hoffe, die Mehrheit in diesem Rat wird es auch tun. Der Bundesrat bekäme dann in einer zweiten Etappe die Kompetenz, auch die restlichen Zölle abzuschaffen, sofern sich erstens zeigen würde, dass dieses Kosten-Nutzen-Verhältnis eben tatsächlich erzielt werden konnte, und zweitens, dass die Bundesfinanzen auch die zweite Etappe zulassen würden. [PAGE 1607]

Gut, der Bundespräsident wird jetzt dann argumentieren, es gäbe eine grosse Befreiung von Administrativlasten. Aber dieses Argument zählt nur zu einem kleinen Teil. Anlässlich der Anhörung in unserer Kommission wurde von verschiedenen Anhörungsteilnehmern dargelegt, dass der grosse Befreiungsschlag nicht gelingen werde, weil man ja die Ursprungsbezeichnung genauso darlegen müsse und deshalb die Administration auch notwendig sei, wenn die Industriezölle abgeschafft würden.

In diesem Sinne bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen und dann zu schauen, wie man bei diesem Projekt weitergehen kann.